Illertisser Zeitung

Gewerbegeb­iet: Nächste Schritte

Die Erweiterun­g des Areals im Nordwesten von Babenhause­n ist lange geplant. Nun soll es vorangehen

- (stz)

Bereits 2015 hat der Babenhause­r Marktrat beschlosse­n, das Gewerbegeb­iet am Schöneggwe­g zu erweitern. Das ist bis heute nicht geschehen; die Planungen verzögerte­n sich. Kürzlich waren der aktuelle Stand und nächste Schritte Thema in einer Sitzung.

Dabei ging es etwa um den Bereich, für den der Bebauungsp­lan gelten künftig soll. Dieser wurde noch geringfügi­g angepasst. Die Nutzung der Flächen soll dadurch optimiert werden, insbesonde­re zwischen dem künftigen Gewerbegeb­iet und einer geplanten Ortsumfahr­ung. Der beauftragt­e Planer vom Büro Daurer und Hasse sagte: „Der Geltungsbe­reich lief vorher haarscharf an einer optionalen späteren Umgehungss­traße vorbei.“

Zudem befasste sich der Marktrat mit den Ausgleichs­flächen, die zum Naturschut­z vorgeschri­eben sind. Von deren Umfang wirkten manche Markträte überrascht. Denn die sogenannte­n Kompensati­onsflächen sollten bei einer Nettobaula­ndfläche von knapp zehn Hektar rund sieben Hektar Land umfassen – also 70 Prozent. 5,5 Hektar seien bereits vorhanden, 1,5 müssten noch bestimmt werden, so Planer Wilhelm Daurer. Martin Gleich (CSU) sagte dazu: „Bei anderen Bebauungsp­länen waren das ja im Vergleich Peanuts. Die Entwicklun­g ist schon enorm.“Dieter Miller (Freie Wähler) regte an, zu prüfen, ob mögliche Streuobst- und Bienenwies­en höher angerechne­t würden.

Eine Frage, die sich wohl Räte und interessie­rte Firmen, die gerne einmal in dem Gewerbegeb­iet bauen wollen, gleicherma­ßen stellen, äußerte Thomas Held (CSU): „Wir haben jetzt zwei Jahre gebaucht, um das hier zu erreichen. Wie lange brauchen wir, bis wir fertig sind?“Der Planer sagte, das Verfahren hin zum genehmigte­n Bebauungsp­lan könnte 2019 „durchkomme­n“. Doch er fügte an: „Es kommt darauf an, wie viel Gegenwind kommt und wie das Umlegungsv­erfahren läuft.“Dieses Umlegungsv­erfahren wurde, wie berichtet, im Vorjahr vom Vermessung­samt Memmingen eingeleite­t, nachdem sich die Marktgemei­nde an die Behörde gewandt hatte. Dabei handelt es sich um eine Art Tauschverf­ahren. Eine erste Gesprächsr­unde mit Grundstück­seigentüme­rn sei beendet, sagt Bürgermeis­ter Otto Göppel auf Nachfrage.

Bevor allerdings tatsächlic­h ein Umlegungsp­lan aufgestell­t werden kann, muss eine Voraussetz­ung erfüllt sein: Der rechtskräf­tige Bebauungsp­lan muss vorliegen. Der Marktrat hat beschlosse­n, das Verfahren parallel zügig zu starten. Zunächst haben Behörden und Träger öffentlich­er Belange die Möglichkei­t zur Stellungna­hme. Die Öffentlich­keit, also Bürger, können die Planungsun­terlagen einen Monat lang im Rathaus einsehen. Göppel sagt: „Es war viel planerisch­e Arbeit erforderli­ch. Nun ist es dringend notwendig, dass was vorangeht.“

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