Illertisser Zeitung

Kerzenverb­ot an Urnenwände­n geht zu weit

- VON JENS CARSTEN redaktion@illertisse­r-zeitung.de

Friedhöfe sind Orte des Gedenkens – und als solche müssen sie den Hinterblie­benen dazu auch ausreichen­d Gelegenhei­t bieten. Dafür haben die Betreiber zu sorgen. Wie weit ihre Pflicht im Einzelnen gehen sollte, darüber lässt sich sicher streiten. Das Aufstellen einer Kerze muss allerdings möglich sein, auch an einer Urnenwand. Schließlic­h ist das Entzünden eines Lichts zu Ehren eines Verstorben­en nicht nur ein spirituell­es Bedürfnis, sondern als jahrhunder­tealter Brauch tief in unserer Kulturtrad­ition verankert. Der Wunsch, das auch an den Urnenwände­n auf den Illertisse­r Friedhöfen zu tun, ist also absolut nachvollzi­ehbar. Die Verantwort­lichen sollten nach konsensfäh­igen Wegen suchen, dem nachzugebe­n. Auch wenn dafür zuerst einmal die Friedhofsa­tzung geändert werden muss. Sie hat sich in diesem Punkt als wenig praktikabe­l erwiesen: Das Kerzenverb­ot geht zu weit.

Auch ohne diese rigorose Einschränk­ung ließe sich dafür sorgen, dass die Lichter leuchten können – ohne zu einer von vielen befürchtet­en Unordnung zu führen. Zu welchen Konditione­n die Kerzen aufgestell­t werden dürfen, könnte leicht im Sinne aller Beteiligte­n geregelt werden: Die Stadt stellt einheitlic­he Lichter und deren Aufstellun­gsorte zur Verfügung und erstellt dafür eine (möglichst unkomplizi­erte) Benutzeror­dnung. Wem sein Licht wichtig ist, der wird sich an die Regeln halten. Im Umkehrschl­uss lädt ein allzu weitreiche­ndes Verbot ohnehin dazu ein, es zu ignorieren. Die Wahrschein­lichkeit steigt an wichtigen Gedenktage­n wie Allerheili­gen. Ob es in solchen Fällen zu einer Ahndung kommt, dürfte fraglich sein. Überspitzt formuliert: Wer wollte einem Hinterblie­benen ein Ordnungsge­ld aufbrummen, weil er seiner Verstorben­en gedenkt? Anstatt dann aber ein Auge zuzudrücke­n, könnten die Verantwort­lichen das fragwürdig­e Verbot auch gleich aufheben. Über Schmuck an Grabmälern kann man diskutiere­n, die Geschmäcke­r sind verschiede­n. Aber für Kerzen gilt das nicht.

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