14 Tage in Quarantäne
Corona-Verdacht Was Einreisende beachten müssen. Für Berufspendler gelten Ausnahmen
Unterallgäu Wer derzeit aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt oder aus dem Ausland einreist, muss – unabhängig von einem konkreten Corona-Verdacht – für 14 Tage in Quarantäne bleiben. Darauf hat jetzt das Ausländeramt am Landratsamt Unterallgäu hingewiesen.
Die Quarantäne-Pflicht gilt laut Behörde unabhängig von der Nationalität und unabhängig davon, wo sich jemand vor der Einreise aufgehalten hat. Sie gilt jedoch nur für Menschen, die für mehrere Tage im Ausland waren – und damit nicht für regelmäßige Berufspendler.
Einreisende Personen sind dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach der Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage in „Selbst-Quarantäne“aufzuhalten. Zudem ist der Betroffene verpflichtet, unverzüglich das Ausländeramt am Landratsamt Unterallgäu über den Sachverhalt zu informieren. Für die 14-tägige Quarantäne nach einem Auslandsaufenthalt kann das Landratsamt keine Quarantäne-Bescheinigung ausstellen.
Bei Saison-Arbeitern muss der Arbeitgeber die Meldung an das Ausländeramt übernehmen. Treten Krankheitssymptome auf, muss dies der Behörde sofort gemeldet werden, heißt es weiter aus dem Landratsamt. Meldungen und Anfragen nimmt die Ausländerbehörde per E-Mail an ausland@lra.unterallgaeu.de entgegen. Im Betreff muss „Corona-Rückkehrer-Ausland“angegeben werden. (az)
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