Corona: Kreis nähert sich dem Signalwert
23 neue bestätigte Fälle am Freitag
Landkreis Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm ist am Freitag wieder gestiegen und liegt mit 34,8 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern aktuell knapp unter dem Signalwert von 35 Fällen pro 100 000 Einwohnern. Aktuell sind 78 Menschen in Quarantäne, bei denen das Virus nachgewiesen wurde, 23 mehr als am Vortag.
Der Anstieg an bestätigten Fällen in den vergangenen Tagen sei auf kein bestimmtes Ausbruchsgeschehen zurückzuführen, betont das Landratsamt. Auch sei es zu keiner Bildung von Hot-Spots gekommen. Die Neuinfektionen hätten zum größten Teil im privaten Bereich stattgefunden. Auch an den Schulen und in Kindertageseinrichtungen kam es bis jetzt zu keinem Ausbruchsgeschehen. Aufgrund vereinzelter positiv bestätigter Fälle an den Schulen und in den Kindertageseinrichtungen wurden die betroffenen Schulklassen und Kindergartengruppen nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts vorsorglich in Quarantäne geschickt, weil es sich um Kontaktpersonen der Kategorie 1 handelt, berichtet das Landratsamt weiter.
Neu in Quarantäne sind drei Schulklassen aus Neu-Ulm und eine Schulklasse aus Weißenhorn, da in den Klassen ein bestätigter Fall aufgetreten ist. Deshalb wurden die betroffenen Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen der Kategorie 1 in Quarantäne geschickt. Für eine Schulklasse aus Neu-Ulm endete am Freitag hingegen die Quarantäne wieder. Aktuell befinden sich damit insgesamt sechs Schulklassen in Neu-Ulm und Weißenhorn sowie eine Kindergartengruppe in NeuUlm in Quarantäne.
Wenn der Signalwert von 35 Fällen überschritten wird, sieht die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vor, dass der Landkreis weitere Maßnahmen ergreifen soll, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Das Landratsamt Neu-Ulm sagt, man habe sich auf diesen Fall vorbereitet. Falls der Signalwert überschritten wird, werde eine Allgemeinverfügung mit den weiteren Maßnahmen erlassen. Dabei sei vorgesehen, dass bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt wird. Darüber hinaus soll es eine dringliche Empfehlung geben, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden. (az)