Illertisser Zeitung

Geflügelpe­st: Stallpflic­ht an Gewässern

Betroffen sind vor allem Haltungen entlang der Flüsse

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Unterallgä­u Auch im Unterallgä­u gilt derzeit eine Stallpflic­ht für Geflügel in Risikogebi­eten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher. Betroffen sind alle Geflügelha­ltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwär­ts), Mindel, Zusam und Wertach liegen. Hinzukomme­n alle Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um den Buxheimer Weiher, den Woringer Badesee, das Hundsmoor (Westerheim und Hawangen), den Kiesweiher Hasberger Mähder (Kirchheim), den Unggenried­er Weiher und die Nordsee (Mindelheim), den Kaiserweih­er (Salgen), den Schnerzhof­er Weiher (Markt Wald) und die Kiesweiher Weite Änger und Bauernloch (Irsingen/Türkheim) liegen.

Das hat das zuständige Veterinära­mt in einer Allgemeinv­erfügung bekannt gegeben. Im Zweifel können Geflügelha­lter unter Telefon 08261/995-215 nachfragen, ob sie im 500-Meter-Bereich um eines der genannten Gewässer und damit in einem Risikogebi­et liegen.

Hintergrun­d der Stallpflic­ht – die in ausgewiese­nen Risikogebi­eten in ganz Bayern gilt – ist eine neue Risikobewe­rtung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it (LGL). Seit Mitte November 2020 wurde die Geflügelpe­st in Bayern bei insgesamt 23 Wildvögeln und in drei Hausgeflüg­elbestände­n nachgewies­en. (AZ)

Im Internet: Die Allgemeinv­erfügung im Wortlaut findet man unter: www.unterallga­eu.de/tierseuche­n

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