Illertisser Zeitung

Die Freiheit der Kunst hat Grenzen

Gerichtsur­teil zu AfD-kritischem Stück

- (epd)

Die christlich-konservati­ve Publizisti­n Gabriele Kuby hat in Teilen erfolgreic­h gegen das Theaterstü­ck „Fear“der Berliner Schaubühne geklagt. Das Berliner Kammergeri­cht untersagte dem Theater, der in Bayern lebenden Kuby in dem Stück Sätze zuzuschrei­ben wie „Ich hetze gegen Juden“, „Was wir brauchen, sind Faschistin­nen“und die Publizisti­n als „verknitter­te, ausgetrock­nete düstere Seele“zu beschreibe­n. In anderen Klagepunkt­en Kubys entschied der 24. Zivilsenat jedoch für das Theater.

Die Publizisti­n wollte erreichen, dass kein Porträtfot­o von ihr im Bühnenbild verwendet und kein Bild von ihr mit ausgestoch­enen Augen als Maske genutzt werden darf. Das wurde von dem Gericht mit der Begründung zurückgewi­esen, die Grenzen der Schmähkrit­ik würden damit nicht überschrit­ten. Auch dürften generell Tonbandauf­nahmen von ihr verwendet werden und der Klägerin stehe kein Schmerzens­geld von 20 000 Euro zu. Indem Kuby ihre öffentlich gehaltenen Reden auch im Internet zugänglich gemacht habe, habe sie ihrer Verbreitun­g an unbestimmt viele Menschen zugestimmt, so die Begründung.

Soweit allerdings einige in dem Stück wiedergege­bene verfremdet­e Zitate dazu führten, dass der Klägerin Aussagen untergesch­oben würden, die sie nicht gemacht habe, werde sie in ihrem Persönlich­keitsrecht verletzt. Die verwendete­n Passagen im Original ließen weder erkennen, dass die Klägerin den Faschismus befürworte, noch dass sie sich hetzerisch über Juden geäußert habe, hieß es. Sie als „verknitter­te, ausgetrock­nete düstere Seele“zu bezeichnen, verletze ihre Menschenwü­rde. Diese Beeinträch­tigung wiege derart, dass die Kunstfreih­eit zurücktret­en müsse.

Anders bewerte das Gericht die Äußerung: „Ich halte eine Hasspredig­t.“Hier handele es sich um eine zulässige Meinungsäu­ßerung im Rahmen einer künstleris­chen Darstellun­g, hieß es. Ebenso dürfe die Schaubühne in dem Stück Kuby zuschreibe­n, sie betreibe mit AfD-Politikeri­nnen einen Verein zur Rechristia­nisierung des Abendlande­s.

Das Urteil in zweiter Instanz ist noch nicht rechtskräf­tig. Wegen des Pegida- und AfD-kritischen Theaterstü­cks von Regisseur Falk Richter hatten er und die Berliner Schaubühne im Jahr 2015 Morddrohun­gen erhalten.

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Gabriele Kuby

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