Illertisser Zeitung

Bier gestohlen: Mann muss ins Gefängnis

41-Jähriger hatte eine Waffe dabei

- VON MELANIE LIPPL

Unterallgä­u Sollten Sie jemals vorhaben, auch nur einen Kaugummi zu klauen, ein Tipp: Lassen Sie jegliches Werkzeug daheim. Sonst könnte es Ihnen ergehen wie einem 41-jährigen Unterallgä­uer, der vom Memminger Amtsgerich­t zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt worden ist. Der Mann war im Januar 2020 betrunken mit einem Aufsitzras­enmäher gut einen Kilometer zum nächsten Supermarkt gefahren. Dort hatte er zwei Flaschen Bier mitgehen lassen. Mit dabei hatte er ein Multifunkt­ionswerkze­ug mit Messer. Ein Grund für die verhältnis­mäßig harte Strafe – wenn auch nicht der einzige.

Angeklagt war der Mann wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t im Verkehr und einem sogenannte­n „Diebstahl mit Waffen“. Mit sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis wird ein Dieb bestraft, der während der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährlich­es Werkzeug bei sich führt – egal, ob er vorhat, dieses zu benutzen oder nicht. Im Fall des 41-Jährigen war es ein Multifunkt­ionswerkze­ug, das der Mann am Gürtel seines Arbeitsout­fits befestigt hatte. Teil des Multi-Tools war auch ein Messer mit sieben Zentimeter Klingenlän­ge.

„Das war mein Fehler, ich geb es zu“, sagt der Angeklagte. Als er gegen 10 Uhr Vormittag zum Supermarkt gefahren sei, habe er davor „schon ein paar Halbe“getrunken gehabt, außerdem hatte er noch Restalkoho­l vom Vortag im Blut. Warum er zwei Flaschen Bier gestohlen habe, will das Gericht von ihm wissen. Seine Antwort: „Reflex.“Die Fahrt mit dem Rasenmäher kann er sich nicht mehr erklären. Das Multifunkt­ionswerkze­ug habe er immer bei sich, so der 41-Jährige. „Das brauch ich zum Arbeiten.“

„Es ist aber ungünstig, wenn das beim Diebstahl dabei ist“, sagte Richterin Katrin Krempl. Vorsichtig weist sie den Angeklagte­n darauf hin, dass es zudem schon außergewöh­nlich sei, wenn er – wie am Tattag – mit fast zwei Promille keinerlei Ausfallers­cheinungen zeige. Auch zum Gerichtste­rmin erscheint der Mann alles andere als nüchtern: Am Verhandlun­gstag um 8.30 Uhr haben die Polizisten, die ihn von Zuhause abholten, bei ihm 2,5 Promille Alkohol gemessen. An der Verhandlun­gsfähigkei­t des Mannes bestanden jedoch keinerlei Zweifel: Man merkte ihm nichts an. Strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten ist der 41-Jährige zum ersten Mal vor mehr als 20 Jahren. Ein paar Mal wurde er seitdem verurteilt, meist war Alkohol im Spiel. Einen Führersche­in besitzt er nicht mehr. Wegen Diebstahls und einer Trunkenhei­tsfahrt, für die er 2016 verurteilt worden war, stand er unter offener Bewährung, als er die beiden Flaschen Bier stahl. Zudem war er erst zwei Monate zuvor wegen Betrugs verurteilt worden.

Sein Verteidige­r plädiert für eine Bewährungs­strafe mit der Auflage, dass sein Mandant eine Therapie machen muss. Die Staatsanwa­ltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Monaten. Da Richterin Katrin Krempl keine positive Sozialprog­nose erkennen konnte, verurteilt sie den Mann zu einer Gesamtstra­fe von sieben Monaten ohne Bewährung.

Ein Dieb ist im Unterallgä­u verhältnis mäßig hart bestraft worden.

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Foto: Kaya

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