Illertisser Zeitung

Mieter wehren sich erfolgreic­h

Immobilien­firma wollte Preise drastisch erhöhen

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München Erfolg für die erste Musterfest­stellungsk­lage im deutschen Mietrecht: Das Oberlandes­gericht (OLG) München hat am Dienstag dem örtlichen Mietervere­in recht gegeben. Der Verein hatte – stellvertr­etend für mehr als 130 Mieter einer Wohnanlage in Schwabing – gegen eine drastische Mieterhöhu­ng geklagt, die mit einer Modernisie­rung begründet wurde. Diese wurde kurz vor Jahresende 2018 angekündig­t, erst zwei Jahre später sollte sie umgesetzt werden.

Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisie­rungskoste­n auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervere­ins ging es dem Immobilien-Unternehme­n darum, „gerade noch altes Recht abgreifen“zu können. Das darf es aus Sicht des OLG allerdings nicht. Die Spanne zwischen der Ankündigun­g der Modernisie­rung und der tatsächlic­hen Durchführu­ng sei zu lang, sagte der Vorsitzend­e Richter am Dienstag.

Der Mietervere­in begrüßte das Urteil. „Es ist das erste Musterfest­stellungsu­rteil, das es überhaupt gibt^, und ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Geschäftsf­ührer des Mietervere­ins, Volker Rastätter. Die Mieter des Hohenzolle­rnkarrees müssten sich jetzt auf Mieterhöhu­ngen von höchstens drei Euro pro Quadratmet­er einstellen. Angekündig­t waren seinen Angaben zufolge zwischen fünf und 13 Euro.

Die Immobilien­firma will nun prüfen, ob sie Rechtsmitt­el einlegen will. „Ich würde es ganz gern beim BGH sehen“, sagte der Anwalt des Unternehme­ns, Wolfgang Stürzer. „Das war eine knappe Entscheidu­ng.“Die Möglichkei­t einer Musterfest­stellungsk­lage gibt es in Deutschlan­d erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertr­etend für Verbrauche­r zum Beispiel gegen ein Unternehme­n vor Gericht ziehen. Das soll es Verbrauche­rn leichter machen, an Schadeners­atz zu kommen. (dpa)

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