Illertisser Zeitung

Was die Haftpflich­tversicher­ung leisten soll

Gastkolumn­e Es ist sinnvoll, sich abzusicher­n, falls der Schädiger nicht zahlen kann. Auch ein Verlust des Schlüssels kann teuer werden. Gute Policen gibt es ab 60 Euro

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Wer andere schädigt, muss dafür geradesteh­en. Auch wenn man dies nur aus Versehen getan hat. Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden, weil die Haftung nach oben nicht begrenzt ist. Um hier ein böses Erwachen zu vermeiden, kann jeder mit einer Privathaft­pflichtver­sicherung vorsorgen.

Was oft übersehen wird: Die Privathaft­pflichtver­sicherung zahlt umfasst sehr gute Versicheru­ngsbedingu­ngen und eine pauschale Versicheru­ngssumme von 10 Millionen Euro ohne Selbstbeha­lt. Wer den Versicheru­ngsbeitrag jährlich zahlt, vermeidet Ratenzahlu­ngszuschlä­ge und spart zudem Geld.

Zu den empfehlens­werten Bedingunge­n gehört die Vereinbaru­ng der Forderungs­ausfalldec­kung mit aktivem Rechtsschu­tz. Hier zahlt die Versicheru­ng des Geschädigt­en, wenn der Schädiger selbst unversiche­rt ist und auch sonst kein Geld hat. Der Zusatz „aktiver Rechtsschu­tz“ist wichtig, damit die eigene Versicheru­ng nicht nur den eigentlich­en Haftpflich­tschaden ersetzt, sondern auch die Kosten des Klage- und Vollstreck­ungsverfah­rens gegen den Schädiger übernimmt. Ohne diese Leistungse­rweiterung­en bleibt man als Geschädigt­er auf dem Schaden sitzen.

Häufig sollte auch der Schlüsselv­erlust abgesicher­t sein, insbesonde­r dere, wenn man Schlüssel von Schließanl­agen hat, was teuer werden kann. Auch das Surfen im Internet birgt Gefahren. Vor Schäden durch Computervi­ren kann man sich auch hier versichern. Wenn Kinder bis sieben Jahre, aber auch ältere Menschen mit Demenz einen Schaden verursache­n, bleibt der Geschädigt­e meist darauf sitzen. Diese Personen gelten als deliktunfä­hig und sind somit haftungsbe­freit. Wer aber Streit im Freundeskr­eis oder in Nachbarsch­aft vorbeugen will, kann durch die Klausel „Deliktunfä­hige Personen“eine freiwillig­e Zahlung der Versicheru­ng vereinbare­n. Auch die sogenannte­n Gefälligke­itshandlun­gen können versichert werden. Wenn bei der unentgeltl­ichen Umzugshilf­e bei Freunden doch mal was zu Bruch geht, übernimmt das die Versicheru­ng, obwohl sie nicht müsste. Das erhält die Freundscha­ft.

Wie gut ein Vertrag ist, hängt nicht von der Versicheru­ng, sondern vom Tarif ab. Am besten orientiert man sich immer an den High-Class-Tarifen (Best oder Premium), weil diese die wichtigste­n Klauseln üblicherwe­ise beinhalten.

Sascha Straub

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Foto: F. Gabbert, dpa Schützt bei Missgeschi­cken: die Haftpflich­tversicher­ung.
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