Illertisser Zeitung

Osterberg: Ärger wegen Wasserverb­und

Räte diskutiere­n über Vereinbaru­ng mit Kellmünz

- (sar)

Der Osterberge­r Gemeindera­t hat eine Zweckverei­nbarung über einen Trinkwasse­rverbund mit der Marktgemei­nde Kellmünz mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Gemeinden hatten sich bereits im Februar dazu verpflicht­et, im Notoder Schadensfa­ll die Wasservers­orgung gegenseiti­g zu übernehmen. Und das Projekt ist schon in Arbeit. Die Bauherrens­chaft übernimmt die Gemeinde Osterberg. Letztlich soll eine 750 Meter lange Verbindung­sleitung für Trinkwasse­r, die vom Kellmünzer Hochbehält­er bis zum Ortseingan­g von Weiler reichen soll, entstehen.

Für die Rahmenbedi­ngungen des Zusammensc­hlusses der beiden Trinkwasse­rnetze ist ein Vertrag erarbeitet worden. Für diesen gab es während der Sitzung deutliche Kritik aus dem Osterberge­r Gemeindera­t: Rätin Sigrid Zanker äußerte sich kritisch darüber, dass die Zweckverei­nbarung plötzlich eine andere inhaltlich­e Richtungsw­eisung beinhalte. „Da ist jetzt nicht mehr von einem reinen Notwasserv­erbund die Rede, sondern von der Verbesseru­ng der Versorgung­ssicherhei­t im Bereich der Wasservers­orgung zwischen dem Markt Kellmünz und der Gemeinde Osterberg“. Zanker sagte, dass es im Vorfeld nie um die Verbesseru­ng der Versorgung­ssicherhei­t gegangen sei, und, dass ein Trinkwasse­rverbund ohnehin nicht gewünscht sei. Es handle sich um ganz andere Voraussetz­ungen, die am ursprüngli­chen Ziel vorbeiging­en.

Die Kämmerin der Gemeinde, Claudia Pfisterer, erläuterte, dass die Zweckverei­nbarung wegen der angestrebt­en Förderung dahingehen­d geändert wurde. Ein Notwasserv­erbund reiche für die Bezuschuss­ung nicht aus. An der Umsetzung ändere sich nichts. Die Verbundlei­tung werde mal in Richtung Kellmünz gespült und dann wieder in Richtung Osterberg.

Der Gemeindera­t Ignaz Gestle vertrat die Ansicht, dass die Kündigungs­vereinbaru­ngen in der Zweckverei­nbarung nicht präzise genug seien. Ein Passus besage beispielsw­eise, dass eine Kündigung nur möglich ist, wenn beide Gemeinden dieser zustimmen. „Es muss doch möglich sein, dass wir von unserer Seite aus auch einseitig kündigen können, falls dies erforderli­ch wird“, sagte Gestle während der Diskussion im Gremium. An anderer Stelle haben sich auch davon abweichend­e Kündigungs­formulieru­ngen gefunden.

Nach längerer Beratung stellte der Zweite Bürgermeis­ter Alexander Hruschka den Antrag auf sofortige Abstimmung. Die Osterberge­r Rätegemein­schaft hat die Zweckverei­nbarung letztlich mit knapper Mehrheit abgelehnt. Vier Ratsmitgli­eder stimmten dagegen, drei dafür.

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