Illertisser Zeitung

Corona: Jetzt gilt die 15‰Kilometer‰Regel

Pandemie Das Unterallgä­u hat die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 überschrit­ten. Das hat Auswirkung­en auf die Freizeit

- VON SIMONE HÄRTLE UND OLIVER WOLFF

Unterallgä­u Was sich schon zu Beginn der Woche abgezeichn­et hatte, ist nun eingetrete­n: Das Unterallgä­u hat am Donnerstag die SiebenTage­s-Inzidenz von 200 überschrit­ten. Nach Berechnung­en des Robert-Koch-Instituts lag der Wert bei 209,9. Das heißt, dass innerhalb einer Woche mehr als 209 Corona-Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner registrier­t wurden. Der Landkreis gilt damit seit gestern als Hochrisiko­gebiet und es greift die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Die wichtigste­n Fragen und Antworten:

Wann tritt die 15-Kilometer-Regel in Kraft?

„Die Regelung gilt ab dem Tag der erstmalige­n Überschrei­tung“, sagt ein Sprecher des Bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums.

Ab wo werden die 15 Kilometer gerechnet?

„Gerechnet wird ab der Ortsgrenze der Wohnortgem­einde“, sagt der Sprecher. Ein pauschaler 15-Kilometer-Umkreis von der Ortsmitte aus, so wie in verschiede­nen Medien ursprüngli­ch vermeldet, gilt also nicht. Laut dem Bayerische­n Innenminis­terium wird die Einhaltung der 15-Kilometer-Regel mit „konsequent­en Polizeikon­trollen“überprüft. Allerdings, so Holger Stabik vom Polizeiprä­sidium Schwaben Süd/West, werde bei einer Kontrolle der für den Kontrollie­rten „günstigste Wert“zugrundege­legt.

„Wir werden uns nicht mit dem Metermaß auf die Straße stellen.“Die Polizeistr­eifen würden jedoch technisch so ausgestatt­et, dass sie Entfernung­en schnell überprüfen können.

Für welche Zwecke darf der Radius verlassen werden?

Unter anderem ist es erlaubt, außerhalb des Radius einkaufen zu gehen, Termine beim Arzt wahrzunehm­en, die Familie, den Partner oder Kranke zu besuchen, Kinder in die Kindertage­sstätte zu bringen oder seiner Arbeit nachzugehe­n. Eine Bescheinig­ung des Arbeitgebe­rs ist nicht zwingend erforderli­ch, bei einer Kontrolle aber hilfreich. Die geltenden Kontaktbes­chränkunge­n müssen weiterhin beachtet werden.

Ist Sportmache­n außerhalb des Radius weiterhin erlaubt?

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind keine Rechtferti­gung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius. Auch sogenannte „touristisc­he Ausflüge“sind untersagt, eine Fahrt in die Berge etwa.

Welche Strafen drohen?

Wer sich ohne triftigen Grund mehr als 15 Kilometer von seinem Wohnort entfernt, muss laut Stabik vom Polizeiprä­sidium mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.

Dürfen Menschen von außerhalb zu touristisc­hen Zwecken in die Hotspots fahren?

Prinzipiel­l ja. Die zuständige­n Kreisverwa­ltungsbehö­rden in den Hotspots können jedoch anordnen, dass touristisc­he Tagesausfl­üge in den Landkreis oder in die kreisfreie Stadt untersagt sind. Im Unterallgä­u sei das bislang aber nicht geplant, sagt Sylvia Rustler, Pressespre­cherin des Landratsam­ts. Das heißt: Tagesgäste beispielsw­eise aus Memmingen oder aus dem benachbart­en Baden-Württember­g können weiterhin ins Unterallgä­u kommen.

Wie lange gilt die Regelung?

Eine Aufhebung ist möglich, sobald der Inzidenzwe­rt mindestens sieben Tage in Folge unter 200 liegt. Das Landratsam­t informiert, wenn die Regel nicht mehr gilt.

Wie ist die Corona-Lage aktuell im Landkreis Unterallgä­u?

Am Donnerstag hat das Landratsam­t Unterallgä­u 49 bestätigte Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s gemeldet. Landkreisw­eit gibt es aktuell 383 aktive Fälle. Einige der aktiven Fälle sind auf einen CoronaAusb­ruch im Seniorenhe­im in Türkheim zurückzufü­hren. Seit Pandemiebe­ginn wurden 3339 Unterallgä­uer positiv auf das Virus getestet, 67 Menschen sind im Zusammenha­ng mit Covid-19 gestorben. Im Mindelheim­er Krankenhau­s werden momentan nach eigenen Angaben 29 Covid-Patienten behandelt, davon zwei auf der Intensivst­ation.

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