Mieter wehren sich erfolgreich
Immobilienfirma wollte Preise drastisch erhöhen
München Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag dem örtlichen Mieterverein recht gegeben. Der Verein hatte – stellvertretend für mehr als 130 Mieter einer Wohnanlage in Schwabing – gegen eine drastische Mieterhöhung geklagt, die mit einer Modernisierung begründet wurde. Diese wurde kurz vor Jahresende 2018 angekündigt, erst zwei Jahre später sollte sie umgesetzt werden.
Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, „gerade noch altes Recht abgreifen“zu können. Das darf es aus Sicht des OLG allerdings nicht. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag.
Der Mieterverein begrüßte das Urteil. „Es ist das erste Musterfeststellungsurteil, das es überhaupt gibt^, und ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Die Mieter des Hohenzollernkarrees müssten sich jetzt auf Mieterhöhungen von höchstens drei Euro pro Quadratmeter einstellen. Angekündigt waren seinen Angaben zufolge zwischen fünf und 13 Euro.
Die Immobilienfirma will nun prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen will. „Ich würde es ganz gern beim BGH sehen“, sagte der Anwalt des Unternehmens, Wolfgang Stürzer. „Das war eine knappe Entscheidung.“Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Das soll es Verbrauchern leichter machen, an Schadenersatz zu kommen. (dpa)