Geflügelpest: Stallpflicht an Gewässern
Betroffen sind vor allem Haltungen entlang der Flüsse
Unterallgäu Auch im Unterallgäu gilt derzeit eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwärts), Mindel, Zusam und Wertach liegen. Hinzukommen alle Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um den Buxheimer Weiher, den Woringer Badesee, das Hundsmoor (Westerheim und Hawangen), den Kiesweiher Hasberger Mähder (Kirchheim), den Unggenrieder Weiher und die Nordsee (Mindelheim), den Kaiserweiher (Salgen), den Schnerzhofer Weiher (Markt Wald) und die Kiesweiher Weite Änger und Bauernloch (Irsingen/Türkheim) liegen.
Das hat das zuständige Veterinäramt in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Im Zweifel können Geflügelhalter unter Telefon 08261/995-215 nachfragen, ob sie im 500-Meter-Bereich um eines der genannten Gewässer und damit in einem Risikogebiet liegen.
Hintergrund der Stallpflicht – die in ausgewiesenen Risikogebieten in ganz Bayern gilt – ist eine neue Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Seit Mitte November 2020 wurde die Geflügelpest in Bayern bei insgesamt 23 Wildvögeln und in drei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen. (AZ)
Im Internet: Die Allgemeinverfügung im Wortlaut findet man unter: www.unterallgaeu.de/tierseuchen