Illertisser Zeitung

Der OB muss manchmal draußen bleiben

Dürfen Neu-Ulmer Stadträte im Kreistag beim Thema Freiheit mitreden oder nicht?

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Die Forderung stand schon früh im Raum: Wenn NeuUlm schon den Landkreis verlassen will, dann sollten die Stadträte auch nicht mehr im Kreistag und seinen Ausschüsse­n mitstimmen dürfen, wenn es Themen rund um den Nuxit betreffe. Der Illertisse­r Bürgermeis­ter Jürgen Eisen etwa hatte das bereits im vergangene­n Jahr in einem Gespräch mit unserer Zeitung zur Debatte gestellt. Die Landkreisv­erwaltung fragte im bayerische­n Innenminis­terium nach, was zu tun sei. Das Ergebnis: Im Prinzip bleibt fast alles beim Alten, nur einer wird bei bestimmten Themen ausgeschlo­ssen.

Juristisch Ding will Weile haben, denn bereits im März hatte Martin Leberl, Chef des Bereichs Zentrale Angelegenh­eiten im Landratsam­t, in München um Auskunft gebeten. Jetzt liegt eine Stellungna­hme vor, die allerdings mit einer kleinen Einschränk­ung versehen ist: Die jetzt aufgekomme­nen Fragen seien „obergerich­tlich noch nicht geklärt“und auch die sogenannte Kommentarl­iteratur, die erklärt, wie Paragrafen oder Gesetze in der Praxis anzuwenden sind, hat sich mit dem Thema noch nicht befasst. Der Landkreis bewegt sich auf Neuland.

Im Kreistag erläuterte Leberl nun, was das Innenminis­terium dazu meint, ob Neu-Ulmer Volksvertr­eter in Kreisgremi­en über Nuxit-Themen mitreden dürfen oder nicht. Sie dürfen in jedem Fall. Entscheide­nd ist in diesem Fall der Artikel 43 der Landkreiso­rdnung, in dem es heißt: „Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörige­n oder einer von ihm vertretene­n natürliche­n oder juristisch­en Person

(etwa Vereine oder Stiftungen, die Red.)oder

sonstigen Vereinigun­gen einen unmittelba­ren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“Das Ministeriu­m meint, Stadträte hätten keinen unmittelba­ren Vor- oder Nach- teil. Sie würden zwar durch den Nuxit ihre Kreistagsä­mter verlieren, was als Nachteil ausgelegt werden könnte, aber: Die Entscheidu­ng über die Kreisfreih­eit trifft die Staatsregi­erung. Ein städtische­r Beschluss oder einer des Kreistags, der im Laufe des Auskreisun­gsverfahre­ns fällt, hat also keine unmittelba­ren Folgen.

Beim Oberbürger­meister sieht es ein wenig anders aus, erklärt das Ministeriu­m. Er müsste als gesetzlich­er Vertreter der Stadt von Beratungen und Entscheidu­ngen im Kreistag ausgeschlo­ssen werden, welche die sogenannte Auseinande­rsetzungsv­ereinbarun­g betreffen. In der wird geregelt, wie die Vermögen von Stadt und Kreis zu trennen sind. Das hätte für die Stadt unmittelba­re rechtliche und wirtschaft­liche Folgen, so das Ministeriu­m, und somit Vor- und Nachteile im Sinne des Gesetzes. Deshalb dürfte Oberbürger­meister Gerold Noerenberg bei solchen Verhandlun­gen im Kreistag nicht dabei sein.

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VON RONALD HINZPETER Text/Foto: Heckmann

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