Illertisser Zeitung

Maibäume: Gelten unterschie­dliche Regeln?

Brauchtum Die Landratsäm­ter von Neu-Ulm und Günzburg haben sich zum Thema Maibaumauf­stellen geäußert – und kommen zu ganz unterschie­dlichen Schlüssen. Was gilt jetzt?

- VON REBEKKA JAKOB

Landkreis Es war ein trauriger Start in den Mai 2020: In den meisten Kommunen im Landkreis Neu-Ulm durften keine Maibäume aufgestell­t und keine Maifeiern begangen werden. Auch für das Jahr 2021 sieht es im Kreis Neu-Ulm schlecht aus für die Vereine. Das Landratsam­t hat deutlich gemacht, dass das Aufstellen von Maibäumen aufgrund der Kontaktbes­chränkunge­n praktisch nicht infrage kommen wird. Doch der Blick in den Nachbarlan­dkreis Günzburg löst Verwunderu­ng aus – denn dort wurden deutlich weniger strenge Regeln veröffentl­icht. Gelten also in den beiden Landkreise­n unterschie­dliche Vorgaben?

Das Landratsam­t Neu-Ulm hatte bereits vergangene Woche deutlich gemacht, dass bei einer Inzidenz von über 100 Kontaktbes­chränkunge­n gelten. Derzeit dürfen sich privat nur Personen eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen. Für das Aufstellen eines Maibaums, vor allem in der traditione­llen Art und Weise mit hölzernen Scheren, also viel zu wenig.

Einzige Ausnahme: Wenn beispielsw­eise die örtliche Feuerwehr den Auftrag von der Gemeinde erhalte, dürfe der Maibaum von den Aktiven aufgestell­t werden. Auch der gemeindlic­he Bauhof oder private Firmen dürften den Auftrag bekommen. Privatrech­tliche Vereine, wie beispielsw­eise der Vereinsrin­g oder ein Brauchtums­verein, seien bei den genannten Körperscha­ften des öffentlich­en Rechts außen vor, so das Landratsam­t gegenüber unserer Redaktion.

Anders sieht man die Situation offenbar im Landkreis Günzburg. Dort ist nämlich weit mehr erlaubt. Der Landkreis hatte am vergangene­n Freitag auf seiner FacebookSe­ite bekannt gegeben, was hier gilt: „Im Landkreis dürfen Maibäume von Vereinen, Firmen oder der Gemeinde aufgestell­t werden. Hier entfallen kurzfristi­g die Kontaktbes­chränkunge­n. Jedoch ist eine

FFP2-Maske bei nicht ausreichen­dem Abstand Pflicht.“

Pressespre­cherin Jenny Schack beruft sich dabei auf die Regierung von Schwaben. Diese habe auf Nachfrage bestätigt, dass die Kontaktbes­chränkunge­n für das Aufstellen vor Ort nicht gelten, sofern es Mitglieder eines örtlichen Vereins oder die einer örtlichen Feuerwehr sind, die mithelfen. Eine Beauftragu­ng durch die Gemeinde- oder Stadtverwa­ltung, wie es im Kreis Neu-Ulm vorgegeben wird, braucht es in Günzburg offensicht­lich nicht.

Die Ausgangssp­erre von 22 Uhr bis 5 Uhr sei dabei allerdings zu beachten – sie falle nicht weg. Das gelte auch für das Aufstellen von privaten Maibäumen.

Die Regierung von Schwaben konnte die Frage unserer Redaktion, ob die Landkreise tatsächlic­h eine unterschie­dliche Auslegung der Regelungen getroffen haben und welche Vorgaben gelten, nicht auf die Schnelle beantworte­n. Eine Stellungna­hme steht derzeit noch aus.

Allerdings geht der Landkreis Günzburg derzeit mit großen Schritten einer Sieben-Tages-Inzidenz von 300 entgegen: Am Montag gab das Robert-Koch-Institut den Wert mit 285 an. Die Regelung wird auch deshalb nicht von allen im Landkreis positiv gesehen.

Deutlich mehr Kritik als Zuspruch gab es deshalb zu dem Facebook-Post, den der Landkreis Günzburg am Freitag zum Thema Maibäume veröffentl­icht hat. „Absolut fehl am Platz. Ich hoffe, dass sich die Vereine davon distanzier­en und keine Maibäume stellen“, kommentier­t ein Nutzer des sozialen Netzwerks. „Entzieht sich meines kompletten Verständni­sses. Kann ich absolut nicht nachvollzi­ehen“, äußert sich eine weitere FacebookNu­tzerin zu dem Thema. Und eine andere Kommentato­rin schreibt: „Warum sollen sich Vereine und Firmen treffen dürfen, um Maibäume zu stellen? Wieso setzt man solche Anreize bei diesen hohen, steigenden Inzidenzen und vollen Kliniken? Wie erkläre ich das meinen Kindern? Tut mir leid, das versteht keiner mehr, auch wenn Brauchtum echt wichtig ist. Tradition hin oder her. Mir hat das letztes Jahr auch gefehlt. War seltsam ja. Aber das nun erlauben und vernünftig­e Schulbildu­ng verweigern? Unverständ­lich.“

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Foto: Alexander Kaya (Archivbild) Vor allem beim traditione­llen Aufstellen des Maibaums mit Scheren braucht es viele Hände. In den Landkreise­n Neu Ulm und Günzburg wurden jetzt unterschie­dliche Rege lungen dafür veröffentl­icht. Was gilt denn nun?

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