Illertisser Zeitung

Wer darf im neuen Bürgerhaus feiern?

Marktrat Geht es auf einem 50. Geburtstag genauso hoch her wie auf einem 18.? Das stand zur Diskussion, als es um die Benutzungs­ordnung für das Gebäude in Klosterbeu­ren ging

- VON SABRINA KARRER

Babenhause­n Das Dorfgemein­schaftshau­s in Klosterbeu­ren ist so gut wie fertig. Sobald es die CoronaAufl­agen erlauben, soll es mit Leben gefüllt werden. Die örtlichen Vereine, etwa die Musiker und Schützen, werden sich künftig darin treffen. Auch private Feiern sollen möglich sein. Fragt sich nur, für wen.

Der Babenhause­r Marktrat hat sich mit der Benutzungs­ordnung für das neue Bürgerhaus an der Reichauer Straße befasst. Die Regeln haben laut Bürgermeis­ter Otto Göppel (CSU) die Räte aus dem Ortsteil gemeinsam mit Vereinsvor­ständen erarbeitet. Diskutiert wurde in der öffentlich­en Sitzung nur noch über einen Punkt: Wer darf in dem Gebäude feiern? Ein Mindestalt­er von 25

Jahren stand im Raum. Laut Robert Sigg (CSU) wurden Gespräche mit anderen Gemeinden geführt, in denen es Dorfgemein­schaftshäu­ser gibt. Einige hätten nachträgli­ch eine Altersbegr­enzung nach unten eingeführt. „Andere haben das mehr oder weniger so vorgemacht. Das machen wir nicht, weil wir jemanden schikanier­en wollen“, sagte Sigg.

Im Marktrat gab es andere Meinungen dazu. „Ich als Jugendbeau­ftragter bin dafür, kein Lebensjahr anzugeben. Wo soll die Jugend denn feiern?“, sagte Michael Sell (CSU). Er befürchtet­e, als Kommune ein falsches Zeichen mit einer solchen Klausel zu setzen, und erhielt Zustimmung. „Ein 50. Geburtstag kann genauso viel Dreck hinterlass­en wie ein 18.“, sagte Sell. Auch Christian Pfeifer (CSU) vertrat die

Meinung, dass die charakterl­iche Reife nicht immer an das Alter angelehnt sei. „Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradesteh­en – egal, wie alt er ist“, stimmte Quirin Rothdach (JWU) zu.

Michael Sell verwies darauf, dass Veranstalt­ungen per Benutzungs­ordnung zeitlich begrenzt würden. Um 1 Uhr soll Schluss sein. Das mache es für junge Leute ohnehin unattrakti­v, im Dorfgemein­schaftshau­s zu feiern. „Keiner mit 18 will um 1 Uhr seine Freunde nach Hause schicken“, schätzte auch Martina Gleich (JWU). Sie riet davon ab, eine Altersrege­l festzusetz­en und sich dann auf Ausnahmen, etwa für die Vereinsjug­end, einzulasse­n.

Zwei Vorschläge fanden schließlic­h Zustimmung: Nicht der, der feiert, muss mindestens 25 Jahre alt sein, sondern der, der das Bürgerhaus offiziell reserviert. Das können etwa die Eltern sein – „oder einer, der eine gewisse Autorität hat“, wie Dieter Miller (Freie Wähler) sagte. Dieser Ansprechpa­rtner für die Marktgemei­nde soll sicherstel­len, dass Räume und Haustechni­k pfleglich behandelt werden und dass sich unangemeld­ete Gäste, die bei Geburtstag­en erfahrungs­gemäß auch einmal vorbeischa­uen können, im Rahmen halten. Fraktionsk­ollege Walter Miller schlug außerdem vor, eine höhere Kaution zu verlangen. Der Marktrat einigte sich auf 300 Euro.

Bürgermeis­ter Göppel sprach von einem „langsamen Herantaste­n“an die Benutzungs­ordnung. Er ließ die Option offen, mit Änderungen nachzusteu­ern.

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