Der BFV setzt eine Frist
Fußball Spätestens am 3. Mai möchte Bayerns Verband seine Klubs wieder normal trainieren sehen. Klappt das nicht, droht das Saisonaus
Landkreis Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat in einer Videokonferenz einen VierPunkte-Plan verabschiedet. Mit diesem soll der Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden staatlichen Verfügungslagen unterbrochenen Spielzeit 2019/20 im Männer-Bereich geregelt werden. Die Saison sollte eigentlich bis zum 30. Juni beendet werden. Für die Frauen, Juniorinnen und Junioren gelten die Punkte zwei und drei analog. Beim Verbandspokal-Wettbewerb der Frauen und der Juniorinnen sowie Junioren werden individuelle Lösungen noch erarbeitet.
● 1. Ligapokal Sollte ab dem 19. April kein flächendeckender Trainingsbetrieb mit Körperkontakt in Bayern möglich sein, ist die Durchführung des Ligapokal-Wettbewerbs nicht mehr möglich. Entsprechend wird dieser auf Kreis-, Bezirks- und Verbandsebene als Zusatzwettbewerb gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für die Regionalliga Bayern, für deren LigapokalWettbewerb vom Verbandsvorstand im Dialog mit den betreffenden Vereinen noch eine gesonderte Entscheidung zu treffen ist.
● 2. Saisonabbruch Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Punktspiele zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandsspielrunden entschieden werden. Hierzu werden
Der BFV plant den Umgang mit der aktu ellen Saison. alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (Paragraf 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.
● 3. Tests Der Verbandsvorstand hält einen Spielbetrieb unter der Voraussetzung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist, in der Fläche für nicht durchführbar und unter den aktuellen staatlichen Rahmenbedingungen nicht realisierbar.
● 4. Verbandspokal Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragungsmodus noch nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführung des Toto-Pokal-Wettbewerbs beziehungsweise der Ermittlung des Teilnehmers an der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde wird ein separater Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen durch den Verbandsvorstand erarbeitet. (bfv)