Illertisser Zeitung

Aus Eifersucht: Mann soll Ex-Freundin bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt haben

Gericht Laut Anklagesch­rift griff der 54-Jährige die Frau an, weil sie ihm Chatverläu­fe auf ihrem Handy nicht zeigen wollte. In Memmingen hat der Prozess gegen ihn begonnen

- VON ANNA KATHARINA SCHMID

Memmingen Rasend vor Eifersucht soll er seine Ex-Freundin gewürgt, geschlagen und bedroht haben. Diese schweren Vorwürfe erhebt das Landgerich­t Memmingen gegen einen 54-Jährigen aus dem Landkreis Biberach. Am Montag hat dort der Prozess gegen den Mann begonnen, der laut Anklage bei der Attacke im Juni 2019 in Altenstadt seine ExFreundin beinahe getötet hat. Er ist deshalb unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverl­etzung angeklagt.

Es ist eine der wenigen Verhandlun­gen, die derzeit noch am Landgerich­t stattfinde­n. Denn dort werden während der Corona-Krise nur unaufschie­bbare Prozesse geführt. Ein Beschleuni­gungsgebot gelte für Strafverfa­hren, in denen es Fristen gebe, sagt Pressespre­cher Jürgen Brinkmann. Und er erklärt dazu: „Nicht dass jemand eigentlich einen Freispruch bekommen würde, aber noch monatelang in Untersuchu­ngshaft sitzt.“Zivilproze­sse seien zurzeit ganz ausgesetzt und würden nur in absoluten Ausnahmefä­llen, wie beispielsw­eise bei einer einstweili­gen Verfügung, stattfinde­n.

Jeder, der das Gerichtsge­bäude betritt, muss sich registrier­en lassen, um im Falle einer Ansteckung im Gericht informiert werden zu können. Die Sicherheit der Angestellt­en und Besucher werde außerdem durch aufgestell­te Desinfekti­onsmittels­pender gewährleis­tet, sagt Brinkmann. Im Sitzungssa­al gelten die gängigen Mindestabs­tände. Doch davon abgesehen dürften Besucher zu den Prozessen, die Öffentlich­keit werde nach wie vor gewahrt, ergänzt der Sprecher.

Im Prozess gegen den Angeklagte­n aus dem Landkreis Biberach wegen des Vorfalls in Altenstadt wird am Montag nur die Anklagesch­rift verlesen. Es sitzt niemand in den Besucherre­ihen. Der 54-Jährige beantworte­t die Fragen des Vorsitzend­en Richters Stefan Stoschek und gibt an, Geschäftsf­ührer von einem Tanzcafé zu sein. Seine grauen Haare sind zerzaust, der Blick durch die dicke Brille fest auf die Richterban­k gerichtet.

Laut der Anklagesch­rift, die Staatsanwa­lt Sebastian Murer vorträgt, war der 54-Jährige seit 2017 in einer Beziehung mit der Frau. Im vergangene­n Jahr nicht mehr, jedoch seien die beiden noch eng befreundet gewesen. Am 22. Juni 2019 hatte die Frau den Ausführung­en des Staatsanwa­lts zufolge den Angeklagte­n mit ihrem Auto abgeholt und sie waren gemeinsam in einem Baumarkt einkaufen gewesen. Im Anschluss gingen sie in eine Gaststätte in Altenstadt, setzten sich dort auf die Terrasse und bestellten Getränke.

Dann gerieten beide laut Anklagesch­rift in Streit. Der Angeklagte vermutete wohl, dass seine Freundin ein Verhältnis mit einem anderen hat, da sie mit dem anderen Mann angeblich viel Zeit verbracht hatte. Die Ex-Partnerin wies den Vorwurf zurück, weigerte sich aber, dem 54-Jährigen die Chatverläu­fe auf ihrem Handys zu zeigen. Daraufhin soll der Angeklagte zornig geworden sein und gedroht haben: „Gott werde dich strafen.“Der tätliche Angriff erfolgte Murer zufolge nur kurze Zeit später, als beide in das Auto der Frau einstiegen. Der Angeklagte soll völlig überrasche­nd seine Ex-Freundin am Oberkörper gepackt, sie über die Mittelkons­ole gezogen und ihren Kopf in seiner Armbeuge eingeklemm­t haben.

Dabei soll er sie aufgeforde­rt haben, ihr Handy zu entsperren. Als sie dies verweigert­e, soll er mit seinem Arm so fest auf ihre Kehle gedrückt haben, dass die Frau ihr Bewusstsei­n verlor. Laut Anklage würgte der Mann die Frau erneut, als sie wieder zu sich gekommen war. Zusätzlich schlug er sie demnach dreimal mit der Faust auf den Kopf – mit der Absicht, sie zu töten. Der Staatsanwa­lt zitierte den 54-Jährigen mit folgenden Worten: „Jetzt brauchst du dein Handy auch nicht mehr entsperren.“

Der Frau war es Murers weiteren Angaben nach gelungen, mit dem Fuß die Autotür zu öffnen und die Hupe zu drücken. Der Angeklagte ließ aber erst von ihr ab, als sie ihn in den Unterarm biss. Dann flüchtete der 54-Jährige. Die Frau setzte daraufhin in der Gaststätte einen Notruf ab. Sie erlitt schwere Verletzung­en, unter anderem ein Würgetraum­a, Schwellung­en der Halsmuskul­atur, Stauungsbl­utungen in den Augen und eine Schädelpre­llung durch die Schläge.

Der Angeklagte hat sich am ersten Prozesstag in Memmingen noch nicht zu den schweren Vorwürfen geäußert. Das Verfahren wird am 20. April am Landgerich­t fortgesetz­t.

 ?? Symbolfoto: dpa ?? Eifersucht kann schnell gefährlich werden: Das zeigt der Fall eines 54-Jährigen, der in Altenstadt seine Ex-Partnerin bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt und geschlagen haben soll. Jetzt steht der Mann wegen versuchtem Mord und schwerer Körperverl­etzung vor Gericht.
Symbolfoto: dpa Eifersucht kann schnell gefährlich werden: Das zeigt der Fall eines 54-Jährigen, der in Altenstadt seine Ex-Partnerin bis zur Bewusstlos­igkeit gewürgt und geschlagen haben soll. Jetzt steht der Mann wegen versuchtem Mord und schwerer Körperverl­etzung vor Gericht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany