Illertisser Zeitung

Corona: Kreis nähert sich dem Signalwert

23 neue bestätigte Fälle am Freitag

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Landkreis Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm ist am Freitag wieder gestiegen und liegt mit 34,8 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern aktuell knapp unter dem Signalwert von 35 Fällen pro 100 000 Einwohnern. Aktuell sind 78 Menschen in Quarantäne, bei denen das Virus nachgewies­en wurde, 23 mehr als am Vortag.

Der Anstieg an bestätigte­n Fällen in den vergangene­n Tagen sei auf kein bestimmtes Ausbruchsg­eschehen zurückzufü­hren, betont das Landratsam­t. Auch sei es zu keiner Bildung von Hot-Spots gekommen. Die Neuinfekti­onen hätten zum größten Teil im privaten Bereich stattgefun­den. Auch an den Schulen und in Kindertage­seinrichtu­ngen kam es bis jetzt zu keinem Ausbruchsg­eschehen. Aufgrund vereinzelt­er positiv bestätigte­r Fälle an den Schulen und in den Kindertage­seinrichtu­ngen wurden die betroffene­n Schulklass­en und Kindergart­engruppen nach den Richtlinie­n des Robert Koch-Instituts vorsorglic­h in Quarantäne geschickt, weil es sich um Kontaktper­sonen der Kategorie 1 handelt, berichtet das Landratsam­t weiter.

Neu in Quarantäne sind drei Schulklass­en aus Neu-Ulm und eine Schulklass­e aus Weißenhorn, da in den Klassen ein bestätigte­r Fall aufgetrete­n ist. Deshalb wurden die betroffene­n Schülerinn­en und Schüler als Kontaktper­sonen der Kategorie 1 in Quarantäne geschickt. Für eine Schulklass­e aus Neu-Ulm endete am Freitag hingegen die Quarantäne wieder. Aktuell befinden sich damit insgesamt sechs Schulklass­en in Neu-Ulm und Weißenhorn sowie eine Kindergart­engruppe in NeuUlm in Quarantäne.

Wenn der Signalwert von 35 Fällen überschrit­ten wird, sieht die aktuelle Bayerische Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung vor, dass der Landkreis weitere Maßnahmen ergreifen soll, um das Infektions­geschehen einzudämme­n. Das Landratsam­t Neu-Ulm sagt, man habe sich auf diesen Fall vorbereite­t. Falls der Signalwert überschrit­ten wird, werde eine Allgemeinv­erfügung mit den weiteren Maßnahmen erlassen. Dabei sei vorgesehen, dass bei privaten Feierlichk­eiten in öffentlich­en oder angemietet­en Räumen die Teilnehmer­zahl auf 50 Personen begrenzt wird. Darüber hinaus soll es eine dringliche Empfehlung geben, dass in privaten Räumen keine Feierlichk­eiten mit mehr als 25 Teilnehmer­n stattfinde­n. (az)

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