Neues Baugebiet: Hanglage erschwert Planung
Projekt Marktgemeinderat Kellmünz diskutiert über Ausgleich der Höhenunterschiede
Kellmünz Die extreme Hanglage im geplanten Baugebiet Römerhöhe in Kellmünz hat im Marktgemeinderat zu intensiven Beratungen geführt. Innerhalb von gut einer Woche beschäftigte sich das Kellmünzer Ratsgremium gleich zweimal mit dem Thema. Bürgermeister Michael Obst begründete den Zeitdruck damit, dass man noch im Winter ausschreiben und die Erschließung in die Wege leiten wolle.
Aufgrund der schwierigen topografischen Verhältnisse würden nach bisherigen Planungen die Eingangsbereiche mehrerer Häuser unter Straßenniveau liegen. Marktrat Christian Anders hatte während der letzten Sitzung bereits Bedenken geäußert, dass die Bauherren für unter Straßenhöhe liegende Gebäude Befreiungen beantragen könnten. Mit dieser Option konnten sich Teile der Rätegemeinschaft nicht anfreunden. Die Bauleitplanung wurde überarbeitet und weitere Planungsalternativen diskutiert.
Planer Christian Wandinger vom Büro Lars-Consult erläuterte, dass Geländemodellierungen möglichst klein gehalten werden sollten. „Von massiven Eingriffen ins Gelände muss ich abraten“, so der Experte. Aufschüttungen im Gelände würden die neuen Bauherren auch Geld kosten. Sinnvoller sei es, die Höhenverhältnisse der einzelnen Häuser sinnvoll einzupassen. Das ließ sich in Einzelfällen allerdings schwierig darstellen. Ziel war es, die Baukörper bestmöglich ins bestehend Hanggelände einzufügen und größere Geländesprünge zwischen benachbarten Gebäuden und Grundstücken zu vermeiden.
Marktratsmitglied Thomas Obermüller sagte, dass ihm Hauseingänge unter Straßenkante nicht zusagen. Ratskollege Christian Saueressig betonte, dass es in Kellmünz andere Wohnbereiche mit noch stärkerer Hanglage gibt. Marktrat Norbert Zucktriegel nannte Sandberg und Mariengrotte als Beispiele. Mathias Gestle fügte an, dass man es im neuen Baugebiet besser machen sollte. Das Ratsgremium sprach sich letztlich einstimmig dafür aus, ein Anheben der betreffenden Hausbauten auf Straßenniveau und bis zu einem halben Meter darunter zuzulassen. In diesen Bereichen werden dann entsprechende Aufschüttungen erforderlich sein. Einer nochmaligen öffentlichen Auslegung steht damit nichts mehr im Weg.