Illertisser Zeitung

Masken: Verhaftete­r spricht

Geschäftsp­artner von Sauter wird vernommen

- VON HOLGER SABINSKY WOLF

München Wenn es um schwere strafrecht­liche Vorwürfe geht, raten die meisten Anwälte ihren Mandanten, erst mal den Mund zu halten. Die Vorwürfe gegen den schillernd­en Geschäftsm­ann Thomas Limberger wiegen schwer. Die Generalsta­atsanwalts­chaft München verdächtig­t ihn, zwei Abgeordnet­e bestochen zu haben. Dennoch spricht der Ex-Manager ausführlic­h mit den Ermittlern.

Limberger, 53, wurde am Donnerstag vergangene­r Woche verhaftet und sitzt seither in der Justizvoll­zugsanstal­t München-Stadelheim. Nach Informatio­nen unserer Redaktion haben ihn die Staatsanwä­lte seither schon zweimal vernommen. Und Limberger antwortet demnach ausführlic­h auf die Fragen der Strafverfo­lger. Ein Geständnis stellen diese Antworten aber nicht dar. Im Gegenteil: Limberger weist die Vorwürfe, er habe den Landtagsab­geordneten Alfred Sauter (CSU) und den Bundestags­abgeordnet­en Georg Nüßlein (früher CSU) in der Maskenaffä­re mit jeweils 1,2 Millionen Euro bestochen, zurück. Auch die beiden Politiker und die beiden weiteren Beschuldig­ten in dem Verfahren bestreiten eine Straftat. Die Ermittler gehen aber davon aus, dass bis zu sechs Millionen Euro Provisione­n als Schmiergel­d geflossen sind, um Maskengesc­häfte eines hessischen Textilunte­rnehmens mit mehreren Ministerie­n anzukurbel­n.

Was die Generalsta­atsanwalts­chaft jetzt von Alfred Sauters Geschäftsp­artner persönlich hört, könnte sie teilweise schon gewusst haben. Denn nach dem Hochkochen der Affäre vor einem Monat hat sie das Telefon des Unternehme­rs abgehört. Da wird es kaum ausgeblieb­en sein, dass auch Gespräche mit den Politikern belauscht wurden. Eine Konsequenz aus der Aktion war Limbergers Verhaftung. Die Ermittler haben aus einem abgehörten Telefonat gefolgert, dass der Mann mit dem verzweigte­n Firmengefl­echt sich ins Ausland absetzen könnte. Sie beantragte­n einen Haftbefehl wegen Fluchtgefa­hr. Das Oberlandes­gericht München folgte dieser Argumentat­ion.

Bestechung von Abgeordnet­en oder legale Vermittlun­g von Geschäften? Die Geldflüsse in dem spektakulä­ren Fall sind gut dokumentie­rt. Am Ende wird es um die Bewertung einer Rechtsfrag­e gehen.

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