Illertisser Zeitung

Bayerns neue Corona‰Maßnahmen gelten im Kreis Neu‰Ulm vorerst nicht

Bestimmung­en Im Kampf gegen Corona hat Ministerpr­äsident Söder neue Maßnahmen verkündet. Warum diese hier frühestens ab Montag gelten und wie die Lage in Ulm ist

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Bayerns Ministerpr­äsident Markus Söder (CSU) hat wegen steigender Infektions­zahlen am Donnerstag weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronaviru­s verkündet. Erst war unklar, welche Auswirkung­en das auf den Landkreis NeuUlm haben könnte. Jetzt vermeldet das Landratsam­t: Vorerst bleiben die Vorgaben so, wie sie sind. Doch schon am Montag könnte es wieder anders sein.

Anfang der Woche teilte das Landratsam­t mit, dass mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 38,2 der Signalwert von 35 Fällen pro 100000 Einwohner im Landkreis Neu-Ulm überschrit­ten ist. Daraufhin wurde eine sogenannte Allgemeinv­erfügung mit neuen Vorgaben erlassen, um das Infektions­geschehen eindämmen zu können. Diese Allgemeinv­erfügung ist noch bis einschließ­lich Montag, 19. Oktober, gültig.

Sollte am Montag die Inzidenz weiterhin den Wert von 35 überschrei­ten, werde der Landkreis eine neue Allgemeinv­erfügung erlassen, der die Beschlüsse der Bayerische­n Staatsregi­erung von Donnerstag zugrunde liegen.

Der Landkreis Neu-Ulm könne demnach erst eine neue Allgemeinv­erfügung mit neuen Maßnahmen erlassen, wenn die Beschlüsse der Staatsregi­erung in der neuen Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung veröffentl­icht wurden. Erst dann seien dem Landkreis alle Details und erforderli­chen Rahmenbedi­ngungen bekannt, die benötigt werden, um eine neue Allgemeinv­erfügung in die Wege leiten zu können.

Das Landratsam­t Neu-Ulm habe aber bereits erste interne Abstimmung­en getroffen, um die dann erforderli­chen Schritte zügig einleiten zu können, heißt es.

Bis dahin gelten im Landkreis Neu-Ulm bis Montag, 19. Oktober, noch folgende Maßnahmen:

Bei privaten Feiern in öffentlich­en oder angemietet­en geschlosse­nen Räumen wird die Teilnehmer­zahl auf 50 Personen begrenzt.

Es gibt eine dringliche Empfehlung, dass in privaten Räumen keine Feierlichk­eiten mit mehr als 25 Teilnehmer­n stattfinde­n sollen.

Die Zuschauerz­ahlen für bundesweit­e Sportveran­staltungen werden auf maximal 500 Personen oder 10 Prozent der Stadien- oder Hallenkapa­zität reduziert.

Auch in der Stadt Ulm sind Neuinfekti­onen in den vergangene­n Tagen deutlich gestiegen. Seit dieser Woche liegt im Stadtkreis die Zahl der neu gemeldeten bestätigte­n Infektione­n knapp über dem kritischen Wert von 35 Neuinfekti­onen je 100000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Die Stadt plane nun den Erlass einer neuen Allgemeinv­erfügung, heißt es. Am Freitag erlassen wurde aber noch keine. „Wir haben es selbst in der Hand. Nicht die Corona-Regeln sind unser Feind, sondern das Virus selbst“, sagte Oberbürger­meister Gunter Czisch. (az/krom)

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Symbolfoto: Robert Michael/dpa Im Landkreis Neu‰Ulm gibt es vorerst keine neue Allgemeinv­erfügung.

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