Friedhof: Gebühren steigen
Markt Babenhausen erlässt eine neue Satzung
Babenhausen Die Babenhauser müssen ab Januar höhere Friedhofsgebühren bezahlen. Der Marktgemeinderat hat eine neue Version der Satzung erlassen, welche die Beiträge für die Nutzung der kommunalen Bestattungseinrichtungen und damit zusammenhängende Amtshandlungen regelt.
Zwar nicht alle, aber fast alle einzelnen Gebühren erhöhen sich. Diejenige für Urnengräber steigt zum Beispiel von 164 auf 187 Euro für die Dauer der Nutzungszeit, diejenige für Baumgräber von 335 auf 591 Euro. Der größte Unterschied entsteht bei der Gebühr für die Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten. Statt 35 Euro haben Betroffene laut der Sitzungsvorlage künftig 244 Euro zu bezahlen.
Bürgermeister Otto Göppel (CSU) sagte in der öffentlichen Sitzung lediglich, die Neufassung der Satzung sei erforderlich, da der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die Gebühren neu kalkuliert habe. Wortmeldungen aus dem Gremium gab es nicht.
Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte Göppel, dass ein Friedhof eine kostendeckende Einrichtung sein sollte. Die Gebühren würden in regelmäßigen Abständen kalkuliert. Zuletzt sei die Zahl der Gräber gesunken. Damit sei auch der Personenkreis kleiner geworden, auf den die anfallenden Kosten – etwa für die Pflege des Geländes – umgelegt werden könnten. „Je weniger Gräber, desto höher die Kosten für die, die ein Grab vor Ort haben“, sagte er. Hinzukämen allgemein steigende Personalkosten. (stz)