Wer darf im neuen Bürgerhaus feiern?
Marktrat Geht es auf einem 50. Geburtstag genauso hoch her wie auf einem 18.? Das stand zur Diskussion, als es um die Benutzungsordnung für das Gebäude in Klosterbeuren ging
Babenhausen Das Dorfgemeinschaftshaus in Klosterbeuren ist so gut wie fertig. Sobald es die CoronaAuflagen erlauben, soll es mit Leben gefüllt werden. Die örtlichen Vereine, etwa die Musiker und Schützen, werden sich künftig darin treffen. Auch private Feiern sollen möglich sein. Fragt sich nur, für wen.
Der Babenhauser Marktrat hat sich mit der Benutzungsordnung für das neue Bürgerhaus an der Reichauer Straße befasst. Die Regeln haben laut Bürgermeister Otto Göppel (CSU) die Räte aus dem Ortsteil gemeinsam mit Vereinsvorständen erarbeitet. Diskutiert wurde in der öffentlichen Sitzung nur noch über einen Punkt: Wer darf in dem Gebäude feiern? Ein Mindestalter von 25
Jahren stand im Raum. Laut Robert Sigg (CSU) wurden Gespräche mit anderen Gemeinden geführt, in denen es Dorfgemeinschaftshäuser gibt. Einige hätten nachträglich eine Altersbegrenzung nach unten eingeführt. „Andere haben das mehr oder weniger so vorgemacht. Das machen wir nicht, weil wir jemanden schikanieren wollen“, sagte Sigg.
Im Marktrat gab es andere Meinungen dazu. „Ich als Jugendbeauftragter bin dafür, kein Lebensjahr anzugeben. Wo soll die Jugend denn feiern?“, sagte Michael Sell (CSU). Er befürchtete, als Kommune ein falsches Zeichen mit einer solchen Klausel zu setzen, und erhielt Zustimmung. „Ein 50. Geburtstag kann genauso viel Dreck hinterlassen wie ein 18.“, sagte Sell. Auch Christian Pfeifer (CSU) vertrat die
Meinung, dass die charakterliche Reife nicht immer an das Alter angelehnt sei. „Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – egal, wie alt er ist“, stimmte Quirin Rothdach (JWU) zu.
Michael Sell verwies darauf, dass Veranstaltungen per Benutzungsordnung zeitlich begrenzt würden. Um 1 Uhr soll Schluss sein. Das mache es für junge Leute ohnehin unattraktiv, im Dorfgemeinschaftshaus zu feiern. „Keiner mit 18 will um 1 Uhr seine Freunde nach Hause schicken“, schätzte auch Martina Gleich (JWU). Sie riet davon ab, eine Altersregel festzusetzen und sich dann auf Ausnahmen, etwa für die Vereinsjugend, einzulassen.
Zwei Vorschläge fanden schließlich Zustimmung: Nicht der, der feiert, muss mindestens 25 Jahre alt sein, sondern der, der das Bürgerhaus offiziell reserviert. Das können etwa die Eltern sein – „oder einer, der eine gewisse Autorität hat“, wie Dieter Miller (Freie Wähler) sagte. Dieser Ansprechpartner für die Marktgemeinde soll sicherstellen, dass Räume und Haustechnik pfleglich behandelt werden und dass sich unangemeldete Gäste, die bei Geburtstagen erfahrungsgemäß auch einmal vorbeischauen können, im Rahmen halten. Fraktionskollege Walter Miller schlug außerdem vor, eine höhere Kaution zu verlangen. Der Marktrat einigte sich auf 300 Euro.
Bürgermeister Göppel sprach von einem „langsamen Herantasten“an die Benutzungsordnung. Er ließ die Option offen, mit Änderungen nachzusteuern.