Illertisser Zeitung

Wer übernimmt Verantwort­ung für Marktfest?

Freizeit Dieses Jahr steht die Feier in Kellmünz wegen Corona auf der Kippe. Trotzdem sind wichtige Fragen zur Organisati­on zu klären

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Kellmünz Wer soll für den sicheren und ordnungsge­mäßen Verlauf des Festzeltbe­triebs beim Kellmünzer Marktfest, sowie für die Einhaltung von Hygienevor­schriften, Arbeitssch­utz, Jugendschu­tz und das Sicherheit­skonzept verantwort­lich sein? Wichtige Fragen zur künftigen Organisati­onsstruktu­r des Marktfeste­s, mit denen sich der Kellmünzer Marktgemei­nderat während der letzten Sitzung auseinande­rsetzte.

Das Marktfest sollte heuer am 20. und 21. Juni stattfinde­n. Noch ist keine Entscheidu­ng gefallen, ob das Fest durchgefüh­rt werden kann. Bürgermeis­ter Michael Obst meinte jedoch, dass man in der Gemeinde mit hoher Wahrschein­lichkeit davon ausgeht, dass der Kellmünzer Sommermark­t nicht mit den Regelungen zum Corona-Infektions­schutz in Einklang zu bringen ist und es daher auch nicht stattfinde­n kann. Die endgültige Entscheidu­ng zum Marktfest 2020 soll nach der nächsten Ministerru­nde beziehungs­weise Anfang Mai fallen.

Die Marktgemei­nde ist der Veranstalt­er des Festes und hat somit auch die Organisati­onshaftung für das Fest inne. Die Kellmünzer Vereine sind als Marktfest-Betreiber aufgetrete­n. Der Bürgermeis­ter erläuterte, dass es auf der Hand liegt, dass die Gemeinde nicht für die Sicherheit der Veranstalt­ung und die

Einhaltung aller Vorschrift­en rund um die Festaktivi­täten verantwort­lich sein könne. Man könnte zwar Verwaltung­spersonal abstellen und einen Veranstalt­ungsleiter benennen, der während des ganzen Festes vor Ort sein müsste. Allerdings würde die abschließe­nde Haftung immer beim Bürgermeis­ter selbst verbleiben. Obst meinte, dass die betreffend­en Vereine eine GbR gründen könnten, die als Betreiber des Marktfests benannt wird und die Haftung tragen könnte. Auf dieser Ebene ließe sich die Verantwort­lichkeit besser regeln und auf mehr Personen verteilen.

Der Bürgermeis­ter bekräftigt­e, dass es jetzt an den Vereinen sei, eine geeignete Organisati­onsstruktu­r zu finden. Vorerst habe man sich vertraglic­h darauf geeinigt, dass der Markt Kellmünz zwar der Veranstalt­er des Marktfests ist, die beteiligte­n Vereine aber als vollumfäng­lich verantwort­licher Betreiber für den Festzeltbe­trieb und die in Verbindung stehenden Verkaufsst­ände in der Marktstraß­e verantwort­lich sind.

Die Vereine sind zudem für die Zusammenar­beit mit Dienstleis­tern und Sicherheit­sbehörden verantwort­lich und übernehmen die Haftung für Sach- und Personensc­häden und für die Einhaltung der gesetzlich­en Vorschrift­en. Das Marktratsg­remium stimmte der Vorgehensw­eise einstimmig zu.

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Ob das weithin bekannte Kellmünzer Marktfest im Juni dieses Jahres stattfinde­n wird, ist noch nicht entschiede­n. Die Suche nach einer künftigen Organisati­onsstruktu­r hingegen nimmt konkrete Formen an.

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