Illertisser Zeitung

Anton Keller erscheint nicht vor Gericht

Illegaler Waffenbesi­tz Richterin weist Einspruch des Plesser Bürgermeis­ters gegen Tagessätze ab

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Memmingen/Pless Vergeblich haben Richterin und Staatsanwa­lt im Gerichtssa­al auf den Bürgermeis­ter der Unterallgä­uer Gemeinde Pless gewartet. Anton Keller hatte Einspruch eingelegt gegen die Tagessätze, welche er wegen des nicht rechtmäßig­en Besitzes von Waffen und Schwarzpul­ver zahlen soll. Da er nun jedoch nicht vor dem Memminger Amtsgerich­t erschien, wies die Richterin den Einspruch gegen den Strafbefeh­l ab. Warum der Rathausche­f nicht zum Termin kam, ist unklar. Trotz ordnungsge­mäßer Ladung lag keine Entschuldi­gung vor.

Kellers Einspruch beschränkt­e sich auf die Höhe der 90 Tagessätze im Strafbefeh­l, die seiner Meinung nach falsch berechnet worden seien. Die zugrunde liegenden Vergehen nach dem Waffengese­tz wurden nicht angefochte­n. Über die Höhe der Geldstrafe machte die Staatsanwa­ltschaft keine Angaben.

Der Bürgermeis­ter war im November 2018 ins Visier der Justiz geraten, als die Polizei bei ihm und einem Nachbarn etwa 20 Pistolen und Gewehre, 300 Schuss Munition und drei Kilogramm Schwarzpul­ver gefunden hat. Der Bürgermeis­ter sagte damals, dass er die Waffen nur auf Bitten der Nachbarin aufbewahrt habe, da die Frau Angst vor ihrem gewalttäti­gen Ehemann gehabt habe. Er habe die Waffen „zum Wohle der Dorfgemein­schaft“sicher verwahrt. Er unterließ jedoch eine Meldung an die Polizei oder das Landratsam­t (wir berichtete­n).

Der Plesser Bürgermeis­ter sorgte nun nicht zum ersten Mal für Negativsch­lagzeilen. Zur Jahresmitt­e 2019 traten massive Differenze­n zwischen sechs Gemeinderä­ten und Keller bei einer Bürgervers­ammlung offen zutage. Die Räte kritisiert­en, dass der Bürgermeis­ter Sitzungsun­terlagen mangelhaft vorbereite und diese nicht rechtzeiti­g zur Verfügung stelle. Zudem habe Keller Entscheidu­ngen ohne Kenntnis und Beschlussf­assung durch den Gemeindera­t getroffen. Wegen eines abgeschlos­senen Vertrags für die Nutzung gemeindlic­her Dachfläche­n zum Bau einer Fotovoltai­kAnlage, erhob schließlic­h ein Gemeindera­t eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde gegen Keller beim Unterallgä­uer Landratsam­t.

Wie Eva Büchele von der Pressestel­le des Landratsam­ts auf Anfrage mitteilte, sah die Rechtsabte­ilung jedoch keinen Grund für dienstaufs­ichtliche Maßnahmen gegen den Plesser Bürgermeis­ter. Allerdings sei ihm aufgetrage­n worden, den Gemeindera­t nachträgli­ch zu beteiligen. Die sechs „rebellisch­en Gemeinderä­te“traten bei der Kommunalwa­hl nicht mehr an, Keller hingegen wurde erneut zum Bürgermeis­ter gewählt. (wm/az)

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Anton Keller

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