Der Horror hat ein Ende
Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika sollen in einem Haus in Höxter Frauen brutal misshandelt haben. Zwei ihrer Opfer quälten sie zu Tode, wirft ihnen die Staatsanwaltschaft vor. Wie das Urteil ausfallen könnte
Nach einer Autopanne im Frühjahr 2016 fliegt das Paar auf. Hinten im Auto sitzt die schwer verletzte Susanne F. Ein Rettungswagen bringt die unterkühlte Frau ins Krankenhaus. Dort stirbt sie an den Folgen eines Schädelhirntraumas.
Tage später geht die Bielefelder Polizei mit einer schockierenden Geschichte an die Öffentlichkeit: In einem Haus im ostwestfälischen Höxter-Bosseborn sind über Jahre hinweg mehrere Frauen finanziell ausgenutzt und zum Teil seelisch und körperlich schwer misshandelt worden. Dringend tatverdächtig: Wilfried W. und seine Ex-Frau Angelika. Zu den Gequälten zählt auch Anika W. aus Niedersachsen. Ihre Geschichte gibt dem „Horrorhaus“-Prozess seinen Namen. Denn ihre Leiche wurde auf dem Gelände erst eingefroren, dann zerstückelt und später verbrannt.
Nach 55 Verhandlungstagen geht der Prozess, der vor fast zwei Jahren begann, nun seinem Ende entgegen. Die Anklage lautet unter anderem auf Mord durch Unterlassen.
Am heutigen Mittwoch wird Oberstaatsanwalt Ralf Meyer den Anfang machen, dann folgen die Nebenkläger; am Donnerstag schließlich werden die Anwälte des Angeklagten Wilfried W. ihre Plädoyers vortragen, nächste Woche die seiner Ex-Frau. Noch ist offen, wann das Landgericht Paderborn ein Urteil sprechen wird. Fällt das letzte Wort von Angelika W. kurz aus, wäre ein Prozessende am 14. September möglich. Sollte sie, wie sie dem Gericht schriftlich angekündigt hat, von dieser Möglichkeit ausführlich Gebrauch machen, würde ein Urteil erst am 5. Oktober fal- len. Der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus musste für den Prozess bereits seinen für Ende Mai geplanten Ruhestand verschieben.
Er führte mit viel Geduld durch das Verfahren. „Es liegt nicht in meiner Hand, wie lange die Angeklagte reden wird“, sagte Emminghaus vor dem Start der Plädoyers auf die Frage, wann es ein Urteil geben wird. Ein Anwalt der Nebenkläger kündigte schon Protest an. „Sollte die Angeklagte Angelika W. das ihr rechtlich zustehende letzte Wort vor dem Urteil für einen stundenlangen Monolog missbrauchen, werde ich mit meiner Klientin den Saal aus Protest verlassen“, sagte Roland Weber. Er vertritt die Mutter der getöteten Anika W. Er befürchtet, dass Angelika W. „die große Bühne nutzen“wolle. Dies tat sie auch zu Prozessbeginn. Später verzögerte ein fehlerhaftes Gutachten den Prozessverlauf. Ein Professor der Universität Regensburg für forensische Psychiatrie hatte im November 2017 widersprüchliche Angaben zu seinen Gesprächen mit Wilfried W. gemacht. Das Gericht entband ihn daraufhin von seiner Aufgabe und die ehemalige Leiterin der Gerichtspsychiatrie in Lippstadt-Eickelborn übernahm. Sie untersuchte als Psychiaterin beide Angeklagten.
Ihr im Juli vorgestelltes Gutachten löste viele offene Fragen auf. So auch das Rätsel, wer unter den Angeklagten die treibende Kraft war. Nach Ansicht der Expertin bildete das Duo eine über Jahre gewachsene Einheit. Beide ergänzten sich demnach perfekt, um die Opfer einzuschüchtern und zu manipulieren. Ohne den jeweils anderen hätte das Horrorhaus nicht funktioniert. Für Wilfried W. empfahl sie die Einweisung in die Psychiatrie. Der 48-Jährige sei vermindert schuldfähig und habe eine erhebliche Intelligenzminderung. Angelika W. ist laut Gutachten nicht in der Lage, Mitleid mit den Opfern und den Angehörigen zu empfinden, da sie Züge von Autismus zeige. Sie sei aber schuldfähig.