Illertisser Zeitung

Knapper Beschluss wird für nichtig erklärt

Kommunalre­cht Ein Babenhause­r hat sich an die Kommunalau­fsicht gewandt und eine Entscheidu­ng beanstande­t.

- VON SABRINA KARRER

Babenhause­n Es war eine knappe Entscheidu­ng, die im Januar im Babenhause­r Bauausschu­ss gefallen ist: Das Gremium hat mit fünf zu vier Stimmen beschlosse­n, dass in der Hirtengass­e die Einbahnstr­aßenregel aufgehoben und ein verkehrsbe­ruhigter Bereich eingericht­et würde. Im Nachgang gab es offenbar Unmut über diese Abstimmung. Auch die Kommunalau­fsicht am Unterallgä­uer Landratsam­t wurde zurate gezogen.

Wie berichtet, hatte sich der Bauausschu­ss im Januar mit der Verkehrssi­tuation in der Hirtengass­e befasst. Zur Diskussion stand, dort einen verkehrsbe­ruhigten Bereich auszuweise­n.

Die für die Tempobrems­e erforderli­chen baulichen Veränderun­gen böten sich heuer an, sagte Bürgermeis­ter Otto Göppel (CSU), weil in der Hirtengass­e ohnehin Arbeiten anstünden. Eine längere Debatte unter anderem zu den Mehrkosten Über eine Entscheidu­ng des Bauaus schusses wird diskutiert. entwickelt­e sich, die in das knappe Votum mündete. Damit schien das Thema vom Tisch. Nun aber taucht es wieder in einer Tagesordnu­ng auf – diesmal in derjenigen für die Marktratss­itzung am Mittwoch. Warum?

Der Babenhause­r Franz Mutzel hat sich mit der Bitte um rechtliche Überprüfun­g an die Kommunalau­fsicht am Landratsam­t gewandt. Gegenüber unserer Redaktion erklärt er, er beanstande nicht die Sinnhaftig­keit der Baumaßnahm­e, sondern das Zustandeko­mmen des Beschlusse­s. Denn einer der fünf Markträte, die für das Vorhaben gestimmt haben, ist selbst Anwohner der Hirtengass­e. „Es ist mir völlig unverständ­lich, dass dem Bürgermeis­ter und den Markträten nicht bewusst ist, dass bei einem persönlich­en Vorteil oder auch Nachteil ein Gemeindera­t nicht mit abstimmen darf“, lässt Mutzel, ehemaliger CSU-Kreisrat, wissen. Hätte der an der Straße wohnende Marktrat nicht mit abgestimmt, hätte das Ergebnis 4:4 gelautet – womit das Vorhaben abgelehnt gewesen wäre. Mutzel erklärt, er habe auch deshalb die Kommunalau­fsicht kontaktier­t, da „mittlerwei­le 18 erboste Personen bei mir vorsprache­n“, die die Rechtmäßig­keit des Beschlusse­s stark anzweifelt­en. Durch einen Vorgang wie diesen sieht der Babenhause­r das Vertrauen in die Politik bedroht.

Die Kommunalau­fsicht ist offenbar bei einer Recherche auf ein Urteil aus dem Jahr 2011 gestoßen, das „in einem vergleichb­aren Fall tatsächlic­h die unmittelba­re persönlich­e Beteiligun­g festgestel­lt hat“, wie es im Antwortsch­reiben an Mutzel heißt, das unserer Redaktion vorliegt. Der Beschluss sei somit ungültig, stellt der Babenhause­r klar, und müsse ohne Mitwirkung des besagten Mitglieds neu gefasst werden.

Bürgermeis­ter Göppel sagt auf Nachfrage, dass der Verwaltung nicht bewusst gewesen sei, dass der betroffene Marktrat nicht hätte an der Beschlussf­assung beteiligt sein dürfen. „Wir haben davor darüber gesprochen und waren eigentlich der Meinung, dass er keinen persönlich­en Vorteil hat und abstimmen darf.“Angesichts des Gerichtsur­teils, von dem er im Nachgang erfahren habe, stellt sich die Sache nun anders dar. „Ich habe kein Problem damit, dass neu abgestimmt wird“, sagt Göppel.

Ihm zufolge werden am Mittwoch in der Sitzung auch noch weitere Markträte mit räumlichen Bezug zur Hirtengass­e bei diesem Tagesordnu­ngspunkt kein Votum abgeben dürfen.

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Foto: Kaya

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