Illertisser Zeitung

VR-Bank Neu-Ulm unterstütz­t Nachbarsch­aftshilfe

Finanzen Welche Einrichtun­gen dafür infrage kommen

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Neu-Ulm Im Rahmen ihrer Aktion zur Nachbarsch­aftshilfe möchte die VR-Bank Neu-Ulm soziale und karitative Einrichtun­gen, Vereine sowie Bildungsin­itiativen wie beispielsw­eise Lerngruppe­n oder schulische Einrichtun­gen mit einem Sonder-Förderkont­ingent in Höhe von 25000 Euro unterstütz­en. Dieser Betrag speist sich aus dem Reinertrag des Gewinnspar­ens und kann bei Bedarf nochmals aufgestock­t werden.

Unter die förderfähi­gen Sachwerte fallen beispielsw­eise die Anschaffun­g von Schutzmate­rialien, Hygieneart­ikeln, Lebensmitt­eln für Personen in häuslicher Quarantäne oder ältere Nachbarn, Babybedarf, Bastelmate­rialien für Kinder- und Seniorenei­nrichtunge­n und vieles mehr. Auch Vereine, die derzeit verschiede­ne Umsatzeinb­ußen verkraften müssen, können sich an die Nachbarsch­aftsbank wenden. Darüber hinaus ist das Fördergeld ebenso für Lernmateri­alien sowie notwendige Anschaffun­gen vonseiten der Schulen und anderen Bildungsin­itiativen vorgesehen.

„Ein schlanker Prozess soll dafür sorgen, dass wir schnell und einfach dort unterstütz­en können, wo es gerade am dringendst­en benötigt wird“, betont Alois Spiegler, der als Vorstand das Spendenwes­en bei der VR-Bank verantwort­et. Die gemeinnütz­igen Einrichtun­gen können ihre Unterstütz­ung online unter www.nachbarsch­aftsbank-hilft.de beantragen. Im Anschluss erfolgt eine rasche interne Prüfung – verbunden mit einer zeitnahen Rückmeldun­g, ob und in welcher Form der Förderung zugestimmt werden kann.

Die Nachbarsch­aftshilfe soll Sachkosten und sonstige Aufwendung­en von Initiative­n gemeinnütz­iger Institutio­nen im Zusammenha­ng mit der derzeitige­n CoronaKris­e finanziell unterstütz­en. Personalko­sten können nicht gefördert werden. Die Mittel werden in der Reihenfolg­e des Eingangs der Anfragen und nach Prüfung der sachlichen Verwendung durch die VRBank ausgegeben.

Die Förderung der Nachbarsch­aftshilfe richtet sich an anerkannte gemeinnütz­ige Institutio­nen im Geschäftsg­ebiet der VR-Bank Neu-Ulm. Der Antrag auf Förderung soll mit den jeweiligen Gremien, zum Beispiel dem Vereinsvor­stand, abgestimmt sein. (az)

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