Wo gilt die neue Maskenpflicht?
Pandemie Ab Montag müssen in Läden, Bussen und Straßenbahnen FFP2-Masken getragen werden. Wir erklären, ob das nun auch an Haltestellen, auf Parkplätzen oder in Fernverkehrszügen nötig ist
München Die Flut an Fragen ebbt nicht ab. Seit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr verkündet hat, tauchen immer mehr Detailaspekte auf, die die Menschen umtreiben. Wir beantworten weitere wichtige Fragen zur künftigen FFP2-Maskenpflicht.
Gilt die Maskenpflicht auch bereits an den Bus- und Straßenbahnhaltestellen?
Ja. Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums gilt die Maskenpflicht – wie bisher – auch in den zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Einrichtungen, etwa an Haltestellen. Auch dort müssen also ab kommendem Montag FFP2-Masken getragen werden.
Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?
Die FFP2-Masken müssen nur in Zügen des Nahverkehrs getragen werden, wie ein Ministeriumssprecher mitteilt. „In Zügen des Fernverkehrs gilt diese Pflicht nicht“, fährt er fort.
Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsräumen benutzt werden, oder auch auf den Parkplätzen vor den Supermärkten?
„Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist künftig eine FFP2-Maske zu tragen“, erklärt der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Das bedeutet, dass die Masken in den Verauf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen verwendet werden müssen.
Gilt die Verpflichtung eigentlich auch für Schwangere?
Eine spezielle Ausnahme für Schwangere sei derzeit nicht vorgesehen, teilt das Gesundheitsministerium mit. „Der besondere Schutz von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitige Verwendung von FFP2-Masken in Risikokonstellationen“, sagt der Ministeriumssprecher.
Müssen die FFP2-Masken künftig auch im Gottesdienst getragen werden?
Nein, in der Kirche müssen die FFP2-Schutzmasken nicht verwenkaufsräumen, det werden. Dennoch gilt in Gottesdiensten weiterhin eine Maskenpflicht – Alltagsmasken, die bisher schon getragen wurden, reichen dabei aber nach wie vor aus. Das Bistum Augsburg empfiehlt in seinem Infektionsschutzkonzept allerdings allen Gottesdienstteilnehmern dringend, FFP2-Masken zu tragen.
Darf man auch FFP2-Masken mit einem Ventil tragen? Schließlich fällt das Atmen damit leichter. FFP2-Masken mit Ventil werden vom bayerischen Gesundheitsministerium als nicht geeignet betrachtet und sollen der Behörde zufolge nicht getragen werden. „Damit können andere Menschen nicht ausreichend geschützt werden, da Aerosole des Trägers nach außen dringen“, sagt ein Sprecher des Ministeriums im Gespräch mit unserer Redaktion. FFP2-Masken ohne Ventil indes schützen sowohl den Träger selbst als auch andere. „FFP2-Masken mit Auslassventil sind angenehmer zu tragen, der Atemwiderstand ist geringer als bei Masken ohne Ventil“, erklärt Prof. Dr. Clemens Wendtner, Chefarzt an der München Klinik Schwabing. Aber auch er warnt: „Das Problem ist, dass durch das Ventil die ausgeatmete Luft ungefiltert in die Umgebung geht.“
Erfüllt auch der Träger einer KN95oder N95-Maske die ab Montag geltende FFP2-Masken-Pflicht?
Ja, auch diese Masken können künftig verwendet werden. „Auch derjenige, der eine Maske mit einem vergleichbaren Schutzstandard trägt, kommt der Pflicht nach“, teilt das Ministerium mit. „KN 95 und N95-Masken weisen eine solche Gleichwertigkeit auf.“