Illertisser Zeitung

14 Tage in Quarantäne

Corona-Verdacht Was Einreisend­e beachten müssen. Für Berufspend­ler gelten Ausnahmen

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Unterallgä­u Wer derzeit aus dem Ausland nach Deutschlan­d zurückkehr­t oder aus dem Ausland einreist, muss – unabhängig von einem konkreten Corona-Verdacht – für 14 Tage in Quarantäne bleiben. Darauf hat jetzt das Ausländera­mt am Landratsam­t Unterallgä­u hingewiese­n.

Die Quarantäne-Pflicht gilt laut Behörde unabhängig von der Nationalit­ät und unabhängig davon, wo sich jemand vor der Einreise aufgehalte­n hat. Sie gilt jedoch nur für Menschen, die für mehrere Tage im Ausland waren – und damit nicht für regelmäßig­e Berufspend­ler.

Einreisend­e Personen sind dazu verpflicht­et, sich unmittelba­r nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage in „Selbst-Quarantäne“aufzuhalte­n. Zudem ist der Betroffene verpflicht­et, unverzügli­ch das Ausländera­mt am Landratsam­t Unterallgä­u über den Sachverhal­t zu informiere­n. Für die 14-tägige Quarantäne nach einem Auslandsau­fenthalt kann das Landratsam­t keine Quarantäne-Bescheinig­ung ausstellen.

Bei Saison-Arbeitern muss der Arbeitgebe­r die Meldung an das Ausländera­mt übernehmen. Treten Krankheits­symptome auf, muss dies der Behörde sofort gemeldet werden, heißt es weiter aus dem Landratsam­t. Meldungen und Anfragen nimmt die Ausländerb­ehörde per E-Mail an ausland@lra.unterallga­eu.de entgegen. Im Betreff muss „Corona-Rückkehrer-Ausland“angegeben werden. (az)

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