Brüder wegen Cannabisanbau vor Landgericht
Die zwei Familienväter aus dem Unterallgäu hatten Berufung eingelegt
Im Herbst vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht Memmingen zwei Brüder aus dem Unterallgäu zu je eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der 47- und der 45-Jährige Cannabis angebaut haben.
Eine von der Polizei aufgestellte Wildtierkamera hatte entsprechendes Material geliefert. Die Brüder selbst bestritten die Tat. Ihre Anwälte kündigten damals an, gegen das Urteil vorzugehen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt und so kam es nun zu einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht. Letztlich erhielten sie eine Bewährungsstrafe.
Die Brüder erschienen dieses Mal mit anderen Verteidigern – und diese wiederum mit einer völlig anderen Strategie. Nach einem Gespräch mit Richter Herbert Krause war klar, worauf die Rechtsanwälte hinauswollten: eine Bewährungsstrafe für ihre Mandanten. Sie legten den Einspruch nicht mehr gegen das komplette Urteil des Amtsgerichts ein, sondern beschränkten die Berufung auf die Rechtsfolge – also die Strafe. Eine solche Einschränkung kommt einem Geständnis gleich. Zudem hatten die Brüder eigene Haarproben analysieren lassen: ohne Ergebnis. Dies beweise, dass es „keinen Konsum im größeren Umfang“gab, wie Richter Krause erklärte. Die Männer waren vor dem Cannabisanbau noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, sie führen ein Leben als Familienväter und sind nicht die typischen „Betäubungsmittel-Täter“.
All diese Gründe brachten vor dem Landgericht nun auch die Verteidiger vor. Eine „Katastrophe für die gesamte Familie“sei eine Gefängnisstrafe, sagte ein Rechtsanwalt. Das Geständnis wurde vom Gericht honoriert: Die Brüder wurden zu je einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der ältere Bruder muss 1500 Euro an das Blaue Kreuz in Memmingen bezahlen, der jüngere 1000 Euro an den Landesverband für Gefangenenfürsorge und Bewährungshilfe.
Die sogenannte „nicht geringe Menge“des Cannabis’ sei bei den angebauten und von der Polizei abgeernteten Pflanzen deutlich überschritten worden, erläuterte der Richter, und zwar um mehr als das Sechsfache. Er sprach von mehr als 3000 Konsumeinheiten. „Bei dieser Menge sträubt sich das Gericht, einen minderschweren Fall anzunehmen.“Dennoch blieben er und die Schöffen im unteren Bereich des Strafrahmens.