Osterberg: Ärger wegen Wasserverbund
Räte diskutieren über Vereinbarung mit Kellmünz
Der Osterberger Gemeinderat hat eine Zweckvereinbarung über einen Trinkwasserverbund mit der Marktgemeinde Kellmünz mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Gemeinden hatten sich bereits im Februar dazu verpflichtet, im Notoder Schadensfall die Wasserversorgung gegenseitig zu übernehmen. Und das Projekt ist schon in Arbeit. Die Bauherrenschaft übernimmt die Gemeinde Osterberg. Letztlich soll eine 750 Meter lange Verbindungsleitung für Trinkwasser, die vom Kellmünzer Hochbehälter bis zum Ortseingang von Weiler reichen soll, entstehen.
Für die Rahmenbedingungen des Zusammenschlusses der beiden Trinkwassernetze ist ein Vertrag erarbeitet worden. Für diesen gab es während der Sitzung deutliche Kritik aus dem Osterberger Gemeinderat: Rätin Sigrid Zanker äußerte sich kritisch darüber, dass die Zweckvereinbarung plötzlich eine andere inhaltliche Richtungsweisung beinhalte. „Da ist jetzt nicht mehr von einem reinen Notwasserverbund die Rede, sondern von der Verbesserung der Versorgungssicherheit im Bereich der Wasserversorgung zwischen dem Markt Kellmünz und der Gemeinde Osterberg“. Zanker sagte, dass es im Vorfeld nie um die Verbesserung der Versorgungssicherheit gegangen sei, und, dass ein Trinkwasserverbund ohnehin nicht gewünscht sei. Es handle sich um ganz andere Voraussetzungen, die am ursprünglichen Ziel vorbeigingen.
Die Kämmerin der Gemeinde, Claudia Pfisterer, erläuterte, dass die Zweckvereinbarung wegen der angestrebten Förderung dahingehend geändert wurde. Ein Notwasserverbund reiche für die Bezuschussung nicht aus. An der Umsetzung ändere sich nichts. Die Verbundleitung werde mal in Richtung Kellmünz gespült und dann wieder in Richtung Osterberg.
Der Gemeinderat Ignaz Gestle vertrat die Ansicht, dass die Kündigungsvereinbarungen in der Zweckvereinbarung nicht präzise genug seien. Ein Passus besage beispielsweise, dass eine Kündigung nur möglich ist, wenn beide Gemeinden dieser zustimmen. „Es muss doch möglich sein, dass wir von unserer Seite aus auch einseitig kündigen können, falls dies erforderlich wird“, sagte Gestle während der Diskussion im Gremium. An anderer Stelle haben sich auch davon abweichende Kündigungsformulierungen gefunden.
Nach längerer Beratung stellte der Zweite Bürgermeister Alexander Hruschka den Antrag auf sofortige Abstimmung. Die Osterberger Rätegemeinschaft hat die Zweckvereinbarung letztlich mit knapper Mehrheit abgelehnt. Vier Ratsmitglieder stimmten dagegen, drei dafür.