Knapper Beschluss wird für nichtig erklärt
Kommunalrecht Ein Babenhauser hat sich an die Kommunalaufsicht gewandt und eine Entscheidung beanstandet.
Babenhausen Es war eine knappe Entscheidung, die im Januar im Babenhauser Bauausschuss gefallen ist: Das Gremium hat mit fünf zu vier Stimmen beschlossen, dass in der Hirtengasse die Einbahnstraßenregel aufgehoben und ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet würde. Im Nachgang gab es offenbar Unmut über diese Abstimmung. Auch die Kommunalaufsicht am Unterallgäuer Landratsamt wurde zurate gezogen.
Wie berichtet, hatte sich der Bauausschuss im Januar mit der Verkehrssituation in der Hirtengasse befasst. Zur Diskussion stand, dort einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen.
Die für die Tempobremse erforderlichen baulichen Veränderungen böten sich heuer an, sagte Bürgermeister Otto Göppel (CSU), weil in der Hirtengasse ohnehin Arbeiten anstünden. Eine längere Debatte unter anderem zu den Mehrkosten Über eine Entscheidung des Bauaus schusses wird diskutiert. entwickelte sich, die in das knappe Votum mündete. Damit schien das Thema vom Tisch. Nun aber taucht es wieder in einer Tagesordnung auf – diesmal in derjenigen für die Marktratssitzung am Mittwoch. Warum?
Der Babenhauser Franz Mutzel hat sich mit der Bitte um rechtliche Überprüfung an die Kommunalaufsicht am Landratsamt gewandt. Gegenüber unserer Redaktion erklärt er, er beanstande nicht die Sinnhaftigkeit der Baumaßnahme, sondern das Zustandekommen des Beschlusses. Denn einer der fünf Markträte, die für das Vorhaben gestimmt haben, ist selbst Anwohner der Hirtengasse. „Es ist mir völlig unverständlich, dass dem Bürgermeister und den Markträten nicht bewusst ist, dass bei einem persönlichen Vorteil oder auch Nachteil ein Gemeinderat nicht mit abstimmen darf“, lässt Mutzel, ehemaliger CSU-Kreisrat, wissen. Hätte der an der Straße wohnende Marktrat nicht mit abgestimmt, hätte das Ergebnis 4:4 gelautet – womit das Vorhaben abgelehnt gewesen wäre. Mutzel erklärt, er habe auch deshalb die Kommunalaufsicht kontaktiert, da „mittlerweile 18 erboste Personen bei mir vorsprachen“, die die Rechtmäßigkeit des Beschlusses stark anzweifelten. Durch einen Vorgang wie diesen sieht der Babenhauser das Vertrauen in die Politik bedroht.
Die Kommunalaufsicht ist offenbar bei einer Recherche auf ein Urteil aus dem Jahr 2011 gestoßen, das „in einem vergleichbaren Fall tatsächlich die unmittelbare persönliche Beteiligung festgestellt hat“, wie es im Antwortschreiben an Mutzel heißt, das unserer Redaktion vorliegt. Der Beschluss sei somit ungültig, stellt der Babenhauser klar, und müsse ohne Mitwirkung des besagten Mitglieds neu gefasst werden.
Bürgermeister Göppel sagt auf Nachfrage, dass der Verwaltung nicht bewusst gewesen sei, dass der betroffene Marktrat nicht hätte an der Beschlussfassung beteiligt sein dürfen. „Wir haben davor darüber gesprochen und waren eigentlich der Meinung, dass er keinen persönlichen Vorteil hat und abstimmen darf.“Angesichts des Gerichtsurteils, von dem er im Nachgang erfahren habe, stellt sich die Sache nun anders dar. „Ich habe kein Problem damit, dass neu abgestimmt wird“, sagt Göppel.
Ihm zufolge werden am Mittwoch in der Sitzung auch noch weitere Markträte mit räumlichen Bezug zur Hirtengasse bei diesem Tagesordnungspunkt kein Votum abgeben dürfen.