Verbotene Treffen und eine illegale Osterfeier
Kontrollen Die Polizeiinspektion Illertissen ahndet mehr als 20 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen
Landkreis Auch am Wochenende hat die Polizei wieder zahlreiche Kontrollen unternommen, um zu prüfen, ob sich die Bürger an die wegen des Coronavirus geltenden Bestimmungen halten. Allein im Dienstbereich der Polizeiinspektion Illertissen kam es nach Kontrollen am Freitag zu 24 Anzeigen gegen Personen, die gegen die Verordnung verstoßen haben.
Unter anderem hatten sich in Altenstadt nach Angaben der Polizei zwei Menschen auf einem gesperrten Spielplatz zum Musikhören und Essen getroffen. Mehrere Personen fanden sich in einer Wohnung zum Shisharauchen ein und in einem Garten feierten acht Personen eine Geburtstagsparty.
In Vöhringen stellte die Sicherheitswacht fest, dass sich vier Freunde zum „Rumhängen“am Bahnhof trafen. Die Jugendlichen gaben bei der Kontrolle zunächst auch noch falsche Personalien an. In Illertissen beanstandeten Polizeibeamte ein Treffen zur Rückgabe von geliehenem Geld, ebenso eine nachträgliche Osterfeier einer Großfamilie, deren Mitglieder in unterschiedlichen Wohnorten leben.
Zu einem weiteren Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen kam es am späten Samstagabend in Obenhausen. Dort beobachteten
Beamte der Polizeiinspektion Illertissen gegen 22 Uhr, wie vier Männer im Alter zwischen 24 und 39 Jahren privat Baumaterial für einen Carport verluden. Auch diese Tätigkeit war wegen der derzeit geltenden Kontaktsperren nicht zulässig. Gegen alle vier Männer wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz erstellt.
In Senden wählte eine Frau in der Nacht auf Samstag den Notruf und berichtete, dass ein Mann sie an ihrer Wohnanschrift aufsuche und ihr nachstellen würde. Wie die Polizeiinspektion Weißenhorn mitteilt, schloss sich die Anruferin in ihrer Wohnung ein, zu einem Kontakt mit dem Mann kam es nicht.
Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den alkoholisierten Mann in der Nähe des Sendener Bahnhofes antreffen. Da bei ihm keine triftigen Gründe für das Verlassen des Hauses vorlagen, erwartet ihn jetzt nicht nur ein Ermittlungsverfahren wegen Nachstellung. Weil er mit seinem Kontaktversuch auch gegen die Ausgangsbeschränkungen verstößen hatte, bekommt er obendrein eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. (az)