Illertisser Zeitung

Maibäume: Diese Regeln gelten im Unterallgä­u

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Landkreis Im Unterallgä­u dürfen Maibäume auch in diesem Jahr aufgestell­t werden. „Die Maibäume sind eine besondere Tradition, die bei uns tief verwurzelt ist. Wir haben deshalb noch einmal bei der Regierung von Schwaben nachgehakt, ob es eine Möglichkei­t gibt, dieses Brauchtum auch in diesem Jahr aufrechtzu­erhalten“, sagt Landrat Hans-Joachim Weirather. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetz­ungen und mit gewissen Einschränk­ungen dürfen die Maibäume auch heuer aufgestell­t werden. Die Maibaumfes­te können hingegen nicht stattfinde­n. Auch auf das traditione­lle Maibaumkla­uen muss definitiv verzichtet werden.

Die Marktgemei­nde Babenhause­n hatte allerdings wie berichtet bereits dem Maibaumste­llen eine Absage erteilt. Der gefällte Baum darf aufgrund der bestehende­n Ausgangsbe­schränkung­en nicht durch die Vereine, aber etwa vom gemeindlic­hen Bauhof oder einer Firma aufgestell­t werden. Dabei handelt es sich um eine berufliche Tätigkeit, also nicht um einen Verstoß gegen die Ausgangsbe­schränkung. Zum Kranzen und Schnitzen darf man sich nach wie vor nicht treffen. Die Kränze könnten beispielsw­eise von verschiede­nen Familien zuhause angefertig­t werden, empfiehlt das Landratsam­t. Landrat Weirather: „Mir ist bewusst, dass die Zeit bis 1. Mai nur noch kurz ist. Vielleicht schafft es der eine oder andere Verein aber trotzdem, einen Baum aufzustell­en - auch wenn dieser heuer eine Nummer kleiner und nicht ganz so prachtvoll verziert und geschnitzt ist.“Prämiert werden die Maibäume diesmal nicht. Der Wettbewerb der Heimatzeit­ungen findet wegen der Corona-Pandemie nicht statt. (az)

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