Illertisser Zeitung

Per WhatsApp machte er sich an Buben ran

32-Jähriger wird wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern verurteilt

- VON MICHAEL RUDDIGKEIT

Dass er pädophil ist, weiß der Angeklagte seit Langem. Zweimal wurde der 32-Jährige aus dem Landkreis Neu-Ulm bereits wegen Besitzes kinderporn­ografische­r Schriften verurteilt. Seit mehr als zwei Jahren ist er in psychother­apeutische­r Behandlung, um die Neigung in den Griff zu bekommen. Dennoch wurde er, als er noch unter Bewährung stand, nicht nur rückfällig, sondern ging sogar noch einen Schritt weiter: Über Online-Dienste suchte er gezielt Kontakt zu Buben unter 14 Jahren, um mit ihnen Chats mit sexuellem Inhalt zu führen. Das brachte ihn nun erneut vor Gericht.

Vor Richter Thorsten Tolkmitt räumt er alle Vorwürfe der Anklage ein, wobei er seinem Verteidige­r Ingo Hoffmann das Wort überlässt, wie die meiste Zeit während der Verhandlun­g. „Da gibt es nichts zu beschönige­n“, sagt Hoffmann für seinen Mandanten. „Das war so.“In seinem Plädoyer fügt er später hinzu: „Ich glaube, dass mein Mandant mit seinem Leben und seiner sexuellen Neigung kämpft.“Nach der Verurteilu­ng wegen der Kinderporn­os wandte sich der Angeklagte an das Ulmer Universitä­tsklinikum, wollte sich für das Programm „Kein Täter werden“anmelden, dessen Ziel es ist, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlich­en bereits im Vorfeld zu verhindern. Doch weil er bereits verurteilt war und unter Bewährung stand, kam er für das Prävention­sprojekt nicht infrage. Stattdesse­n begann er eine Psychother­apie. Zu minderjähr­igen Buben fühlte sich der 32-Jährige, der deutlich jünger wirkt, weiter hingezogen.

Auf Instagram klickte er das Foto eines 13-Jährigen mit „gefällt mir“an. So kam der Kontakt zustande. Über WhatsApp folgte ein Chat, in dessen Verlauf er das Kind auffordert­e, ihm ein Nacktbild von sich zu schicken. Auch mit einem Zwölfjähri­gen tauschte er sexualisie­rte Nachrichte­n aus. Die Polizei kam dem Angeklagte­n an den Wohnorten der Jungen auf die Spur und benachrich­tigte die Neu-Ulmer Kripo. Es kam zu einer Hausdurchs­uchung. Auf seinem Computer sowie auf Handys fanden die Beamten mehr als 600 kinder- und jugendporn­ografische Bilder und Filme. Ihm wird außerdem vorgeworfe­n, verbotene Fotos und Videos an andere verschickt zu haben. Am schwersten wiegt jedoch der Vorwurf des sexuellen Kindesmiss­brauchs. Während der Verhandlun­g kommt heraus, dass der 32-Jährige zuletzt erneut Kontakt zu einem Minderjähr­igen aufgenomme­n hat, diesmal in Krumbach. Seine Therapeuti­n habe nichts davon gewusst.

„Es hat eine Verschlech­terung stattgefun­den“, konstatier­t Staatsanwa­lt Markus Schroth in seinem Plädoyer. Bei seinen ersten Verurteilu­ngen habe der Angeklagte ,nur’ Bilder verschickt und besessen, aber nicht direkt mit Kindern in Kontakt gestanden. „Es ist davon auszugehen, dass er sich künftig in ähnlicher Weise strafbar machen wird.“Deshalb fordert Schroth eine Gesamtfrei­heitsstraf­e ohne Bewährung.

„Die Straftaten sind nicht zu entschuldi­gen“, sagt Rechtsanwa­lt Hoffmann. Er sei jedoch der Überzeugun­g, dass es das bessere Urteil wäre, eine Bewährung zu gewähren, um eine weitere und erfolgvers­prechender­e Therapie als bisher zu ermögliche­n. „Das würde der Gesellscha­ft und ihm selbst mehr dienen, als ihn jetzt wegzusperr­en.“

Richter Tolkmitt hält eine Bewährung für nicht vertretbar. „Die Voraussetz­ungen für eine günstige Sozialprog­nose liegen derzeit nicht vor“, sagt er in der Urteilsbeg­ründung. „Die Erwartung eines künftig straffreie­n Lebens ist nicht gegeben.“Obwohl der Angeklagte unter Bewährung gestanden habe, sei es zu einer Vielzahl von Taten gekommen. „Ohne Haft geht es offensicht­lich nicht.“Klar sei, dass die Therapie fortgesetz­t werden müsse. Das sei auch in Haft möglich.

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