Corona: Jetzt gilt die 15KilometerRegel
Pandemie Das Unterallgäu hat die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 überschritten. Das hat Auswirkungen auf die Freizeit
Unterallgäu Was sich schon zu Beginn der Woche abgezeichnet hatte, ist nun eingetreten: Das Unterallgäu hat am Donnerstag die SiebenTages-Inzidenz von 200 überschritten. Nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts lag der Wert bei 209,9. Das heißt, dass innerhalb einer Woche mehr als 209 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner registriert wurden. Der Landkreis gilt damit seit gestern als Hochrisikogebiet und es greift die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wann tritt die 15-Kilometer-Regel in Kraft?
„Die Regelung gilt ab dem Tag der erstmaligen Überschreitung“, sagt ein Sprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Ab wo werden die 15 Kilometer gerechnet?
„Gerechnet wird ab der Ortsgrenze der Wohnortgemeinde“, sagt der Sprecher. Ein pauschaler 15-Kilometer-Umkreis von der Ortsmitte aus, so wie in verschiedenen Medien ursprünglich vermeldet, gilt also nicht. Laut dem Bayerischen Innenministerium wird die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel mit „konsequenten Polizeikontrollen“überprüft. Allerdings, so Holger Stabik vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, werde bei einer Kontrolle der für den Kontrollierten „günstigste Wert“zugrundegelegt.
„Wir werden uns nicht mit dem Metermaß auf die Straße stellen.“Die Polizeistreifen würden jedoch technisch so ausgestattet, dass sie Entfernungen schnell überprüfen können.
Für welche Zwecke darf der Radius verlassen werden?
Unter anderem ist es erlaubt, außerhalb des Radius einkaufen zu gehen, Termine beim Arzt wahrzunehmen, die Familie, den Partner oder Kranke zu besuchen, Kinder in die Kindertagesstätte zu bringen oder seiner Arbeit nachzugehen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht zwingend erforderlich, bei einer Kontrolle aber hilfreich. Die geltenden Kontaktbeschränkungen müssen weiterhin beachtet werden.
Ist Sportmachen außerhalb des Radius weiterhin erlaubt?
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius. Auch sogenannte „touristische Ausflüge“sind untersagt, eine Fahrt in die Berge etwa.
Welche Strafen drohen?
Wer sich ohne triftigen Grund mehr als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernt, muss laut Stabik vom Polizeipräsidium mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.
Dürfen Menschen von außerhalb zu touristischen Zwecken in die Hotspots fahren?
Prinzipiell ja. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in den Hotspots können jedoch anordnen, dass touristische Tagesausflüge in den Landkreis oder in die kreisfreie Stadt untersagt sind. Im Unterallgäu sei das bislang aber nicht geplant, sagt Sylvia Rustler, Pressesprecherin des Landratsamts. Das heißt: Tagesgäste beispielsweise aus Memmingen oder aus dem benachbarten Baden-Württemberg können weiterhin ins Unterallgäu kommen.
Wie lange gilt die Regelung?
Eine Aufhebung ist möglich, sobald der Inzidenzwert mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt. Das Landratsamt informiert, wenn die Regel nicht mehr gilt.
Wie ist die Corona-Lage aktuell im Landkreis Unterallgäu?
Am Donnerstag hat das Landratsamt Unterallgäu 49 bestätigte Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet. Landkreisweit gibt es aktuell 383 aktive Fälle. Einige der aktiven Fälle sind auf einen CoronaAusbruch im Seniorenheim in Türkheim zurückzuführen. Seit Pandemiebeginn wurden 3339 Unterallgäuer positiv auf das Virus getestet, 67 Menschen sind im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Im Mindelheimer Krankenhaus werden momentan nach eigenen Angaben 29 Covid-Patienten behandelt, davon zwei auf der Intensivstation.