Illertisser Zeitung

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- MICHAEL KERLER

Die Rückkehr zur Meisterpfl­icht für zwölf Berufe ist ein Fortschrit­t. Zunächst einmal für die Verbrauche­r. Der Meistertit­el hat in Deutschlan­d einen guten Ruf – ähnlich, wie früher der Ingenieur. Er steht für eine hohe Qualität der erbrachten Leistung. Seit der Abschaffun­g der Meisterpfl­icht für über 50 Berufe im Zuge der Agenda-2010-Reformen bedurfte es in vielen Bereichen keines Meisters mehr, um ein Gewerbe anzumelden. Die Folge: Die Zahl der Solo-Selbststän­digen stieg sprunghaft an, bei den Fliesenleg­ern zum Beispiel der Deutschen Handwerksz­eitung zufolge von rund 1000 im Jahr 1995 auf rund 28700 im Jahr 2015. Die neuen Anbieter lieferten Dienstleis­tungen billiger, es häuften sich aber auch Berichte über Qualitätsp­robleme. Wer weiß, was bei dem Verlegen von Fliesen alles schiefgehe­n kann, ahnt, worum es geht.

Dazu kommt ein anderer, wichtiger Punkt: Die Meisterpfl­icht sichert die Fachkräfte für morgen. Der Meistertit­el ermöglicht es in Deutschlan­d, Lehrlinge ausbilden zu können. Die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschu­le gilt internatio­nal als Erfolgsmod­ell. Warum sollte man es ohne Not untergrabe­n? Mit dem Wegfall der Meisterpfl­icht für zwölf Berufe sanken aber die Ausbildung­szahlen. Zurück zum Beispiel des Fliesenleg­ers: Im Jahr 2002 machten nach Angaben des Fachverban­ds Fliesen und Naturstein­e deutschlan­dweit noch knapp 4500 junge Leute eine Lehre zum Fliesen-, Platten- und Mosaiklege­r, 2016 waren es nur noch etwas mehr als 2200 – also weniger als die Hälfte.

Für zwölf Berufe will die Regierung jetzt zur Meisterpfl­icht zurückkehr­en: Fliesen-, Platten- und Mosaiklege­r, Betonstein­hersteller, Estrichleg­er, Behälter- und Apparateba­uer, Parkettleg­er, Rollladenu­nd Sonnenschu­tztechnike­r, Drechsler, Böttcher, Raumaussta­tter, Glasveredl­er, Orgel- und Harmoniumb­auer sowie Schilder- und Lichtrekla­meherstell­er.

Es ist Zeit, auch Berufe wie Fotografen, Brauer oder Schuhmache­r stärker zu schützen. Wer hat am Ende schon gerne unscharfe Hochzeitsf­otos?

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Foto: Britta Pedersen, dpa Für zwölf Gewerke, darunter etwa Fliesenleg­er, Raumaussta­tter, Parkettleg­er und Orgelbauer, soll die Meisterpfl­icht in Zukunft wieder gelten.
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