Mutter verbietet Besuch: Sohn rastet aus
Polizei meldet mehrere Verstöße gegen geltende Regeln
Landkreis Erneut hat die Illertisser Polizei in ihrem Dienstbereich Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen festgestellt und geahndet. 13 Personen erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Vorfälle im Überblick:
Am Sonntagnachmittag stritt sich ein 20-Jähriger mit seiner Mutter. Er wollte in Altenstadt unbedingt einen Freund besuchen. Als die Mutter ihm das untersagte, geriet der Sohn derart in Rage, dass er zwei Autos der Familie demolierte. Es entstand ein Schaden in Höhe von geschätzten 700 Euro, so die Polizei.
Ebenfalls am Sonntagnachmittag fielen einer Streife an der Ulmer Straße in Illertissen drei junge Männer auf, die sich offensichtlich unerlaubt getroffen hatten. Sie waren den Polizisten bereits aus diversen vergangenen Kontrollen bekannt. Bei einem 23-Jährigen fanden die Beamten auch noch eine geringe Menge Marihuana. Der Mann hatte etwa zehn Gramm des Betäubungsmittels
Ein Mann hatte einen Joint in der Unterhose versteckt
und einen fertiggebauten Joint in seiner Unterhose versteckt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erfolgte eine Wohnungsdurchsuchung. Dabei entdeckten die Polizisten nochmals eine geringe Menge Marihuana, die dem Mann gehörte. Ihn erwartet somit zusätzlich eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz. Seine 15- und 16-jährigen Begleiter sind wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen dran.
Am frühen Sonntagabend bemerkten Polizisten zwei Männer, die auf einem Balkon in Vöhringen Bier tranken. Nur einer wohnte tatsächlich in dem Haus an der Nibelungenstraße, der andere war zu Besuch. Beide müssen mit einer Anzeige rechnen. Ebenfalls zum Biertrinken trafen sich drei Männer in einem Garten in Buch. Die Zusammenkunft wurde aufgelöst. Ein widerrechtliches Treffen hielten laut Polizei darüber hinaus drei Männer in einem Garten am Illertisser Schwarzenbergweg ab.
Einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde ein Auto an einer Tankstelle in Vöhringen. Die zwei Insassen konnten keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt im öffentlichen Raum vorbringen, weshalb Anzeigen erstattet wurden. (az)