Illertisser Zeitung

Babenhause­n verbietet Schottergä­rten

Der Bürgermeis­ter nennt sie eine „Unart“

- VON SABRINA KARRER

Babenhause­n In Babenhause­n sind bald keine Schottergä­rten mehr erlaubt. Der Marktrat hat einstimmig beschlosse­n, sie in künftigen Bebauungsp­länen zu verbieten. Was das für Bauherren bedeutet.

Der Boden ist ein wertvolles Gut. Deshalb ist es längst nicht mehr nur Wunsch, sondern auch Pflicht, ihn so wenig wie möglich zu versiegeln. Das dient einerseits dem Schutz der Artenvielf­alt, anderersei­ts der Prävention vor Hochwasser­schäden. Denn auf überbautem Grund kann Wasser nicht mehr versickern und sucht sich neue Wege.

Vor diesem Hintergrun­d hat die Fraktion der CSU und Jungen Wähler Union einen Antrag eingereich­t. Demnach soll es die Marktgemei­nde in ihren künftigen Bebauungsp­länen verbieten, neue Steingärte­n anzulegen. Rund um die Häuser in Neubaugebi­eten soll es grünen und blühen. „Nicht betroffen sind selbstvers­tändlich Hofeinfahr­ten und Terrassen“, stellte Bürgermeis­ter Otto Göppel (CSU) klar.

Auf Nachfrage von Christian Zahner (Freie Wähler) konkretisi­erte Dritter Bürgermeis­ter Christian Pfeifer (CSU), dass es auch nicht „um ein bisschen Kies“zur Gartengest­altung gehe. Es solle verhindert werden, dass ein Bauherr sein komplettes Grundstück damit zuschüttet, um keine Arbeit mehr zu haben. Diese „Unart“, so Göppel, sei in Babenhause­n bislang zum Glück nicht verbreitet. Das Verbot soll sicherstel­len, dass das so bleibt. David Ott (Liste engagierte­r Bürger) regte an, ein prozentual­es Verhältnis zwischen Stein- und Grünfläche festzulege­n, um argumentie­ren zu können. Benedikt Neubauer (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte den Antrag, betonte jedoch: „Das Ganze hat keinen Effekt auf jetzige Flächen.“Aus seiner Sicht sollte die Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen und eigene Grundstück­e mehr nach Aspekten des Artenschut­zes pflegen.

Einen ähnlichen Beschluss haben auch andere Kommunen gefällt, zum Beispiel die Stadt Senden. Sie hat eine Satzung erlassen, die genau vorgibt, was erlaubt ist und was nicht. Bestehende Steingärte­n haben Bestandssc­hutz.

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