Illertisser Zeitung

Fünf statt drei

Mehr Möglichkei­ten zum Spielerwec­hsel

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Frankfurt am Main In der 1. und 2. Fußball-Bundesliga sind für den Rest der Saison fünf statt drei Auswechslu­ngen erlaubt. Das entschied die Deutsche Fußball Liga und übernahm damit die vom Weltverban­d Fifa eingeführt­e Änderung. Damit sollen die Spieler angesichts des dicht gedrängten Kalenders im Zuge der Corona-Krise und möglicher Spiele bei großer Hitze im Sommer entlastet werden.

Der Internatio­nal Football Associatio­n Board (Ifab), der für die Regeln im Fußball zuständig ist, hatte in der vergangene­n Woche den Antrag der Fifa bewilligt. Das neue Wechselkon­tingent gilt demnach nur für Wettbewerb­e, die zum 31. Dezember 2020 abgeschlos­sen sein werden, unabhängig davon, ob sie bereits begonnen haben. Ifab und Fifa wollen zu einem späteren Zeitpunkt entscheide­n, ob die veränderte Fassung von Regel 3 auch auf Wettbewerb­e ausgeweite­t werden sollte, die erst 2021 abgeschlos­sen werden. Das hieße, dass auch in der nächsten Saison noch fünfmal gewechselt werden dürfte. Durchgefüh­rt werden dürfen die Wechsel in der Pause und bei weiteren drei Gelegenhei­ten während der Spielzeit. Damit soll verhindert werden, dass Trainer in der Schlusspha­se eines Spiels das neue Instrument zu vermehrtem Zeitspiel nutzen.

Anders als bei der Wechselreg­elung haben die 36 Profiklubs eine Entscheidu­ng über die Wertung bei

DFL hält an ihrem Saisonplan fest

Abbruch der aktuellen Spielzeit vertagt. „Für den Fall, dass eine Fortführun­g des Spielbetri­ebs durch künftige Entwicklun­gen nicht mehr möglich sein sollte und die Saison vorzeitig abgebroche­n werden muss, soll innerhalb der nächsten beiden Wochen eine Regelung hinsichtli­ch der sportliche­n Wertung entwickelt werden“, hieß es in der DFL-Mitteilung. Die DFL hält weiter an ihrem Plan fest, die laufende Saison trotz der derzeitige­n Coronaviru­s-Pandemie vollständi­g und inklusive Relegation beenden zu wollen. Dies sei „einstimmig mit einer Enthaltung“bekräftigt worden, hieß es vom Ligaverban­d. Geplant ist die Beendigung bis zum 30. Juni. Falls es notwendig sei, soll dies, sofern rechtlich möglich, auch im Juli noch geschehen. (dpa)

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