VR-Bank Neu-Ulm unterstützt Nachbarschaftshilfe
Finanzen Welche Einrichtungen dafür infrage kommen
Neu-Ulm Im Rahmen ihrer Aktion zur Nachbarschaftshilfe möchte die VR-Bank Neu-Ulm soziale und karitative Einrichtungen, Vereine sowie Bildungsinitiativen wie beispielsweise Lerngruppen oder schulische Einrichtungen mit einem Sonder-Förderkontingent in Höhe von 25000 Euro unterstützen. Dieser Betrag speist sich aus dem Reinertrag des Gewinnsparens und kann bei Bedarf nochmals aufgestockt werden.
Unter die förderfähigen Sachwerte fallen beispielsweise die Anschaffung von Schutzmaterialien, Hygieneartikeln, Lebensmitteln für Personen in häuslicher Quarantäne oder ältere Nachbarn, Babybedarf, Bastelmaterialien für Kinder- und Senioreneinrichtungen und vieles mehr. Auch Vereine, die derzeit verschiedene Umsatzeinbußen verkraften müssen, können sich an die Nachbarschaftsbank wenden. Darüber hinaus ist das Fördergeld ebenso für Lernmaterialien sowie notwendige Anschaffungen vonseiten der Schulen und anderen Bildungsinitiativen vorgesehen.
„Ein schlanker Prozess soll dafür sorgen, dass wir schnell und einfach dort unterstützen können, wo es gerade am dringendsten benötigt wird“, betont Alois Spiegler, der als Vorstand das Spendenwesen bei der VR-Bank verantwortet. Die gemeinnützigen Einrichtungen können ihre Unterstützung online unter www.nachbarschaftsbank-hilft.de beantragen. Im Anschluss erfolgt eine rasche interne Prüfung – verbunden mit einer zeitnahen Rückmeldung, ob und in welcher Form der Förderung zugestimmt werden kann.
Die Nachbarschaftshilfe soll Sachkosten und sonstige Aufwendungen von Initiativen gemeinnütziger Institutionen im Zusammenhang mit der derzeitigen CoronaKrise finanziell unterstützen. Personalkosten können nicht gefördert werden. Die Mittel werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anfragen und nach Prüfung der sachlichen Verwendung durch die VRBank ausgegeben.
Die Förderung der Nachbarschaftshilfe richtet sich an anerkannte gemeinnützige Institutionen im Geschäftsgebiet der VR-Bank Neu-Ulm. Der Antrag auf Förderung soll mit den jeweiligen Gremien, zum Beispiel dem Vereinsvorstand, abgestimmt sein. (az)