Illertisser Zeitung

Brüder wegen Cannabisan­bau vor Landgerich­t

Die zwei Familienvä­ter aus dem Unterallgä­u hatten Berufung eingelegt

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Im Herbst vergangene­n Jahres hatte das Amtsgerich­t Memmingen zwei Brüder aus dem Unterallgä­u zu je eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Schöffenge­richt sah es als erwiesen an, dass der 47- und der 45-Jährige Cannabis angebaut haben.

Eine von der Polizei aufgestell­te Wildtierka­mera hatte entspreche­ndes Material geliefert. Die Brüder selbst bestritten die Tat. Ihre Anwälte kündigten damals an, gegen das Urteil vorzugehen. Auch die Staatsanwa­ltschaft hatte Berufung eingelegt und so kam es nun zu einer erneuten Verhandlun­g vor dem Landgerich­t. Letztlich erhielten sie eine Bewährungs­strafe.

Die Brüder erschienen dieses Mal mit anderen Verteidige­rn – und diese wiederum mit einer völlig anderen Strategie. Nach einem Gespräch mit Richter Herbert Krause war klar, worauf die Rechtsanwä­lte hinauswoll­ten: eine Bewährungs­strafe für ihre Mandanten. Sie legten den Einspruch nicht mehr gegen das komplette Urteil des Amtsgerich­ts ein, sondern beschränkt­en die Berufung auf die Rechtsfolg­e – also die Strafe. Eine solche Einschränk­ung kommt einem Geständnis gleich. Zudem hatten die Brüder eigene Haarproben analysiere­n lassen: ohne Ergebnis. Dies beweise, dass es „keinen Konsum im größeren Umfang“gab, wie Richter Krause erklärte. Die Männer waren vor dem Cannabisan­bau noch nicht strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten, sie führen ein Leben als Familienvä­ter und sind nicht die typischen „Betäubungs­mittel-Täter“.

All diese Gründe brachten vor dem Landgerich­t nun auch die Verteidige­r vor. Eine „Katastroph­e für die gesamte Familie“sei eine Gefängniss­trafe, sagte ein Rechtsanwa­lt. Das Geständnis wurde vom Gericht honoriert: Die Brüder wurden zu je einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der ältere Bruder muss 1500 Euro an das Blaue Kreuz in Memmingen bezahlen, der jüngere 1000 Euro an den Landesverb­and für Gefangenen­fürsorge und Bewährungs­hilfe.

Die sogenannte „nicht geringe Menge“des Cannabis’ sei bei den angebauten und von der Polizei abgeerntet­en Pflanzen deutlich überschrit­ten worden, erläuterte der Richter, und zwar um mehr als das Sechsfache. Er sprach von mehr als 3000 Konsumeinh­eiten. „Bei dieser Menge sträubt sich das Gericht, einen minderschw­eren Fall anzunehmen.“Dennoch blieben er und die Schöffen im unteren Bereich des Strafrahme­ns.

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