Maibäume: Diese Regeln gelten im Unterallgäu
Landkreis Im Unterallgäu dürfen Maibäume auch in diesem Jahr aufgestellt werden. „Die Maibäume sind eine besondere Tradition, die bei uns tief verwurzelt ist. Wir haben deshalb noch einmal bei der Regierung von Schwaben nachgehakt, ob es eine Möglichkeit gibt, dieses Brauchtum auch in diesem Jahr aufrechtzuerhalten“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen und mit gewissen Einschränkungen dürfen die Maibäume auch heuer aufgestellt werden. Die Maibaumfeste können hingegen nicht stattfinden. Auch auf das traditionelle Maibaumklauen muss definitiv verzichtet werden.
Die Marktgemeinde Babenhausen hatte allerdings wie berichtet bereits dem Maibaumstellen eine Absage erteilt. Der gefällte Baum darf aufgrund der bestehenden Ausgangsbeschränkungen nicht durch die Vereine, aber etwa vom gemeindlichen Bauhof oder einer Firma aufgestellt werden. Dabei handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit, also nicht um einen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung. Zum Kranzen und Schnitzen darf man sich nach wie vor nicht treffen. Die Kränze könnten beispielsweise von verschiedenen Familien zuhause angefertigt werden, empfiehlt das Landratsamt. Landrat Weirather: „Mir ist bewusst, dass die Zeit bis 1. Mai nur noch kurz ist. Vielleicht schafft es der eine oder andere Verein aber trotzdem, einen Baum aufzustellen - auch wenn dieser heuer eine Nummer kleiner und nicht ganz so prachtvoll verziert und geschnitzt ist.“Prämiert werden die Maibäume diesmal nicht. Der Wettbewerb der Heimatzeitungen findet wegen der Corona-Pandemie nicht statt. (az)