Bayerns neue CoronaMaßnahmen gelten im Kreis NeuUlm vorerst nicht
Bestimmungen Im Kampf gegen Corona hat Ministerpräsident Söder neue Maßnahmen verkündet. Warum diese hier frühestens ab Montag gelten und wie die Lage in Ulm ist
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat wegen steigender Infektionszahlen am Donnerstag weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verkündet. Erst war unklar, welche Auswirkungen das auf den Landkreis NeuUlm haben könnte. Jetzt vermeldet das Landratsamt: Vorerst bleiben die Vorgaben so, wie sie sind. Doch schon am Montag könnte es wieder anders sein.
Anfang der Woche teilte das Landratsamt mit, dass mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 38,2 der Signalwert von 35 Fällen pro 100000 Einwohner im Landkreis Neu-Ulm überschritten ist. Daraufhin wurde eine sogenannte Allgemeinverfügung mit neuen Vorgaben erlassen, um das Infektionsgeschehen eindämmen zu können. Diese Allgemeinverfügung ist noch bis einschließlich Montag, 19. Oktober, gültig.
Sollte am Montag die Inzidenz weiterhin den Wert von 35 überschreiten, werde der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, der die Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung von Donnerstag zugrunde liegen.
Der Landkreis Neu-Ulm könne demnach erst eine neue Allgemeinverfügung mit neuen Maßnahmen erlassen, wenn die Beschlüsse der Staatsregierung in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht wurden. Erst dann seien dem Landkreis alle Details und erforderlichen Rahmenbedingungen bekannt, die benötigt werden, um eine neue Allgemeinverfügung in die Wege leiten zu können.
Das Landratsamt Neu-Ulm habe aber bereits erste interne Abstimmungen getroffen, um die dann erforderlichen Schritte zügig einleiten zu können, heißt es.
Bis dahin gelten im Landkreis Neu-Ulm bis Montag, 19. Oktober, noch folgende Maßnahmen:
Bei privaten Feiern in öffentlichen oder angemieteten geschlossenen Räumen wird die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt.
Es gibt eine dringliche Empfehlung, dass in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern stattfinden sollen.
Die Zuschauerzahlen für bundesweite Sportveranstaltungen werden auf maximal 500 Personen oder 10 Prozent der Stadien- oder Hallenkapazität reduziert.
Auch in der Stadt Ulm sind Neuinfektionen in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. Seit dieser Woche liegt im Stadtkreis die Zahl der neu gemeldeten bestätigten Infektionen knapp über dem kritischen Wert von 35 Neuinfektionen je 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Stadt plane nun den Erlass einer neuen Allgemeinverfügung, heißt es. Am Freitag erlassen wurde aber noch keine. „Wir haben es selbst in der Hand. Nicht die Corona-Regeln sind unser Feind, sondern das Virus selbst“, sagte Oberbürgermeister Gunter Czisch. (az/krom)