Der OB muss manchmal draußen bleiben
Dürfen Neu-Ulmer Stadträte im Kreistag beim Thema Freiheit mitreden oder nicht?
Die Forderung stand schon früh im Raum: Wenn NeuUlm schon den Landkreis verlassen will, dann sollten die Stadträte auch nicht mehr im Kreistag und seinen Ausschüssen mitstimmen dürfen, wenn es Themen rund um den Nuxit betreffe. Der Illertisser Bürgermeister Jürgen Eisen etwa hatte das bereits im vergangenen Jahr in einem Gespräch mit unserer Zeitung zur Debatte gestellt. Die Landkreisverwaltung fragte im bayerischen Innenministerium nach, was zu tun sei. Das Ergebnis: Im Prinzip bleibt fast alles beim Alten, nur einer wird bei bestimmten Themen ausgeschlossen.
Juristisch Ding will Weile haben, denn bereits im März hatte Martin Leberl, Chef des Bereichs Zentrale Angelegenheiten im Landratsamt, in München um Auskunft gebeten. Jetzt liegt eine Stellungnahme vor, die allerdings mit einer kleinen Einschränkung versehen ist: Die jetzt aufgekommenen Fragen seien „obergerichtlich noch nicht geklärt“und auch die sogenannte Kommentarliteratur, die erklärt, wie Paragrafen oder Gesetze in der Praxis anzuwenden sind, hat sich mit dem Thema noch nicht befasst. Der Landkreis bewegt sich auf Neuland.
Im Kreistag erläuterte Leberl nun, was das Innenministerium dazu meint, ob Neu-Ulmer Volksvertreter in Kreisgremien über Nuxit-Themen mitreden dürfen oder nicht. Sie dürfen in jedem Fall. Entscheidend ist in diesem Fall der Artikel 43 der Landkreisordnung, in dem es heißt: „Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person
(etwa Vereine oder Stiftungen, die Red.)oder
sonstigen Vereinigungen einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.“Das Ministerium meint, Stadträte hätten keinen unmittelbaren Vor- oder Nach- teil. Sie würden zwar durch den Nuxit ihre Kreistagsämter verlieren, was als Nachteil ausgelegt werden könnte, aber: Die Entscheidung über die Kreisfreiheit trifft die Staatsregierung. Ein städtischer Beschluss oder einer des Kreistags, der im Laufe des Auskreisungsverfahrens fällt, hat also keine unmittelbaren Folgen.
Beim Oberbürgermeister sieht es ein wenig anders aus, erklärt das Ministerium. Er müsste als gesetzlicher Vertreter der Stadt von Beratungen und Entscheidungen im Kreistag ausgeschlossen werden, welche die sogenannte Auseinandersetzungsvereinbarung betreffen. In der wird geregelt, wie die Vermögen von Stadt und Kreis zu trennen sind. Das hätte für die Stadt unmittelbare rechtliche und wirtschaftliche Folgen, so das Ministerium, und somit Vor- und Nachteile im Sinne des Gesetzes. Deshalb dürfte Oberbürgermeister Gerold Noerenberg bei solchen Verhandlungen im Kreistag nicht dabei sein.