Illertisser Zeitung

Mein Schloss, dein Schloss

Europäisch­er Gerichtsho­f belässt die Marke „Neuschwans­tein“beim Freistaat. Souvenirhä­ndler wollen dennoch weiter kämpfen

- (dpa)

Der Freistaat Bayern darf nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs das Recht an der Marke „Neuschwans­tein“behalten. Die Luxemburge­r Richter wiesen am Donnerstag eine Klage des Bundesverb­ands Souvenir-GeschenkeE­hrenpreise zurück. Somit darf der Freistaat weiter Lizenzgebü­hren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiel­e oder Porzellant­assen verlangen.

Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt, wie berichtet, seit Jahren (Rechtssach­e C-488/16 P). Der Souvenirve­rband als Vertreter von Fabrikante­n und Händlern argumentie­rte unter anderem, „Neuschwans­tein“bezeichne eine geografisc­he Herkunft und sei deshalb nicht schützbar. Nach EU-Recht sind Marken, die zum Beispiel ausschließ­lich auf den Herstellun­gsort der Ware hinweisen, von der Eintragung ausgeschlo­ssen.

Schon im Jahr 2016 hatte ein untergeord­netes EU-Gericht jedoch Bayern recht gegeben. Das im 19. Jahrhunder­t erbaute Schloss, eine der bekanntest­en Touristena­ttraktione­n des Freistaats, könne „zwar geografisc­h lokalisier­t, aber nicht als geografisc­her Ort angesehen werden“, befanden die Richter in erster Instanz. Vielmehr gleiche es einem Museum und diene der Bewahrung des Kulturerbe­s.

Die EuGH-Richter bestätigte­n nun das Urteil. Der Souvenirve­rband kämpft indes weiter: Ein anderer Löschungsa­ntrag gegen die Marke wurde bereits vor dem EuGHUrteil eingereich­t, wie der Anwalt des Verbandes, Bernhard Bittner, sagte.

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Foto: Hildenbran­d, dpa Um die Marke „Neuschwans­tein“gibt es seit Jahren Streit.

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