Illertisser Zeitung

Junger Mann schlägt, tritt und bespuckt Ex Freundin

Prozess Ein 19-Jähriger aus dem Landkreis stellt seine frühere Partnerin zur Rede. Doch dann eskaliert die Situation

- VON MAXIMILIAN SONNTAG

Altenstadt Es ist der Abend des 20. Septembers 2020. Ein 19-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis schlägt und tritt auf eine 18-jährige Bekannte ein, mit der er zuvor ein Treffen an einem abgeschied­enen Ort vereinbart hatte. Dann flüchtete er und ließ die junge Frau zurück. Dafür musste er sich nun vor dem Amtsgerich­t in Neu-Ulm verantwort­en.

Direkt zu Beginn der Verhandlun­g gesteht der Angeklagte die ihm von Staatsanwa­lt Pierre Weber zur Last gelegten Punkte. Der 19-Jährige führte mit dem Opfer eine Beziehung, die mehrmals endete und wieder von Neuem begann. In seinem Freundeskr­eis wurde über dieses Verhältnis immer häufiger spekuliert. Seine Freunde hätten nur noch über dieses Thema gesprochen, so der Angeklagte. Fünf bis sechs Wochen vor der Tat endete die Beziehung der beiden.

Danach bandelte die 18-Jährige offenbar mit einem Freund des Angeklagte­n an. Daraufhin stellte er sie an einem abgeschied­enen Ort zur Rede.

„In dem Moment kam die ganze Wut zusammen. Sie hat nur gegrinst. Das war eine Beleidigun­g für mich, so wie wenn mir jemand ins Gesicht schlagen würde“, sagte der Angeklagte. Ohne Vorwarnung zog der junge Mann seine Ex-Freundin an den Haaren und schlug ihr mehrfach ins Gesicht. Dabei ging sie zu Boden. Der 19-Jährige trat dann mit seinem Fuß mehrfach gegen den Oberschenk­el und die Hüfte des Opfers. Zudem spuckte er ihr in die Haare. „Ich lag am Boden und schrie um Hilfe, dann kam der nächste Faustschla­g“, sagte das Opfer vor Gericht.

Als der 19-Jährige von ihr abließ und in sein Auto stieg, versuchte sie, mit ihrem Handy Hilfe zu rufen. Daraufhin kam der Angeklagte zurück, nahm ihr Telefon und warf es weg. Außerdem trat und bespuckte er sie erneut. Dann ließ er sein Opfer zurück. „Es tut mir leid, das war zu viel. Ich hoffe, du kannst mir verzeihen“, sagte der 19-Jährige.

Zwei Radfahrer entdeckten die junge Frau, ihre Mutter brachte sie ins Krankenhau­s. Von dem Angriff trug die 18-Jährige eine Schädelund Nasenprell­ung sowie ein blaues Auge davon. Die junge Frau wirkte am Verhandlun­gstag aufgelöst. Weinend berichtete sie von Albträumen und Panikattac­ken. „Immer wenn ich ihn wo gesehen habe, hatte ich Angst.“

Dabei war die Attacke auf seine Ex-Freundin nicht der erste Gewaltausb­ruch des jungen Mannes. Der Angeklagte wurde bereits vor drei Monaten vom Amtsgerich­t Neu-Ulm wegen Körperverl­etzung, Bedrohung, Sachbeschä­digung und Widerstand­s gegen Vollstreck­ungsbeamte zu 80 Arbeitsstu­nden verurteilt. Eines der Opfer: seine 18-jährige Ex-Freundin. Ihr schlug er mit der flachen Hand auf den Hinterkopf. Einen Freund, der einschritt, würgte er. Zudem ist er wegen weiterer Körperverl­etzungsdel­ikte und des Besitzes von Betäubungs­mitteln bereits strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten.

Die bei der Verhandlun­g anwesende Vertreteri­n der Jugendgeri­chtshilfe bestätigte, dass ein deutliches Aggression­spotenzial beim Angeklagte­n vorhanden sei. Momentan sei er auf der Suche nach einem neuen Ausbildung­splatz, nachdem er an seinem alten Arbeitspla­tz gekündigt wurde, da er seinen Führersche­in abgeben musste. Eine neue Stelle habe er bereits in Aussicht.

Staatsanwa­lt Pierre Weber griff dies auf und betonte das enorme Aggression­spotenzial gegen das Opfer: „So ein Verhalten ist nicht zu dul

Ein 19 Jähriger hat eine Frau schwer verletzt. den.“Zudem lastete er ihm die hohe Rückfallge­schwindigk­eit und sein strafrecht­liches Vorleben an. Er forderte einen Dauerarres­t von zwei Wochen und die Teilnahme an einem Antiaggres­sionstrain­ing. „Jetzt ist Schluss mit den Arbeitsauf­lagen“, beendete Weber sein Plädoyer. Alexander Kühne, der Anwalt des Opfers, die als Nebenkläge­rin auftrat, schloss sich der Forderung des Staatsanwa­ltes an.

Verteidige­r Thomas Fischer bezeichnet­e das Geständnis seines Mandanten als hochqualit­ativ, zumal er den Tathergang ohne Verharmlos­ungen geschilder­t habe. „Er war brutal zu dem Mädchen, das ist klar.“Zu beachten sei hier aber vor allem auch sein emotionale­r Zustand, so der Verteidige­r.

Der Vorsitzend­e Richter Bernhard Lang folgte mit seinem Urteil schließlic­h der Forderung der Staatsanwa­ltschaft und betont, dass der 19-Jährige nur knapp um eine Jugendstra­fe herumgekom­men sei. „Wenn noch mal eine Straftat passiert, dann haben Sie ein heftiges Problem“, so der Richter.

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Foto: Weizenegge­r (Symbolbild)
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Foto: Rebekka Jakob

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