Experte informiert über Vereinsrecht
Unterallgäu Steht ein Vereinsvorsitzender mit einem Fuß im Gefängnis? Bei einer Informationsveranstaltung im Landratsamt Unterallgäu beruhigte Rechtsanwalt Richard Didyk kürzlich Vertreter unterschiedlicher Unterallgäuer und Memminger Vereine. Bei eingetragenen Vereinen hafte in der Regel nicht der Vorsitzende mit seinem Privatvermögen, sondern ausschließlich der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Unter dem Titel „Vereinsrecht und Haftung“veranschaulichte Didyk das Thema mit Beispielen aus der Praxis und beantwortete Fragen. Dabei ging es unter anderem darum, wie Versammlungen richtig geleitet werden, wie man Beschlüsse korrekt fasst und welche Inhalte eine Satzung haben muss. Außerdem klärte der Referent darüber auf, welche Versicherungen ein Verein braucht, wie es sich mit der Aufsichtspflicht verhält und was im Schadensfall passiert.
Der Vortrag, der noch vor der Corona-Krise stattfand und von der Bildungsregion Memmingen-Unterallgäu organisiert wurde, stieß angesichts der rund 80 Besucher auf großes Interesse. Er soll deshalb in Memmingen wiederholt werden. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, kann sich bei den Vertretern der Bildungsregion melden – entweder per E-Mail an bildungsregion@lra.unterallgaeu.de oder telefonisch unter 08261/995-182. Die Interessierten werden benachrichtigt, sobald der zweite Termin feststeht. Melden kann sich auch, wer über einen Ersatztermin für die „Kassiererschulung“mit Steuerberater Rudolf Jackel informiert werden will. Die Schulung war für 23. April geplant und wird ebenfalls verschoben. (az)
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