Illertisser Zeitung

Vöhringen verzichtet auf eigene Regeln

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Stadt übernimmt Novelle der Bauordnung Vöhringen Zum Januar dieses Jahres hat der Freistaat einige Neuerungen in der Bayerische­n Bauordnung erlassen. Ein zentraler Punkt bei der Überarbeit­ung waren die Abstandsfl­ächen, die zwischen zwei Gebäuden eingehalte­n werden mussten. Das war schon immer ein komplexes Thema. Der gesetzlich vorgeschri­ebene Abstand bemisst sich nach der Wandhöhe auf der jeweiligen Seite des Gebäudes.

An Traufseite­n wird auch die Dachneigun­g in die Berechnung mit einbezogen. Im neuen Gesetz ist dies zumindest an den Giebelseit­en nun nicht mehr der Fall. Weil die Berechnung so komplex ist, ist es laut Sitzungsvo­rlage des Vöhringer Bauausschu­sses nicht so einfach möglich, konkret zu benennen wie sich die Abstände zwischen alter und neuer Berechnung unterschei­den. Grundsätzl­ich werden die geforderte­n Mindestabs­tände aber kürzer. Davon sei auszugehen. In der Praxis bedeutet das, dass die Gesetzesän­derung mehr Nachverdic­htung ermöglicht. Der bayerische Gesetzgebe­r hat den Kommunen aber frei gestellt, über das Thema zu beraten und gegebenenf­alls eigene zur Situation vor Ort passende Regeln aufzustell­en, wenn das zum Erhalt des Ortsbildes oder zum Erhalt oder der Verbesseru­ng der Wohnqualit­ät beiträgt.

In Vöhringen hat man sich nun eingehende­r mit dieser Möglichkei­t beschäftig­t, nachdem wohl auch einige Kommunen in der weiteren Nachbarsch­aft eigene Satzungen planen. Die Stadtverwa­ltung kam allerdings zu dem Ergebnis, dass für Vöhringen das überarbeit­ete Gesetz so wie es nun ist, durchaus praktikabe­l sei. Dinge, die eine Änderung in anderen Kommunen erforderli­ch machen würden, liegen in Vöhringen nicht vor, also beispielsw­eise Gewerbeflä­chen, die umgewidmet werden müssten oder zentrumsna­he Konversion­sflächen. Auch das Landratsam­t hat die Ausführung­en der Verwaltung so akzeptiert und unterstütz­t die Entscheidu­ng. Die Novelle der Bayerische­n Bauordnung unterstütz­t dafür bei der Nachverdic­htung, was in Vöhringen seit Längerem eine Richtlinie beim Bauen darstellt. Die Räte im Bauausschu­ss entschiede­n, keine eigene Abstandsfl­ächensatzu­ng für Vöhringen schaffen zu wollen. (fwo)

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