Junger Mann schlägt, tritt und bespuckt Ex Freundin
Prozess Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis stellt seine frühere Partnerin zur Rede. Doch dann eskaliert die Situation
Altenstadt Es ist der Abend des 20. Septembers 2020. Ein 19-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis schlägt und tritt auf eine 18-jährige Bekannte ein, mit der er zuvor ein Treffen an einem abgeschiedenen Ort vereinbart hatte. Dann flüchtete er und ließ die junge Frau zurück. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm verantworten.
Direkt zu Beginn der Verhandlung gesteht der Angeklagte die ihm von Staatsanwalt Pierre Weber zur Last gelegten Punkte. Der 19-Jährige führte mit dem Opfer eine Beziehung, die mehrmals endete und wieder von Neuem begann. In seinem Freundeskreis wurde über dieses Verhältnis immer häufiger spekuliert. Seine Freunde hätten nur noch über dieses Thema gesprochen, so der Angeklagte. Fünf bis sechs Wochen vor der Tat endete die Beziehung der beiden.
Danach bandelte die 18-Jährige offenbar mit einem Freund des Angeklagten an. Daraufhin stellte er sie an einem abgeschiedenen Ort zur Rede.
„In dem Moment kam die ganze Wut zusammen. Sie hat nur gegrinst. Das war eine Beleidigung für mich, so wie wenn mir jemand ins Gesicht schlagen würde“, sagte der Angeklagte. Ohne Vorwarnung zog der junge Mann seine Ex-Freundin an den Haaren und schlug ihr mehrfach ins Gesicht. Dabei ging sie zu Boden. Der 19-Jährige trat dann mit seinem Fuß mehrfach gegen den Oberschenkel und die Hüfte des Opfers. Zudem spuckte er ihr in die Haare. „Ich lag am Boden und schrie um Hilfe, dann kam der nächste Faustschlag“, sagte das Opfer vor Gericht.
Als der 19-Jährige von ihr abließ und in sein Auto stieg, versuchte sie, mit ihrem Handy Hilfe zu rufen. Daraufhin kam der Angeklagte zurück, nahm ihr Telefon und warf es weg. Außerdem trat und bespuckte er sie erneut. Dann ließ er sein Opfer zurück. „Es tut mir leid, das war zu viel. Ich hoffe, du kannst mir verzeihen“, sagte der 19-Jährige.
Zwei Radfahrer entdeckten die junge Frau, ihre Mutter brachte sie ins Krankenhaus. Von dem Angriff trug die 18-Jährige eine Schädelund Nasenprellung sowie ein blaues Auge davon. Die junge Frau wirkte am Verhandlungstag aufgelöst. Weinend berichtete sie von Albträumen und Panikattacken. „Immer wenn ich ihn wo gesehen habe, hatte ich Angst.“
Dabei war die Attacke auf seine Ex-Freundin nicht der erste Gewaltausbruch des jungen Mannes. Der Angeklagte wurde bereits vor drei Monaten vom Amtsgericht Neu-Ulm wegen Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu 80 Arbeitsstunden verurteilt. Eines der Opfer: seine 18-jährige Ex-Freundin. Ihr schlug er mit der flachen Hand auf den Hinterkopf. Einen Freund, der einschritt, würgte er. Zudem ist er wegen weiterer Körperverletzungsdelikte und des Besitzes von Betäubungsmitteln bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die bei der Verhandlung anwesende Vertreterin der Jugendgerichtshilfe bestätigte, dass ein deutliches Aggressionspotenzial beim Angeklagten vorhanden sei. Momentan sei er auf der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz, nachdem er an seinem alten Arbeitsplatz gekündigt wurde, da er seinen Führerschein abgeben musste. Eine neue Stelle habe er bereits in Aussicht.
Staatsanwalt Pierre Weber griff dies auf und betonte das enorme Aggressionspotenzial gegen das Opfer: „So ein Verhalten ist nicht zu dul
Ein 19 Jähriger hat eine Frau schwer verletzt. den.“Zudem lastete er ihm die hohe Rückfallgeschwindigkeit und sein strafrechtliches Vorleben an. Er forderte einen Dauerarrest von zwei Wochen und die Teilnahme an einem Antiaggressionstraining. „Jetzt ist Schluss mit den Arbeitsauflagen“, beendete Weber sein Plädoyer. Alexander Kühne, der Anwalt des Opfers, die als Nebenklägerin auftrat, schloss sich der Forderung des Staatsanwaltes an.
Verteidiger Thomas Fischer bezeichnete das Geständnis seines Mandanten als hochqualitativ, zumal er den Tathergang ohne Verharmlosungen geschildert habe. „Er war brutal zu dem Mädchen, das ist klar.“Zu beachten sei hier aber vor allem auch sein emotionaler Zustand, so der Verteidiger.
Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang folgte mit seinem Urteil schließlich der Forderung der Staatsanwaltschaft und betont, dass der 19-Jährige nur knapp um eine Jugendstrafe herumgekommen sei. „Wenn noch mal eine Straftat passiert, dann haben Sie ein heftiges Problem“, so der Richter.