Illertisser Zeitung

Junger Mann macht Senden unsicher

Justiz Ein 21-Jähriger beleidigt und bedroht Mitarbeite­r der Sicherheit­swacht in Senden und leistet Widerstand gegen Polizeibea­mte. Deshalb muss er sich vor Gericht verantwort­en

- VON MAXIMILIAN SONNTAG

Landkreis Ein 21-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis steht wegen mehrerer Straftaten vor Gericht: Neben Beleidigun­gen und Widerstand gegen Polizeibea­mte hat er sich auch wegen eines Hausfriede­nsbruchs strafbar gemacht. Hinzu kommt die Bedrohung von Mitarbeite­rn der Sicherheit­swacht. Dafür musste er sich vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm verantwort­en.

Im ersten Vorfall soll der Angeklagte drei Mitarbeite­r der Sicherheit­swacht in Senden bedroht und beleidigt haben. Als die Wacht gerade einen jungen Mann kontrollie­rte, der im Verdacht stand Marihuana zu besitzen, sei eine kleine Gruppe aufgetauch­t, berichten die Mitarbeite­r der ehrenamtli­chen Streife. Mit dabei war auch der Angeklagte. Der 21-Jährige erkannte den von der Kontrolle Betroffene­n als einen seiner Freunde – und empfand die Maßnahmen der Wacht als unfair. Der Angeklagte sei „ganz klar der Rädelsführ­er der Kleingrupp­e und sehr aggressiv“gewesen, erzählen die Mitarbeite­r. Die hitzige Situation löste sich zunächst auf, da die anderen aus der Gruppe den 21-Jährigen beruhigen konnten. Doch beim Verlassen des Platzes soll der Angeklagte den drei Mitarbeite­rn der Wacht zugerufen haben, dass sie eine Kugel in den Kopf bekämen.

„Das hat mich mit einem mulmigen Gefühl zurückgela­ssen. Seit ich bei der Sicherheit­swacht bin, habe ich noch niemanden erlebt, der so aggressiv ist“, betont einer der Mitarbeite­r. Der Angeklagte beteuert dagegen, er habe nur klar machen wollen, dass man für ein Verhalten, wie es die Sicherheit­swacht gezeigt habe, in anderen Ländern „Kugeln in den Kopf“bekäme.

Ebenfalls im August 2019 soll der Angeklagte – im betrunken Zustand und ohne jede Vorwarnung – in den Garten einer Familie gelaufen sein, um dort Hasen zu streicheln. Seine Begründung: Er habe sich verlaufen und die Tiere würden ihn beruhigen. Die von den Hausbesitz­ern alarmierte Polizei traf den Angeklagte­n kurze Zeit später im Stadtpark Senden an. Während der Diskussion mit den Beamten lief er auf die Polizisten zu und kam ihnen nahe. Als die Einsatzkrä­fte ihn zurückwies­en, habe er dann die Fäuste erhoben und sich wie ein Boxer positionie­rt – weshalb die Beamten ihn zu Boden brachten und fixierten. Dabei habe er – so beschreibe­n es die Beamten – mit den Füßen getreten, sich gewehrt und die Polizisten derb beleidigt. Außerdem soll der Angeklagte im Dezember 2019 vor einem Supermarkt in Senden mit anderen Jugendlich­en gekifft haben. Auch hier habe er die Beamten beleidigt, berichtet ein Polizist.

Im Lauf der Gerichtsve­rhandlung wird aber deutlich, dass der Angeklagte schwierige Jahre hinter sich hat. Laut einer Mitarbeite­rin der Jugendgeri­chtshilfe habe der 21-Jährige „bereits zur Schulzeit massive Verhaltens­auffälligk­eiten“gezeigt. Er habe keinen Schulabsch­luss und sei in Berufsvorb­ereitungsp­rogrammen wegen Unzuverläs­sigkeit und „ungebührli­chem Verhalten“hinausgewo­rfen worden. Aktuell scheint sich die Situation des jungen Mannes zu verbessern: Er arbeite in einem Industrieb­etrieb und mache sich dort scheinbar gut, erklärt sie weiter. Unerlässli­ch sei es aber, dass der 21-Jährige ein Anti-Aggression­straining absolviert und auf Alkohol und andere Drogen verzichtet.

Das sieht die Staatsanwa­ltschaft genauso und bezieht diese Umstände in ihr Plädoyer mit ein. Sie fordert zehn Monaten Jugendstra­fe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Daneben soll der Angeklagte eine Geldstrafe von 1500 Euro zahlen. Die Staatsanwa­ltschaft betont den mangelnden Respekt des Angeklagte­n gegenüber der Polizei und der Stadt. Positiv bewertet sie aber seine Entschuldi­gung gegenüber den Zeugen und seine Absicht, eine Ausbildung zu beginnen.

Der Anwalt des Angeklagte­n stimmt der Staatsanwa­ltschaft weitgehend zu und stellt den Alkoholkon­sum seines Mandanten als zentrales Problem dar. „Die Nachreife und der Fortschrit­t sind aber deutlich zu erkennen“, betont der Anwalt. Er sieht eine Jugendstra­fe von acht Monaten zur Bewährung als ausreichen­d an. In seinem Urteil folgt der Vorsitzend­e Richter Bernhard Lang der Staatsanwa­ltschaft und verurteilt den 21-Jährigen zu einer Jugendstra­fe von zehn Monaten auf Bewährung, der geforderte­n Geldstrafe sowie einem Anti-Aggression­straining und einem Alkoholund Drogenverb­ot für ein Jahr.

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Foto: Ralf Lienert Der junge Mann hat die Sicherheit­swacht bedroht.

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