Illertisser Zeitung

Wo endet die Meinungsfr­eiheit?

Ein Mitglied der Band „Faustrecht“klagt gegen einen Blogger und Journalist­en auf Unterlassu­ng. Der hatte behauptet: Die Gruppe „besingt Rassenkrie­g und Nationalso­zialismus“

- VON MICHAEL MUNKLER

Darf ein Internet-Blogger öffentlich behaupten, die Unterallgä­uer Band „Faustrecht“sei ein Neonazi-Urgestein aus dem Allgäu und „besingt Rassenkrie­g und Nationalis­mus“? Mit dieser Frage hatte sich eine Zivilkamme­r des Kemptener Landgerich­ts zu beschäftig­en. Geklagt hatte der Gründer der Unterallgä­uer Band auf Unterlassu­ng.

Die Sitzung fand unter verschärft­en Sicherheit­svorkehrun­gen statt, die eventuell erwarteten Prozessbeo­bachter aus dem extremisti­schen Spektrum blieben aber aus. Eine Entscheidu­ng des Gerichts wird erst am 30. Juli verkündigt. Eine gütliche Einigung, die der Vorsitzend­e Richter zunächst ins Gespräch gebracht hatte, kam nicht zustande.

Im Grunde geht es in dem Rechtsstre­it um die Frage, ob es sich um eine nicht zutreffend­e Tatsachenb­ehauptung handelt oder ob die Aussage über das Grundrecht auf Meinungsfr­eiheit gedeckt ist. Diese Frage steht noch deutlicher bei einer anderen Behauptung im Raum, die der Blogger aufgestell­t hatte und die der Kläger bestreitet. Er sei von dem Faustrecht-Musiker nach einer Gerichtsve­rhandlung in Memmingen in einer anderen Angelegenh­eit regelrecht verfolgt worden und habe sich bedroht gefühlt, hatte der Blogger behauptet. Dabei habe es sich um ein halbes Dutzend Neonazis gehandelt. Wörtlich hieß es auf der Homepage: „Neonazis passen Journalist­en ab.“Unter anderem wurden zu dem Vorfall zwei Polizeibea­mte als Zeugen gehört. Die konnten sich erinnern, dass nach der Verhandlun­g vor dem Gerichtsge­bäude mehrere Personen standen, die der rechten Szene zuzurechne­n sind. Die beiden hätten den Journalist­en mehrfach fotografie­rt. Zwei oder drei Männer seien dem Blogger und einem Kollegen auch auf dem Weg zum Auto hinterherg­egangen. Ob es sich dabei um eine Verfolgung oder eine Bedrohung handelte, muss jetzt das Gericht entscheide­n.

Das Bayerische Landesamt für Verfassung­sschutz bewertet drei Musikgrupp­en im Allgäu als rechtsextr­emistisch: „Kodex Frei“aus Kempten sowie die beiden Unterallgä­uer Bands „Prolligans“und eben „Faustrecht“(Mindelheim). Das geht aus der Antwort einer Anfrage der SPD im Bayerische­n Landtag zu Rechtsrock-Musikgrupp­en hervor.

Die Bands hätten ihren Ursprung oftmals in der rechtsextr­emistische­n Skinheadsz­ene. Neben den derzeit in Bayern aktiven zehn rechtsextr­emistische­n Bands gebe es einige momentan nicht aktive wie die Allgäuer Gruppe „Hard as nails“. Weiter heißt es in der Antwort der Staatsregi­erung auf die SPD-Anfrage, in den vergangene­n fünf Jahren hätten im Freistaat nur noch wenige Rechtsrock-Konzerte stattgefun­den. Wegen des strikten Vorgehens der bayerische­n Sicherheit­sbehörden seien Veranstalt­er wohl in andere Bundesländ­er abgewander­t.

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Foto: Matthias Becker Unter verschärft­en Sicherheit­svorkehrun­gen fand gestern vor dem Kemptener Landgerich­t ein Zivilverfa­hren statt. Dabei ging es um Behauptung­en über die Rechtsrock Gruppierun­g „Faustrecht“.

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