Illertisser Zeitung

Diese Corona Regeln gelten ab Montag im Landkreis

Gesundheit In Bayern gibt es neue Vorgaben im Kampf gegen die Pandemie. Was bedeutet das für den Kreis Neu-Ulm?

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Landkreis Der bayerische Ministerra­t hat in seiner jüngsten Kabinettss­itzung die Verlängeru­ng bestehende­r Corona-Regeln beschlosse­n. Hinzu kommen aber auch Neu-Regelungen der Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie. Dabei spielen unter anderem die Werte der Sieben-Tage-Inzidenz eine Rolle. Im Landkreis Neu-Ulm lag die Inzidenz am Donnerstag, 8. April, nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 87,9.

Was heißt das also für die neuen Vorgaben ab Montag?

Wie das Landratsam­t am Donnerstag mitteilte, gelten für den Landkreis Neu-Ulm ab Montag, 12. April, folgende Neuerungen:

● Die bislang geplanten weiteren Öffnungssc­hritte bei einer Inzidenz von nicht über 100 bzw. 50 in den Bereichen Außengastr­onomie, Kultur und Sport bleiben weiter bis zum 26. April ausgesetzt.

● Baumärkte, Gärtnereie­n,

Blumenfach­geschäfte, Gartenmärk­te, Baumschule­n und Buchhandlu­ngen werden künftig wie sonstige Geschäfte des Einzelhand­els behandelt. Öffnungen sind also nur unter den

Bedingunge­n zulässig, die für den übrigen Einzelhand­el gelten.

● Für den Einzelhand­el gilt: Aufgrund der aktuellen Inzidenz im Landkreis Neu-Ulm ist Einkaufen nur nach vorheriger Terminvere­inbarung („Click & Meet“) mit einem Kunden pro 40 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche zusätzlich zu den geltenden Voraussetz­ungen zulässig.

● Schulen: Bei einer Inzidenz unter 100 gilt für Schüler eine zweimal wöchentlic­he Testpflich­t als Voraussetz­ung für eine Teilnahme am Präsenzunt­erricht. Das gilt ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Genauere Informatio­nen und weitere Details seien erst möglich, sobald das Bayerische Gesundheit­sministeri­um die neue Verordnung erlassen hat und diese in Kraft getreten ist, so das Landratsam­t in seiner Mittelung. Bis auf Weiteres würden im Kreis Neu-Ulm aber die Regelungen gemäß der 12. Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung für eine Inzidenz zwischen 50 und 100 gelten. Alle aktuellen Regelungen für den Landkreis Neu-Ulm sind auf dieer Website zu finden: https://landkreis.neu-ulm.de/de/ bayernweit­e-regeln.html.

Rund um den Kreis Neu-Ulm meldete das RKI am Donnerstag, 8. April, folgende Inzidenzwe­rte:

● Stadt Ulm: 96,2

● Alb-Donau-Kreis: 106,6

● Landkreis Biberach: 107,8

● Landkreis Günzburg: 89,7

● Kreis Unterallgä­u: 156,9 (AZ)

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Foto: Alexander Kaya Im Landkreis Neu Ulm gelten wie in ganz Bayern ab Montag neue Corona Vorgaben. Gärtnereie­n werden dann wie normale Geschäfte behandelt.

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