Höchststrafe für Rentner Mörder
Ein 37-Jähriger muss hinter Gitter, weil er in Lindau einen 76-jährigen Mann umgebracht hat. Der Richter spricht von „einem der gefährlichsten Täter seit Jahren“
Der Vorsitzende der Großen Strafkammer des Kemptener Landgerichts, Gunther Schatz, nahm am Donnerstag bei der Urteilsverkündung kein Blatt vor den Mund. Den 37 Jahre alten Rumänen auf der Anklagebank nannte der Richter „einen der gefährlichsten Täter seit Jahren“. Entsprechend verhängte die Strafkammer die Höchststrafe wegen Mordes: lebenslang und anschließende Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, dass der Mann praktisch keine Chance hat, nach 15 Jahren Haft auf freien Fuß zu kommen.
In der Nacht zum 9. März 2017 war der 37-Jährige nach Überzeugung des Gerichts in ein Haus in Lindau eingebrochen. Vermutlich, weil er von dem Bewohner überrascht wurde, griff er diesen an und würgte den 76-jährigen Rentner so lange, bis er tot war. Dann setzte der Rumäne das Haus in Brand, um den Einbruch zu vertuschen. Unter anderem hatten DNA-Spuren an der den Mann als Täter überführt.
Wegen zahlreicher Delikte hatte der Angeklagte, der einer rumänischen Bettlerbande angehört, bereits viele Jahre vorher im Gefängnis gesessen – unter anderem wegen Vergewaltigung und Körperverletzung. Ein ebenfalls angeklagter 27-Jähriger wurde freigesprochen. Ihm konnte das Gericht keine Beteiligung an der Tat nachweisen. Er soll möglicherweise der Kopf der rumänischen Bettlergruppe sein.
Mit dem Urteil vom Donnerstag ging die Strafkammer noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Vertreter der Anklage hatte 14 Jahre und neun Monate Haft sowie anschließende Sicherungsverwahrung für den Haupttäter gefordert. Der Mann sei „seit seiner Kindheit ein Berufsverbrecher“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Anders als das Gericht bewertete der Vertreter der Anklage den 37-Jährigen als vermindert schuldfähig. Für den jüngeren Angeklagten forderte der Staatsanwalt drei Jahre Haft wegen Mittäterschaft bei dem Einbruch. Der Mann habe den Haupttäter zum Tatort gefahren und sich entfernt, als das Haus in Flammen aufging.
Bis zum Schluss blieb unklar, ob es einen weiteren Mittäter gibt. Die Strafkammer kam zu der Überzeugung, dass es wohl keinen Komplizen gibt. Der Vorsitzende Richter Schatz sagte über den Hauptangeklagten in der Urteilsbegründung: „Alles spricht für die Alleintäterschaft.“Um den Einbruch zu vertuBekleidung schen, habe er den Rentner umgebracht. Der Richter diagnostizierte bei dem 37-Jährigen eine „nie erfolgte Sozialisation“. Auch sei der Angeklagte „nach Überzeugung der Kammer nicht therapierbar“. Schatz verwies in diesem Zusammenhang auf die erheblichen Vorstrafen. Unter Hinweis auf die schwierige Kindheit in Rumänien sprach Schatz von einer „höchst tragischen Gestalt“. Weitere schwere Straftaten seien von dem Mann zu erwarten.
Demgegenüber hatten die Verteidigerinnen auf Freispruch für den Hauptangeklagten plädiert. Es könne „überhaupt nicht ausgeschlossen werden, dass auch ein anderer für den Tod des 76-Jährigen verantwortlich ist“, sagte Rechtsanwältin Simone Balzert-Eß. Auch die Verteidiger des mitangeklagten 27-Jährigen hatten einen Freispruch gefordert. Für die abgesessene Untersuchungshaft wird der Mann nach der gestrigen Entscheidung aus der Staatskasse entschädigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Persönlichkeitsstörung