Mit 2,78 Promille auf dem EBike unterwegs
Justiz Ein 49-Jähriger steht wegen Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht Neu-Ulm
Bellenberg Er fuhr ohne Licht und stark alkoholisiert mit seinem E-Bike in Schlangenlinien: Deshalb muss sich ein 49-Jähriger aus dem südlichen Landkreis vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Zudem erschwerte er den Beamten durch sein renitentes Verhalten die Arbeit.
„Es trug sich genau so zu, ich habe da einfach großen Blödsinn gemacht“, gesteht der Angeklagte direkt zu Beginn alle die ihm zur Last gelegten Punkte. Er fuhr am Abend des 21. Juni dieses Jahres nach einem Gaststättenbesuch mit seinem E-Bike auf einem Radweg in Richtung Bellenberg. Eine Polizeistreife bemerkte den Radfahrer, da er unsicher in Schlangenlinien fuhr und keine Frontbeleuchtung eingeschaltet war. Eine Alkoholkontrolle des Mannes ergab einen Promillewert von 2,78, der durch eine vom Arzt durchgeführte Blutentnahme in der
Illertisser Polizeidienststelle bestätigt wurde. „Sein verwaschenes Gesicht und der Alkoholgeruch waren direkt auffällig. Wir kennen ihn bereits als Alkoholiker“, schilderte ein Polizist vor Gericht.
Anfangs habe der Angeklagte noch versucht, lustig zu sein, als es zur Blutentnahme in der Dienststelle kam, habe er sich aber „wie die Axt im Walde aufgeführt“, sagte der Beamte. Zumal der 49-Jährige der Polizei bereits wegen aggressiven Verhaltens und Trunkenheit bekannt ist, stellten sich die Beamten darauf ein, dass die Situation brenzlig werden könnte, so der Polizist weiter. Letztlich konnte der Angeklagte von drei
Beamten vor die Türe der Polizeiinspektion gebracht werden, wo die Ehefrau ihren Gatten abholte und zunächst beruhigen musste.
Im Laufe des Verfahrens kam auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters Thorsten Tolkmitt zum Vorschein, dass der Angeklagte regelmäßig trinkt und Schulden in Höhe von knapp 30000 Euro hat. Diese resultieren aus seiner Zeit als Selbstständiger, momentan ist er arbeitslos. Am Tag der Alkoholfahrt habe er über den Tag hinweg Wein und Bier getrunken, sagte der 49-Jährige.
Staatsanwältin Eva Pfister berücksichtigte in ihrem Plädoyer, dass diese E-Bike-Fahrt zu einer verkehrsarmen Zeit stattfand, der Angeklagte nicht mit einem Auto fuhr und direkt geständig war. Gleichzeitig kritisierte sie aber den sehr hohen Promillewert, die mehrfache Vorbestrafung des 49-Jährigen sowie die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Der Angeklagte ist wegen Betrugs und mehreren Trunkenheitsdelikten bereits vorbestraft. Das letzte Vergehen war erst im Frühjahr dieses Jahres. Eva Pfister fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro. Der ohne Anwalt vor Gericht erschienene 49-Jährige betonte vor der Urteilsfindung, dass er sich in jedem Fall bessern wolle. Torsten Tolkmitt verurteilt den Angeklagten schließlich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von je 20 Euro, insgesamt 1000 Euro, und gibt dem 49-Jährigen eine eindringliche Warnung mit auf den Weg: „Beim nächsten Vergehen sind wir eventuell schon im Bereich einer Gefängnisstrafe.“Zudem empfahl er ihm, sich über eine Suchtberatung Gedanken zu machen.