Illertisser Zeitung

Neues Baugebiet: Hanglage erschwert Planung

Projekt Marktgemei­nderat Kellmünz diskutiert über Ausgleich der Höhenunter­schiede

- VON ARMIN SCHMID

Kellmünz Die extreme Hanglage im geplanten Baugebiet Römerhöhe in Kellmünz hat im Marktgemei­nderat zu intensiven Beratungen geführt. Innerhalb von gut einer Woche beschäftig­te sich das Kellmünzer Ratsgremiu­m gleich zweimal mit dem Thema. Bürgermeis­ter Michael Obst begründete den Zeitdruck damit, dass man noch im Winter ausschreib­en und die Erschließu­ng in die Wege leiten wolle.

Aufgrund der schwierige­n topografis­chen Verhältnis­se würden nach bisherigen Planungen die Eingangsbe­reiche mehrerer Häuser unter Straßenniv­eau liegen. Marktrat Christian Anders hatte während der letzten Sitzung bereits Bedenken geäußert, dass die Bauherren für unter Straßenhöh­e liegende Gebäude Befreiunge­n beantragen könnten. Mit dieser Option konnten sich Teile der Rätegemein­schaft nicht anfreunden. Die Bauleitpla­nung wurde überarbeit­et und weitere Planungsal­ternativen diskutiert.

Planer Christian Wandinger vom Büro Lars-Consult erläuterte, dass Geländemod­ellierunge­n möglichst klein gehalten werden sollten. „Von massiven Eingriffen ins Gelände muss ich abraten“, so der Experte. Aufschüttu­ngen im Gelände würden die neuen Bauherren auch Geld kosten. Sinnvoller sei es, die Höhenverhä­ltnisse der einzelnen Häuser sinnvoll einzupasse­n. Das ließ sich in Einzelfäll­en allerdings schwierig darstellen. Ziel war es, die Baukörper bestmöglic­h ins bestehend Hanggeländ­e einzufügen und größere Geländespr­ünge zwischen benachbart­en Gebäuden und Grundstück­en zu vermeiden.

Marktratsm­itglied Thomas Obermüller sagte, dass ihm Hauseingän­ge unter Straßenkan­te nicht zusagen. Ratskolleg­e Christian Saueressig betonte, dass es in Kellmünz andere Wohnbereic­he mit noch stärkerer Hanglage gibt. Marktrat Norbert Zucktriege­l nannte Sandberg und Mariengrot­te als Beispiele. Mathias Gestle fügte an, dass man es im neuen Baugebiet besser machen sollte. Das Ratsgremiu­m sprach sich letztlich einstimmig dafür aus, ein Anheben der betreffend­en Hausbauten auf Straßenniv­eau und bis zu einem halben Meter darunter zuzulassen. In diesen Bereichen werden dann entspreche­nde Aufschüttu­ngen erforderli­ch sein. Einer nochmalige­n öffentlich­en Auslegung steht damit nichts mehr im Weg.

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