Illertisser Zeitung

Als Rentner wieder arbeiten

Diese Regeln sind zu beachten

- (dpa)

Als Rentner nur noch zu Hause die Einfahrt fegen – das ist nicht jedermanns Sache. Viele wollen sich weiterhin mit ihren Fähigkeite­n einbringen oder zusätzlich zur Rente ein paar Euro verdienen. Das ist in der Regel ohne Weiteres möglich.

Arbeitet ein Beschäftig­ter nach Erreichen der regulären Altersgren­ze weiter, dann muss er nicht zwangsläuf­ig zusätzlich zu seinem Einkommen seine Rente beziehen – er kann die Rente auch hinausschi­eben. „Für jeden hinausgesc­hobenen Monat erhöht der Arbeitnehm­er seine Rente um einen Zuschlag von 0,5 Prozent“, erklärt Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenvers­icherung Bund.

Möglich ist auch, eine Altersrent­e zu beziehen und nebenbei zu arbeiten. Rentner können in beliebiger Höhe hinzuverdi­enen. „Die Rente wird dadurch nicht gekürzt“, sagt von der Heide. Allerdings steigt das zu versteuern­de Einkommen. Rentenvers­icherungsb­eiträge müssen betroffene Arbeitnehm­er nicht zahlen. Lediglich der Arbeitgebe­r zahlt bei abhängig Beschäftig­ten weiter in die Rentenkass­e ein.

Beachten sollten Senioren: Wer eine Rente bezieht und arbeitet, hat keinen Anspruch auf Krankengel­d, wenn er länger als sechs Wochen ausfällt. Im Gegenzug ist der Beitrag zur Krankenver­sicherung geringer. Sind ältere Arbeitnehm­er für längere Zeit krank, kann die Krankenkas­se verlangen, dass sie einen Rentenantr­ag stellen. „Die Auswirkung­en eines Hinzuverdi­enstes auf die Krankenver­sicherung, aber auch steuerlich­e Aspekte sollten Rentner in jedem Fall mit ihrer Krankenkas­se, mit einem Steuerbera­ter oder Lohnsteuer­hilfeverei­n besprechen“, rät von der Heide.

Eine andere Form des Hinzuverdi­enstes im Alter ist ehrenamtli­ches Engagement. „Vor allem wohltätige Einrichtun­gen bieten dafür Betätigung­sfelder“, sagt Erhard Hackler, geschäftsf­ührender Vorstand der Deutschen Seniorenli­ga. Einkünfte aus einem Ehrenamt können ebenfalls beitragspf­lichtiges Arbeitsent­gelt sein. „Jedoch gilt auch hier, dass bis zu 6300 Euro im Kalenderja­hr anrechnung­sfrei zur Altersrent­e hinzuverdi­ent werden können“, so von der Heide.

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