Anton Keller erscheint nicht vor Gericht
Illegaler Waffenbesitz Richterin weist Einspruch des Plesser Bürgermeisters gegen Tagessätze ab
Memmingen/Pless Vergeblich haben Richterin und Staatsanwalt im Gerichtssaal auf den Bürgermeister der Unterallgäuer Gemeinde Pless gewartet. Anton Keller hatte Einspruch eingelegt gegen die Tagessätze, welche er wegen des nicht rechtmäßigen Besitzes von Waffen und Schwarzpulver zahlen soll. Da er nun jedoch nicht vor dem Memminger Amtsgericht erschien, wies die Richterin den Einspruch gegen den Strafbefehl ab. Warum der Rathauschef nicht zum Termin kam, ist unklar. Trotz ordnungsgemäßer Ladung lag keine Entschuldigung vor.
Kellers Einspruch beschränkte sich auf die Höhe der 90 Tagessätze im Strafbefehl, die seiner Meinung nach falsch berechnet worden seien. Die zugrunde liegenden Vergehen nach dem Waffengesetz wurden nicht angefochten. Über die Höhe der Geldstrafe machte die Staatsanwaltschaft keine Angaben.
Der Bürgermeister war im November 2018 ins Visier der Justiz geraten, als die Polizei bei ihm und einem Nachbarn etwa 20 Pistolen und Gewehre, 300 Schuss Munition und drei Kilogramm Schwarzpulver gefunden hat. Der Bürgermeister sagte damals, dass er die Waffen nur auf Bitten der Nachbarin aufbewahrt habe, da die Frau Angst vor ihrem gewalttätigen Ehemann gehabt habe. Er habe die Waffen „zum Wohle der Dorfgemeinschaft“sicher verwahrt. Er unterließ jedoch eine Meldung an die Polizei oder das Landratsamt (wir berichteten).
Der Plesser Bürgermeister sorgte nun nicht zum ersten Mal für Negativschlagzeilen. Zur Jahresmitte 2019 traten massive Differenzen zwischen sechs Gemeinderäten und Keller bei einer Bürgerversammlung offen zutage. Die Räte kritisierten, dass der Bürgermeister Sitzungsunterlagen mangelhaft vorbereite und diese nicht rechtzeitig zur Verfügung stelle. Zudem habe Keller Entscheidungen ohne Kenntnis und Beschlussfassung durch den Gemeinderat getroffen. Wegen eines abgeschlossenen Vertrags für die Nutzung gemeindlicher Dachflächen zum Bau einer FotovoltaikAnlage, erhob schließlich ein Gemeinderat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Keller beim Unterallgäuer Landratsamt.
Wie Eva Büchele von der Pressestelle des Landratsamts auf Anfrage mitteilte, sah die Rechtsabteilung jedoch keinen Grund für dienstaufsichtliche Maßnahmen gegen den Plesser Bürgermeister. Allerdings sei ihm aufgetragen worden, den Gemeinderat nachträglich zu beteiligen. Die sechs „rebellischen Gemeinderäte“traten bei der Kommunalwahl nicht mehr an, Keller hingegen wurde erneut zum Bürgermeister gewählt. (wm/az)