Hinter den Kulissen einer unbekannten Welt
Gericht Einmal mehr gewährt der Prozess gegen den Kopf eines Doping-Netzwerkes Einblicke in die Praktiken einer Szene, die ansonsten im Dunkeln operiert. Der Angeklagte wiederum erhebt schwere Vorwürfe gegen die JVA Stadelheim
München Ein Kameramann der ARD macht vor Beginn der Verhandlung Aufnahmen im großen Saal A 101 des Strafjustizzentrums München. Über den NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk und die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist hier schon verhandelt wurde. Jetzt sitzt Mark S. auf der Anklagebank. Längst hat er zugegeben, Sportler gedopt haben. Der Prozess aber gewährt seltene Einblicke in eine Welt, die sonst im Verborgenen bleibt. Zwei Mitangeklagte geben sich alle Mühe unerkannt zu bleiben und verstecken ihre Gesichter hinter dicken Schals und Mützen. Mark S. bleibt gelassen. Der 42-jährige Arzt bespricht sich kurz mit seinen Anwälten, macht Notizen in einem Manuskript. Überraschend hatte er im Vorfeld wissen lassen, an diesem Freitag etwas sagen zu wollen.
Erst einmal muss aber der Kameramann den Saal verlassen. Kaum ist er raus, fallen die Verhüllungen der Mitangeklagten. Die Vorsitzende Richterin Marion Tischler berichtet kurz, wie sie am Vortag vergeblich versucht hat, Max Hauke zu einer Aussage zu bewegen. Eigentlich waren der und sein österreichischer Langlauf-Kollege Dominik Baldauf als Zeugen geladen. Beide hatten abgesagt, herbeizwingen kann sie das Gericht nicht. Hauke hatte während der Dopingrazzia bei der nordischen Ski-WM 2019 in Seefeld für Schlagzeilen gesorgt, als die Fahnder ihn auf frischer Tat während einer Eigenblutinfusion ertappten. Die Nadel steckte noch im Arm. Ein Video der Szene kursierte im Internet. Hauke habe in dem Telefonat gesagt, so die Richterin, dass die ganze Sache für ihn abgeschlossen sei und er ganz sicher nicht aussagen werde.
Also sitzt erst einmal ein Zollbeamter im Zeugenstand und berichtet, wie er dabei geholfen hat, Mark S. auf die Schliche zu kommen. Er erzählt von abgehörten Telefonaten, von Verhören und von drei Blutbeuteln, die im Kühlschrank des Vaters von Mark S. gefunden wurden. Ein Bild des Kühlschrank wird gezeigt. Zwischen Rama und einem Glas Essiggurken liegen die Blutbeutel in einer Tüte.
Fünf Minuten Pause.
Dann die Einlassung des Angeklagten. Mark S. liest mit ruhiger Stimme vor. Seine Anwälte blättern in ihren Kopien des Manuskripts mit. Erst geht es um die Maschinen, die der Mediziner für die Behandlung des Blutes beschafft hat. Abgekauft habe er sie Stefan Matschiner. Der Österreicher war bereits 2010 in Wien wegen versuchten Blutdopings und der Weitergabe von illegalen Dopingmitteln rechtskräftig verurteilt worden. Nicht lange habe es nach dem Kauf der Gerätschaften gedauert, bis ihn die ersten Anfragen von Sportlern erreichten, „ob noch Platz an der Maschine“sei. Lernen habe er dann müssen, dass in der Doping-Szene mit Codenamen gearbeitet wird und dass er sich ein zweites Handy zulegen solle.
Irgendwann geht es dann um die
Frage, warum er nicht sofort aufgehört habe, als er erfuhr, dass sein Kunde Johannes Dürr geredet hatte. Mit einem TV-Interview in der ARD hatte der österreichische Langläufer im Januar 2019 die Ermittlungen der „Operation Aderlass“ausgelöst, die zu den Razzien in Seefeld und Erfurt führten. Dürr habe ihm versichert, keine Namen genannt zu haben. Zudem habe er damals den Strafrahmen völlig falsch eingeschätzt. Mit einer Verhaftung habe er nicht gerechnet.
Wie sehr er sich irrte, wird danach deutlich. Mit drastischen Worten schildert Mark S. den 27. Februar 2019, als die Polizei vor seiner Praxis in Erfurt stand. Die Beamten hatten einen Haftbefehl dabei, stellten alles auf den Kopf und ihm jede Menge Fragen. Vor dem Haus seien Journalisten und Kamerateams vorgefahren. Sein Abtransport durch den Pulk hindurch habe einer Flucht geglichen.
Seitdem sitzt Mark S. in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Anfangs auf der Krankenstation, aus ihm unbekannten Gründen. Dabei habe er erlebt, wie sich ein an Hepatitis C erkrankter Mann die Unterarme aufschlitzte und diesem dann erst nach mehr als einer halben Stunde geholfen wurde. Er selbst habe mit Handtüchern und kaltem Wasser das Blut aufgewischt, Putzmittel gab es nicht. Ein pflegebedürftiger Mithäftling habe in seinen Exkrementen gelegen. Schwer zu verkraftende Erlebnisse seien das gewesen. „Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass das in Deutschland möglich ist.“Ganz am Ende geht es dann ums Gute in dem ganzen Schlechten. Mark S. wolle zwei bei ihm sichergestellte Spezialkühlschränke für den Kampf gegen das Coronavirus freigeben. Er hatte sie vor Jahren zum Einfrieren von Blut gekauft. Mark S. sagt, dass er gehört habe, bei der Lagerung eines künftigen Corona-Impfstoffs in Spezialkühlschränken seien Engpässe zu erwarten. Er wolle helfen.
Seiner Schätzung nach könnten pro Kühlschrank zwischen 7500 und 10500 Proben eines Vakzins gelagert werden, etwa in Impfstationen. Oberstaatsanwalt Kai Gräber kann sich da ein Lächeln nicht verkneifen und sagt, dass er den Heldenmut des Angeklagten ja nicht schmälern wolle. Aber seine Geräte hätte er sowieso nicht mehr zurückbekommen. »siehe Randbemerkung