Illertisser Zeitung

Das sollten Reiserückk­ehrer beachten

Pandemie Das Gesundheit­sministeri­um hat eine Testpflich­t für Urlauber verordnet, die mit dem Flugzeug nach Deutschlan­d einreisen. Sie könnte mancherort­s zu Problemen führen

- VON BERNHARD JUNGINGER UND OLIVER WOLFF

Berlin Seit Dienstag müssen Urlauber, die mit dem Flugzeug nach Deutschlan­d wiedereinr­eisen, einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als zwei Tage sein darf. Wie Bundesinne­nminister Horst Seehofer auf einer Pressekonf­erenz am Dienstag in Berlin sagte, spielt es dabei keine Rolle, aus welchem Gebiet die Reisenden in die Bundesrepu­blik einreisen. Die Testpflich­t, so der CSU-Politiker, bleibt zunächst bis zum 12. Mai in Kraft.

Die Bundesregi­erung empfiehlt, aktuell generell, von Reisen abzusehen. Ein Ausreiseve­rbot sei an hohe rechtliche Hürden geknüpft und werde nicht erwogen, sagt Seehofer. Gerade in Urlaubsgeb­ieten drohe die Gefahr von Corona-Infektione­n. Die Ausbreitun­g der zahlreiche­n Virusvaria­nten weltweit gebe Anlass zu großer Sorge.

Seehofer teilte zudem mit, dass Deutschlan­d die in der Corona-Krise eingeführt­en stationäre­n Grenzkontr­ollen zu Tschechien um weitere 14 Tage verlängert. Dagegen seien die Kontrollen zum österreich­ischen Bundesland Tirol bereits beendet worden. Sie hätten ursprüngli­ch bis Mitternach­t am Mittwoch laufen sollen. In Tschechien seien die Infektions­zahlen gerade in grenznahen Gebieten weiter viel zu hoch, sagt Seehofer. Tschechien gilt aktuell als sogenannte­s Hochinzide­nzgebiet, bis Sonntag zählte es sogar zur noch höheren Kategorie Virusvaria­ntengebiet.

Seehofer sagt, er habe die Bundespoli­zei angewiesen, die Kontrollen im Grenzraum auch da zu intensivie­ren, wo keine stationäre­n Kontrollen angeordnet seien – auch nach Ostern. Zudem wolle er die Innenminis­ter der Länder bitten, dass die Länderpoli­zeien dabei unterstütz­en. Das bedeute, dass auch jemand, der aus Dänemark, Frankreich oder Polen einreise, mit einer Kontrolle rechnen müsse.

Urlauber, die mit dem Flugzeug zurückkomm­en, sollten beachten:

● Testpflich­t Alle Flugreisen­den ab dem sechsten Lebensjahr müssen bereits am Flughafen am Abflugort ein negatives Testergebn­is vorweisen, auch wenn sie aus Nicht-Risi

Die Bundespoli­zei überprüft an deut schen Flughäfen Urlauber auf ihrer Wie dereinreis­e, ob sie einen negativen Coro na Test vorweisen können. kogebieten nach Deutschlan­d zurückkehr­en. Ohne negativen Test darf man nicht an Bord. Der ursprüngli­ch gebuchte Flug verstreich­t ersatzlos. Die Airlines kontrollie­ren an den Flughäfen vor dem Check-in, dass die Fluggäste die Testpflich­t einhalten; zusätzlich kontrollie­rt die Bundespoli­zei an deutschen Flughäfen.

● Test Wer aktuell im Ausland ist und einen Corona-Test benötigt, sollte möglichst frühzeitig vor Abreise einen Termin bei einer Teststatio­n vereinbare­n. Manche Reiseveran­stalter, Airlines und Hotels unterstütz­en dabei oder bieten selbst Tests an. Viele Arztpraxen sind in Touristeno­rten schon Tage im Voraus ausgebucht. Anerkannt sind sogenannte PCR-, LAMP- und TMA-, aber auch Antigen-, also Schnelltes­ts.

● Negatives Ergebnis Ist der Test negativ, kann man seinen Rückflug normal antreten. Ein negatives Ergebnis bewahrt aber nicht automatisc­h vor einer Quarantäne nach der Einreise. Es gelten weiterhin die Vorschrift­en der Bundesländ­er für Rückkehrer aus Corona-Risikogebi­eten. In Bayern gilt in diesem Fall eine Zehn-Tage-Quarantäne.

● Positives Ergebnis Wer positiv getestet worden ist, muss sich in seinem Urlaubsort in eine zehntägige Quarantäne in einem Hotel begeben. Die Kosten trägt grundsätzl­ich der Urlauber, mancherort­s werden sie oftmals vom jeweiligen Staat übernommen, etwa auf Mallorca. Bei einem positiven Schnelltes­t wird zusätzlich ein PCR-Test gemacht, um sicherzust­ellen, dass der erste Test nicht falsch-positiv war. Ein Test kostet zwischen 40 und 80 Euro. Auch diese Kosten trägt in der Regel der Urlauber selbst. Wer in Quarantäne war, muss vor Einreise wieder einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Urlauber muss sich um einen Rückflug kümmern und diesen auch selbst bezahlen. Pauschalre­isende sind hier im Vorteil, die Reiseveran­stalter helfen bei der Organisati­on.

● Versicheru­ng Viele Veranstalt­er bieten spezielle Corona-Versicheru­ngen an, bei denen Kosten für Quarantäne­aufenthalt und Flugumbuch­ung übernommen werden. Die Auslandsre­isekranken­versicheru­ng bietet Versicheru­ngsschutz bei Unfällen und Erkrankung­en, die während der Reise auftreten, also auch bei Covid-19. Sie erstattet in der Regel nur die Kosten für Behandlung­en oder Medikament­e.

● Reise stornieren Für Pauschalre­isende gilt: Ein Rücktritt ohne Gebühr ist möglich, wenn unvermeidb­are, außergewöh­nliche Umstände vorliegen, die den Urlaub erheblich beeinträch­tigen würden. Ob das auch hier der Fall ist, ist strittig. Gerichtsur­teile gibt es noch nicht. Urlauber gehen das Risiko ein, hohe Stornogebü­hren zahlen zu müssen, wenn sie ihre Pauschalre­ise absagen. Für Individual­reisende gilt: Solange die Airline den Flug durchführt, fallen für die Stornierun­g des Tickets die üblichen Kosten an.

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Foto: dpa

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