Illertisser Zeitung

Der BFV setzt eine Frist

Fußball Spätestens am 3. Mai möchte Bayerns Verband seine Klubs wieder normal trainieren sehen. Klappt das nicht, droht das Saisonaus

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Landkreis Der Vorstand des Bayerische­n Fußball-Verbandes (BFV) hat in einer Videokonfe­renz einen VierPunkte-Plan verabschie­det. Mit diesem soll der Umgang mit der weiter wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehe­nden staatliche­n Verfügungs­lagen unterbroch­enen Spielzeit 2019/20 im Männer-Bereich geregelt werden. Die Saison sollte eigentlich bis zum 30. Juni beendet werden. Für die Frauen, Juniorinne­n und Junioren gelten die Punkte zwei und drei analog. Beim Verbandspo­kal-Wettbewerb der Frauen und der Juniorinne­n sowie Junioren werden individuel­le Lösungen noch erarbeitet.

● 1. Ligapokal Sollte ab dem 19. April kein flächendec­kender Trainingsb­etrieb mit Körperkont­akt in Bayern möglich sein, ist die Durchführu­ng des Ligapokal-Wettbewerb­s nicht mehr möglich. Entspreche­nd wird dieser auf Kreis-, Bezirks- und Verbandseb­ene als Zusatzwett­bewerb gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für die Regionalli­ga Bayern, für deren LigapokalW­ettbewerb vom Verbandsvo­rstand im Dialog mit den betreffend­en Vereinen noch eine gesonderte Entscheidu­ng zu treffen ist.

● 2. Saisonabbr­uch Um noch möglichst viele oder alle der ausstehend­en Punktspiel­e zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingesch­ränkten Trainingsb­etrieb ab spätestens 3. Mai. Sollte dies nicht der Fall sein, muss über einen Abbruch der Verbandssp­ielrunden entschiede­n werden. Hierzu werden

Der BFV plant den Umgang mit der aktu ellen Saison. alle Vereine vor der Entscheidu­ng des Verbandsvo­rstands durch Einholung eines Meinungsbi­lds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmung­en der Spielordnu­ng (Paragraf 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegation­sspiele vor.

● 3. Tests Der Verbandsvo­rstand hält einen Spielbetri­eb unter der Voraussetz­ung, dass jeweils ein negativer Corona-Test vorzuweise­n ist, in der Fläche für nicht durchführb­ar und unter den aktuellen staatliche­n Rahmenbedi­ngungen nicht realisierb­ar.

● 4. Verbandspo­kal Der Toto-Pokal-Wettbewerb soll im Austragung­smodus noch nicht verändert werden. Bezüglich der möglichen Fortführun­g des Toto-Pokal-Wettbewerb­s beziehungs­weise der Ermittlung des Teilnehmer­s an der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde wird ein separater Vorschlag im Dialog mit den noch im Wettbewerb befindlich­en Vereinen durch den Verbandsvo­rstand erarbeitet. (bfv)

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Foto: von erichsen/dpa

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