Seehofer räumt Fehler bei Verdächtigem ein
Abschiebung scheitert an fehlender Kommunikation. Polizei sucht weiteren Mann
Die Kritik wurde in den letzten Tagen immer lauter: Mal wieder, so schien es, hat es Probleme bei der Abschiebung gegeben. In Chemnitz mit dramatischen Folgen: Im Zusammenhang mit einem der Tatverdächtigen im Fall des getöteten Mannes in Chemnitz hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Fehler bei der Überprüfung durch die Behörden eingeräumt.
Im Fall des tatverdächtigen Irakers habe es im Rahmen des Asylverfahrens Versäumnisse bei der Kommunikation zwischen den Behörden und Verzögerungen bei der Überprüfung der Dokumente gegeben, erklärte Seehofer am Dienstag in Berlin. Der tatverdächtige Iraker hätte demnach im Jahr 2016 nach Bulgarien, wo er zunächst einen Asylantrag gestellt hatte, zurückgeführt werden können. Die Kommunikation zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „hätte hier besser sein müssen“, erklärte Seehofer.
Die dem sächsischen Innenministerium nachgeordnete Landesdirektion Sachsen hatte bereits vor einigen Tagen hinsichtlich der verpassten Abschiebung nach Bulgarien mitgeteilt, die zentrale Ausländerbehörde sei Mitte 2016 irrtümlich davon ausgegangen, dass die Frist für die Überstellung des Irakers bereits abgelaufen sei. Seehofer räumte zudem ein, dass auch die Untersuchung der von dem Mann vorgelegten Dokumente „zu lange gedauert“habe. Dies sei darauf zurückzuführen, dass das Bamf über zu wenige hoch spezialisierte Dokumentenprüfer verfüge.
Der von dem Iraker bei der Anhörung im Asylverfahren im vergangenen November vorgelegte Reisepass, die Staatsangehörigkeitsurkunde und ein irakischer Personalausweis waren „Totalfälschungen“, wie die im Juni abgeschlossene Überprüfung demnach ergab. Der Iraker wird gemeinsam mit einem Syrer verdächtigt, vor mehr als einer Woche in Chemnitz einen 35-jährigen Deutschen erstochen zu haben.
Jetzt ist auch ein dritter Mann dringend tatverdächtig, Mittäter gewesen zu sein. Es handelt sich um einen Asylbewerber aus dem Irak.