Neue Erkenntnisse zur Ortsgeschichte
Forschung Vor der Dorferneuerung ist die Vergangenheit von Kettershausen Thema
Kettershausen Allerhand Aufschlussreiches über die Vergangenheit der Orte Kettershausen und Bebenhausen gab es bei der Veranstaltung „Ortsgeschichte“. Sie fand mit rund 60 Besuchern im Bürgerhaus Mohrenhausen statt.
Das Planungsbüro Daurer und Hasse hatte einen sogenannten „Denkmalpflegerischen Erhebungsbogens“(DEB) erstellt (wir berichteten). Es sei ein Baustein der Dorferneuerung und wichtig, um die Zukunft zu planen, erklärte Bürgermeisterin Susanne Schewetzky. Der DEB ist laut Planer Wilhelm Daurer ein Versuch auf Besonderheiten aufmerksam zu machen, Anregungen und Hinweise zu geben. Dies mit dem Ziel, sorgsam mit der Geschichte umzugehen, damit künftige Entscheidungen nicht unbedacht gefällt würden. Wie berichtet, dienten die Grundsteuerkatasterpläne aus den Jahren 1837 für Bebenhausen und 1836 für Kettershausen mit den darauf verzeichneten Flurund Hausnummern als Basis für die Forschungen. Alte Hofnamen, Grundstücksgrößen und Besitzrechte, die auch Anhaltspunkt für das Alter der Höfe waren, waren darauf zu sehen.
Wie Claudia Baumstark vom Planungsbüro erklärte, mussten Archive durchstöbert, in teils staubigen, alten und dicken Büchern nachgelesen und frühere Schriftweisen entziffert werden. Den Besuchern präsentierte sie unter anderem Karten, die zeigten, wo die Keimzellen der Orte lagen, wie sie sich entwickelt haben und – verglichen mit aktuellen Karten – was heute noch steht oder spurenhaft vorhanden ist.
Der DEB beinhaltet Hunderte Fotos, die bekannte Denkmäler wie etwa die Kirche und Kapellen zeigen und zudem auch eine Vielzahl von Aufnahmen von Privatgebäuden, die von denkmalpflegerischem Interesse sind. „Beide Orte haben an historischer Substanz viel zu bieten“, so das Fazit Daurers. Bürger, die sich mit dem DEB eingehender befassen wollen, können den bei der Gemeinde ausleihen. Er soll bald in digitaler Form verfügbar sein.
Der Startschuss für die Dorferneuerung in Kettershausen wird voraussichtlich Anfang 2020 fallen. Für Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung sind Fördergelder von maximal 50 000 Euro pro Gebäude und bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Bauwerken bis zu 80000 Euro pro Gebäude möglich.