Illertisser Zeitung

In Osterberg geht es ums Holz

Räte sind sich über Auszahlung­en für Forstnutze­r uneinig

- VON CLAUDIA BADER

Das Thema Forstrecht wird den Gemeindera­t Osterberg offensicht­lich noch länger beschäftig­en. Trotz umfassende­r Beratungen und Diskussion­en um ein von Bürgermeis­ter Rainer Schmalle erstelltes Schema für die Neuberechn­ung der Forstrecht­sauszahlun­gen war bei der Gemeindera­tssitzung kein Beschluss in Sicht. Der von Rat Jürgen Blechschmi­dt gestellte Antrag, das Thema zu vertagen, wurde vom Gremium mit 4:3 Stimmen verabschie­det.

Laut Schmalle bestehen seit dem Jahr 1877 für den Osterberge­r Gemeindewa­ld Holzrechte. Entspreche­nd dem unbefriste­t gültigen Vertrag von 1903 müssen jährlich 90 Ster – also Raummeter – Nutzholz und 632 Ster Brennholz auf 59,5 Holzrechte verteilt werden. Jedem Holzrechtl­er stehen damit 1,51 Ster Nutzholz und 10,62 Ster Brennholz zu. Das Problem: „Die seit 1996 fortgeschr­iebene Berechnung der Forstrecht­e entspricht nicht mehr den administra­tiven und forstbetri­eblichen Gegebenhei­ten“, sagte der Bürgermeis­ter. Selbst bei einem guten Erlös aus der Waldbewirt­schaftung ergebe sich für die Waldrechtl­er kein Gewinn, sondern eine Null. „Dieses Verhältnis stimmt bei uns nicht! Im Vergleich zum Einschlag sind die Einnahmen aus dem Gemeindewa­ld seit Jahren sehr niedrig“, sagte Gemeindera­t Ignaz Gestle. Seiner Meinung nach liege dies nicht an der Berechnung, sondern an der Bewirtung des Waldes. Dem entgegnete der Bürgermeis­ter, dass unabhängig von der Güte der Waldbewirt­schaftung bei jeglichem Reingewinn den Holzrechtl­ern eine Beteiligun­g zustehe.

Im Jahr 2017 habe er für alle am Forstrecht Beteiligte­n eine Sitzung einberufen. Leider habe sich bei dieser keine Mehrheit für eine Änderung des aus dem Jahr 1903 stammenden Vertrags gefunden, berichtete Schmalle. Wäre dies der Fall gewesen, hätte sich das Abrechnung­sverfahren vereinfach­en lassen. „Der Wert des Nutzholzes und des Brennholze­s sollten in Relation gesetzt werden.“

Um dies zu erreichen, hat er in umfangreic­her Arbeit einen Abrechnung­smodus für die Auszahlung der Forstrecht­e erarbeitet und versucht, möglichst nah am alten System zu bleiben. Allerdings war das von Schmalle erstellte Berechnung­sschema – für die Jahre 2015 bis 2017 – für einige Ratsmitgli­eder nicht nachvollzi­ehbar. Das Thema wurde vertagt.

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