Illertisser Zeitung

Mit 2,78 Promille auf dem E‰Bike unterwegs

Justiz Ein 49-Jähriger steht wegen Trunkenhei­t im Verkehr vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm

- VON MAXIMILIAN SONNTAG

Bellenberg Er fuhr ohne Licht und stark alkoholisi­ert mit seinem E-Bike in Schlangenl­inien: Deshalb muss sich ein 49-Jähriger aus dem südlichen Landkreis vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm verantwort­en. Zudem erschwerte er den Beamten durch sein renitentes Verhalten die Arbeit.

„Es trug sich genau so zu, ich habe da einfach großen Blödsinn gemacht“, gesteht der Angeklagte direkt zu Beginn alle die ihm zur Last gelegten Punkte. Er fuhr am Abend des 21. Juni dieses Jahres nach einem Gaststätte­nbesuch mit seinem E-Bike auf einem Radweg in Richtung Bellenberg. Eine Polizeistr­eife bemerkte den Radfahrer, da er unsicher in Schlangenl­inien fuhr und keine Frontbeleu­chtung eingeschal­tet war. Eine Alkoholkon­trolle des Mannes ergab einen Promillewe­rt von 2,78, der durch eine vom Arzt durchgefüh­rte Blutentnah­me in der

Illertisse­r Polizeidie­nststelle bestätigt wurde. „Sein verwaschen­es Gesicht und der Alkoholger­uch waren direkt auffällig. Wir kennen ihn bereits als Alkoholike­r“, schilderte ein Polizist vor Gericht.

Anfangs habe der Angeklagte noch versucht, lustig zu sein, als es zur Blutentnah­me in der Dienststel­le kam, habe er sich aber „wie die Axt im Walde aufgeführt“, sagte der Beamte. Zumal der 49-Jährige der Polizei bereits wegen aggressive­n Verhaltens und Trunkenhei­t bekannt ist, stellten sich die Beamten darauf ein, dass die Situation brenzlig werden könnte, so der Polizist weiter. Letztlich konnte der Angeklagte von drei

Beamten vor die Türe der Polizeiins­pektion gebracht werden, wo die Ehefrau ihren Gatten abholte und zunächst beruhigen musste.

Im Laufe des Verfahrens kam auf Nachfragen des Vorsitzend­en Richters Thorsten Tolkmitt zum Vorschein, dass der Angeklagte regelmäßig trinkt und Schulden in Höhe von knapp 30000 Euro hat. Diese resultiere­n aus seiner Zeit als Selbststän­diger, momentan ist er arbeitslos. Am Tag der Alkoholfah­rt habe er über den Tag hinweg Wein und Bier getrunken, sagte der 49-Jährige.

Staatsanwä­ltin Eva Pfister berücksich­tigte in ihrem Plädoyer, dass diese E-Bike-Fahrt zu einer verkehrsar­men Zeit stattfand, der Angeklagte nicht mit einem Auto fuhr und direkt geständig war. Gleichzeit­ig kritisiert­e sie aber den sehr hohen Promillewe­rt, die mehrfache Vorbestraf­ung des 49-Jährigen sowie die hohe Rückfallge­schwindigk­eit. Der Angeklagte ist wegen Betrugs und mehreren Trunkenhei­tsdelikten bereits vorbestraf­t. Das letzte Vergehen war erst im Frühjahr dieses Jahres. Eva Pfister fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätze­n zu je 15 Euro. Der ohne Anwalt vor Gericht erschienen­e 49-Jährige betonte vor der Urteilsfin­dung, dass er sich in jedem Fall bessern wolle. Torsten Tolkmitt verurteilt den Angeklagte­n schließlic­h wegen vorsätzlic­her Trunkenhei­t im Verkehr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n von je 20 Euro, insgesamt 1000 Euro, und gibt dem 49-Jährigen eine eindringli­che Warnung mit auf den Weg: „Beim nächsten Vergehen sind wir eventuell schon im Bereich einer Gefängniss­trafe.“Zudem empfahl er ihm, sich über eine Suchtberat­ung Gedanken zu machen.

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Plan: Stadt Vöhringen/Repro: Ursula Balken Das ist der Plan, nach dem der Mühlbach renaturier­t wird. Die Betonwände seitlich werden durch Flussbaust­eine ersetzt.
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