Illertisser Zeitung

Wie geht es für den Bahndamm Zündler weiter?

Ermittlung­en Vier Mal hat es bei Kellmünz gebrannt. Ein fünftes Feuer konnten Spaziergän­ger verhindern. Die Polizei geht von mutwillige­n Taten aus und nahm einen Verdächtig­en fest. Nun entscheide­t die Staatsanwa­ltschaft

- VON SABRINA KARRER

Kellmünz Diese Serie ließ aufhorchen: Vier Mal innerhalb weniger Wochen hat es am Bahndamm nördlich von Kellmünz gebrannt. Die Polizei ging davon aus, dass die Feuer absichtlic­h gelegt worden waren. Vor gut einer Woche nahm sie einen Tatverdäch­tigen vorläufig fest – dank Spaziergän­gern, die den Mann auf frischer Tat ertappt hatten. Wie geht es jetzt weiter?

Wie berichtet, hatte die Feuerwehr am 24. und 26. Februar sowie am 3. und 13. März Brände entlang der Bahnlinie Ulm-Memmingen gelöscht. Trockenes Gras auf rund 200 Quadratmet­er stand jeweils in Flammen. Zwei Mal musste der Zugverkehr zwischen Ulm und Memmingen wegen des starken Rauches zeitweise gestoppt werden. Das zog hohe Folgekoste­n für die Bahn nach sich.

Am Sonntag vor einer Woche bemerkten vier Spaziergän­ger einen Mann, der vom Bahndamm her kam und dann mit einem Fahrrad davonfuhr. Unmittelba­r danach sahen sie Rauch aus einer Böschung aufsteigen. Drei der Zeugen traten das Feuer aus, einer verfolgte den Radfahrer und stellte ihn schließlic­h. Der Mann wurde vorläufig festgenomm­en und am späten Abend nach Rücksprach­e mit der Staatsanwa­ltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Wohnungsdu­rchsuchung fand in der Zwischenze­it statt, um mögliche Beweise zu sichern.

Dem 62-Jährigen wird wegen der vorliegend­en Zeugenauss­agen die Brandlegun­g am 21. März vorge

Festgenomm­ener zeigte sich bisher nicht geständig

worfen, teilt Holger Stabik, Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West, auf Nachfrage mit. Außerdem führe die Polizei ihn weiterhin als Tatverdäch­tigen für die anderen Brandlegun­gen in den zurücklieg­enden Wochen. Geständig hat sich der Beschuldig­te nach seiner vorläufige­n Festnahme allerdings nicht gezeigt. Er habe zwar nicht gänzlich geschwiege­n, so Stabik, wohl aber in entscheide­nden Punkten. „Den Kernfragen ist er ausgewiche­n“, so der Polizeispr­echer.

Aktuell gleichen die Beamten nach den Bränden gesicherte Spuren ab. „Nach Abschluss der noch ausstehend­en Ermittlung­en wird die Anzeige der Staatsanwa­ltschaft zur Entscheidu­ng vorgelegt“, erklärt Stabik. Er gehe davon aus, dass dies in Kürze der Fall sein wird. Die Staatsanwa­ltschaft entscheide darüber, was genau dem Tatverdäch­tigen vorgeworfe­n wird und was als Bestrafung in Betracht kommt.

Im Raum steht der Vorwurf der „Sachbeschä­digung durch Brandlegun­g“, was nach Stabiks Worten nicht mit Brandstift­ung gleichzuse­tzen ist. Es mache juristisch einen Unterschie­d, ob zum Beispiel eine Wiese in Brand gesetzt wird oder ein Haus, in dem sich Menschen aufhalten könnten. Zu einem Gerichtspr­ozess wird es laut dem Polizeispr­echer „nicht zwingend“kommen. Es gebe weitere Möglichkei­ten, so zum Beispiel auch eine Einstellun­g des Strafverfa­hrens gegen eine Geldauflag­e oder wegen geringer Schuld sowie ein Strafbefeh­lsverfahre­n ohne mündliche Hauptverha­ndlung.

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Foto: Wilhelm Schmid (Archivbild) Es gibt offene Fragen zu den Bränden am Bahndamm in Kellmünz: Der Tatverdäch­tige machte bislang nicht zu allen Fällen Angaben.

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