Bier gestohlen: Mann muss ins Gefängnis
41-Jähriger hatte eine Waffe dabei
Unterallgäu Sollten Sie jemals vorhaben, auch nur einen Kaugummi zu klauen, ein Tipp: Lassen Sie jegliches Werkzeug daheim. Sonst könnte es Ihnen ergehen wie einem 41-jährigen Unterallgäuer, der vom Memminger Amtsgericht zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt worden ist. Der Mann war im Januar 2020 betrunken mit einem Aufsitzrasenmäher gut einen Kilometer zum nächsten Supermarkt gefahren. Dort hatte er zwei Flaschen Bier mitgehen lassen. Mit dabei hatte er ein Multifunktionswerkzeug mit Messer. Ein Grund für die verhältnismäßig harte Strafe – wenn auch nicht der einzige.
Angeklagt war der Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und einem sogenannten „Diebstahl mit Waffen“. Mit sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis wird ein Dieb bestraft, der während der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt – egal, ob er vorhat, dieses zu benutzen oder nicht. Im Fall des 41-Jährigen war es ein Multifunktionswerkzeug, das der Mann am Gürtel seines Arbeitsoutfits befestigt hatte. Teil des Multi-Tools war auch ein Messer mit sieben Zentimeter Klingenlänge.
„Das war mein Fehler, ich geb es zu“, sagt der Angeklagte. Als er gegen 10 Uhr Vormittag zum Supermarkt gefahren sei, habe er davor „schon ein paar Halbe“getrunken gehabt, außerdem hatte er noch Restalkohol vom Vortag im Blut. Warum er zwei Flaschen Bier gestohlen habe, will das Gericht von ihm wissen. Seine Antwort: „Reflex.“Die Fahrt mit dem Rasenmäher kann er sich nicht mehr erklären. Das Multifunktionswerkzeug habe er immer bei sich, so der 41-Jährige. „Das brauch ich zum Arbeiten.“
„Es ist aber ungünstig, wenn das beim Diebstahl dabei ist“, sagte Richterin Katrin Krempl. Vorsichtig weist sie den Angeklagten darauf hin, dass es zudem schon außergewöhnlich sei, wenn er – wie am Tattag – mit fast zwei Promille keinerlei Ausfallerscheinungen zeige. Auch zum Gerichtstermin erscheint der Mann alles andere als nüchtern: Am Verhandlungstag um 8.30 Uhr haben die Polizisten, die ihn von Zuhause abholten, bei ihm 2,5 Promille Alkohol gemessen. An der Verhandlungsfähigkeit des Mannes bestanden jedoch keinerlei Zweifel: Man merkte ihm nichts an. Strafrechtlich in Erscheinung getreten ist der 41-Jährige zum ersten Mal vor mehr als 20 Jahren. Ein paar Mal wurde er seitdem verurteilt, meist war Alkohol im Spiel. Einen Führerschein besitzt er nicht mehr. Wegen Diebstahls und einer Trunkenheitsfahrt, für die er 2016 verurteilt worden war, stand er unter offener Bewährung, als er die beiden Flaschen Bier stahl. Zudem war er erst zwei Monate zuvor wegen Betrugs verurteilt worden.
Sein Verteidiger plädiert für eine Bewährungsstrafe mit der Auflage, dass sein Mandant eine Therapie machen muss. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Monaten. Da Richterin Katrin Krempl keine positive Sozialprognose erkennen konnte, verurteilt sie den Mann zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung.
Ein Dieb ist im Unterallgäu verhältnis mäßig hart bestraft worden.